Rockstar Energy Drink

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Energy Drinks 07/2013 - Zuckerhaltige Energy Drinks - Rockstar : Energy Drink

Produktmerkmale
Einkaufspreis und Inhalt
Einkaufspreis (ohne Pfand) 1,79  Euro
Inhalt 500  Milliliter
Mindesthaltbarkeitsdatum
Mindesthaltbarkeitsdatum 24-07-2014
Ernährungsphysiologisch-medizinische Beurteilung
Ernährungsphysiologisch-medizinische Beurteilung Hoher Koffein- und Zuckergehalt – zum Durstlöschen nicht geeignet. 1
Besonderheiten und Auffälligkeiten
Besonderheiten und Auffälligkeiten Keine
Koffein
Milligramm pro Liter2 315
Milligramm pro Dose bzw. Flasche 158
Entspricht Anzahl Kaffeetassen pro Dose bzw. Flasche3 1,5
Zucker
Gramm pro Liter4 139
Gramm pro Dose bzw. Flasche 70
Entspricht Anzahl Würfelzucker pro Dose bzw. Flasche5 Etwa 23
Brennwert pro 100 Milliliter
kJ 244
kcal 57
Zutaten ohne belegte Wirkung
Taurin6 4100  mg/l
Inosit7 80  mg/l
Glucuronolacton8 130  mg/l
Warnhinweise laut Deklaration9
für Risikogruppen ja
in Verbindung mit Alkohol ja
bei sportlicher Betätigung nein

Legende

ja
ja
nein
nein

(Sortierreihenfolge in den Gruppen jeweils nach absteigendem Koffeingehalt, dann nach Alphabet.)

n.n. = nicht nachweisbar.

n.b. = nicht bestimmt.

1
Nur in geringen Mengen verzehren. Nicht geeignet für Risikogruppen wie Kinder, schwangere und stillende Frauen sowie koffeinempfindliche Personen. Kein Getränk für Sportler. Kurzfristig zwar anregende Wirkung durch das Koffein, sollte aber nicht genutzt werden, um Müdigkeit oder Erschöpfung längerfristig zu überspielen. Nicht mit Alkohol mischen.
2
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 320 Milligramm pro Liter.
3
Koffeingehalt pro Dose bzw. Flasche wurde in Anzahl Kaffeetassen (pro Tasse ca. 100 Milligramm Koffein) umgerechnet.
4
Zum Vergleich: Ein Liter Cola enthält 106 Gramm Zucker.
5
Zuckergehalt pro Dose bzw. Flasche wurde in Anzahl Würfelzucker (pro Stück 3 Gramm Zucker) umgerechnet.
6
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 4000 Milligramm pro Liter.
7
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 200 Milligramm pro Liter.
8
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 2400 Milligramm pro Liter.
9
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Warnhinweis "erhöhter Koffeingehalt" plus die Angabe des Koffeingehalts in Milligramm pro 100 Milliliter.