Monster Energy Energy Drink

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Energy Drinks 07/2013 - Zuckerhaltige Energy Drinks - Monster Energy : Energy Drink

Produktmerkmale
Einkaufspreis und Inhalt
Einkaufspreis (ohne Pfand) 1,69  Euro
Inhalt 500  Milliliter
Mindesthaltbarkeitsdatum
Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2015
Ernährungsphysiologisch-medizinische Beurteilung
Ernährungsphysiologisch-medizinische Beurteilung Hoher Koffein- und Zuckergehalt – zum Durstlöschen nicht geeignet. 1
Besonderheiten und Auffälligkeiten
Besonderheiten und Auffälligkeiten Konserviert mit 220 mg/l Sorbinsäure und 140 mg/l Benzoesäure.
Koffein
Milligramm pro Liter2 295
Milligramm pro Dose bzw. Flasche 148
Entspricht Anzahl Kaffeetassen pro Dose bzw. Flasche3 1.5
Zucker
Gramm pro Liter4 113
Gramm pro Dose bzw. Flasche 57
Entspricht Anzahl Würfelzucker pro Dose bzw. Flasche5 19
Brennwert pro 100 Milliliter
kJ 199
kcal 47
Zutaten ohne belegte Wirkung
Taurin6 4300  mg/l
Inosit7 20  mg/l
Glucuronolacton8 n.b.  mg/l
Warnhinweise laut Deklaration9
für Risikogruppen ja
in Verbindung mit Alkohol nein
bei sportlicher Betätigung nein
ja
ja
nein
nein

(Sortierreihenfolge in den Gruppen jeweils nach absteigendem Koffeingehalt, dann nach Alphabet.)

n.n. = nicht nachweisbar.

n.b. = nicht bestimmt.

1
Nur in geringen Mengen verzehren. Nicht geeignet für Risikogruppen wie Kinder, schwangere und stillende Frauen sowie koffeinempfindliche Personen. Kein Getränk für Sportler. Kurzfristig zwar anregende Wirkung durch das Koffein, sollte aber nicht genutzt werden, um Müdigkeit oder Erschöpfung längerfristig zu überspielen. Nicht mit Alkohol mischen.
2
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 320 Milligramm pro Liter.
3
Koffeingehalt pro Dose bzw. Flasche wurde in Anzahl Kaffeetassen (pro Tasse ca. 100 Milligramm Koffein) umgerechnet.
4
Zum Vergleich: Ein Liter Cola enthält 106 Gramm Zucker.
5
Zuckergehalt pro Dose bzw. Flasche wurde in Anzahl Würfelzucker (pro Stück 3 Gramm Zucker) umgerechnet.
6
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 4000 Milligramm pro Liter.
7
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 200 Milligramm pro Liter.
8
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 2400 Milligramm pro Liter.
9
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Warnhinweis "erhöhter Koffeingehalt" plus die Angabe des Koffeingehalts in Milligramm pro 100 Milliliter.