Aldi (Nord)/Flying Power Energy Drink

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Energy Drinks 07/2013 - Zuckerhaltige Energy Drinks - Aldi (Nord)/Flying Power : Energy Drink

Produktmerkmale
Einkaufspreis und Inhalt
Einkaufspreis (ohne Pfand) 0,33  Euro
Inhalt 330  Milliliter
Mindesthaltbarkeitsdatum
Mindesthaltbarkeitsdatum 24.09.2013
Ernährungsphysiologisch-medizinische Beurteilung
Ernährungsphysiologisch-medizinische Beurteilung Hoher Koffein- und Zuckergehalt – zum Durstlöschen nicht geeignet. 1
Besonderheiten und Auffälligkeiten
Besonderheiten und Auffälligkeiten Keine
Koffein
Milligramm pro Liter2 295
Milligramm pro Dose bzw. Flasche 97
Entspricht Anzahl Kaffeetassen pro Dose bzw. Flasche3 1
Zucker
Gramm pro Liter4 108
Gramm pro Dose bzw. Flasche 36
Entspricht Anzahl Würfelzucker pro Dose bzw. Flasche5 12
Brennwert pro 100 Milliliter
kJ 192
kcal 45
Zutaten ohne belegte Wirkung
Taurin6 3900  mg/l
Inosit7 130  mg/l
Glucuronolacton8 1150  mg/l
Warnhinweise laut Deklaration9
für Risikogruppen ja
in Verbindung mit Alkohol ja
bei sportlicher Betätigung ja
ja
ja
nein
nein

(Sortierreihenfolge in den Gruppen jeweils nach absteigendem Koffeingehalt, dann nach Alphabet.)

n.n. = nicht nachweisbar.

n.b. = nicht bestimmt.

1
Nur in geringen Mengen verzehren. Nicht geeignet für Risikogruppen wie Kinder, schwangere und stillende Frauen sowie koffeinempfindliche Personen. Kein Getränk für Sportler. Kurzfristig zwar anregende Wirkung durch das Koffein, sollte aber nicht genutzt werden, um Müdigkeit oder Erschöpfung längerfristig zu überspielen. Nicht mit Alkohol mischen.
2
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 320 Milligramm pro Liter.
3
Koffeingehalt pro Dose bzw. Flasche wurde in Anzahl Kaffeetassen (pro Tasse ca. 100 Milligramm Koffein) umgerechnet.
4
Zum Vergleich: Ein Liter Cola enthält 106 Gramm Zucker.
5
Zuckergehalt pro Dose bzw. Flasche wurde in Anzahl Würfelzucker (pro Stück 3 Gramm Zucker) umgerechnet.
6
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 4000 Milligramm pro Liter.
7
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 200 Milligramm pro Liter.
8
Gesetzlich festgelegter Höchstgehalt für ab Juni 2013 produzierte Getränke: 2400 Milligramm pro Liter.
9
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Warnhinweis "erhöhter Koffeingehalt" plus die Angabe des Koffeingehalts in Milligramm pro 100 Milliliter.