Energieversorger wechseln

Muster­brief – Daten­löschung beim Versorger

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Name des Anbieters

Adresse des Anbieters

Löschung und Sperrung meiner personenbezogenen Daten nach DSGVO

Betreff: Beendeter Strom­vertrag (oder Gasvertrag) Kunden­nummer: XXXXXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen Stromliefer­vertrag (Gasliefer­vertrag) mit der Kunden­nummer: XXXXXXXXXXXXXX, Zählernummer: XXXXXXXX habe ich bei Ihnen beendet. Die Schluss­rechnung ist mir zugegangen und es gibt keine offenen Forderungen.

Ich widerrufe deswegen meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Außerdem fordere ich Sie auf, meine bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten unver­züglich gemäß Art. 17 DSGVO zu löschen. Ich verlange, dass meine Rechnungs­daten und Verträge lediglich nach Para­graph 147 der Abgaben­ordnung und Para­graphen 257 ff Handels­gesetz­buch genutzt werden und der Zugriff nur auf die für die Aufbewahrung zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeite­rinnen beschränkt wird.

Falls Sie meine personenbezogenen Daten weiteren Empfängern offengelegt haben, fordere ich Sie auf, dass Sie die Empfänger über die Löschung meiner personenbezogenen Daten informieren.

Ich bitte Sie um Bestätigung, dass meine personenbezogenen Daten bei Ihnen gelöscht wurden, die von Aufbewahrungs­pflichten betroffenen Daten gesperrt sind, sowie, dass die weiteren Empfänger meiner Daten über mein Löschungs­verlangen informiert wurden.

Mit freundlichen Grüßen

(Unter­schrift)

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2022 um 10:04 Uhr
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

@tfhemer: Nach §147 AO hat ein Unternehmen eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist aller steuerrelevanten Daten. Ein Antrag auf Löschung der persönlichen Daten nach Art 17 DSGVO vereitelt keine Rechnungskorrektur innerhalb der Verjährungsfrist.

tfhemer am 20.01.2022 um 19:04 Uhr
Sofortige Löschung der Daten?

Wie genau soll das EVU eine Rechnungskorrektur - die in der Regel für drei Jahre vorgesehen ist - vornehmen, wenn ausschließlich bestimmten Personen und nur Finanzdaten einsehbar sind. Vergebe ich mir und dem EVU dann nicht Möglichkeit zu korrigieren. In der Regel werden Daten in den Abrechnungssystemen anonymisiert. Das Wiederlesbar machen ist extrem aufwendig und teuer. Wie ist dabei Ihre Lösung?

super24v am 23.09.2021 um 11:43 Uhr
Faire Tarife finden

Die Rolle der Vergleichsportale kommt in diesem Artikel m.E. etwas zu kurz. Das sind im Prinzip Makler, die vom Versorger für jeden vermittelten Kunden eine Provision erhalten. Allerdings nur von denen, die mitmachen. Der Versorger möchte dann natürlich auf der Liste weit oben stehen, was er nur über dubiose Rabatt-Modelle schafft. Ich würde empfehlen, die Boni im Preis nicht mit einzurechnen (Häkchen raus) und auch "Tarife ohne direkte Wechselmöglichkeit" anzuzeigen (auch Häkchen raus). Dann werden auch Tarife von Versorgern angezeigt, die nicht mit dem Vergleichsportal zusammenarbeiten (meist Stadtwerke kleinerer Städte und Kommunen). Diese Tarife sind im Allgemeinen fair und günstig. In der Regel hat man zum Ende der Vertragslaufzeit auch keine Preisexplosion zu erwarten und kann bleiben. Positiver Nebeneffekt: man muss nicht seinen vertraglich zugesicherten Boni hinterher rennen, weil diese Tarife ganz ohne diesen Firlefanz auskommen.

dadax am 02.07.2021 um 14:00 Uhr
Musterbrief Datenlöschung

@warentest: Deute ich die Erfahrungsberichte hier richtig, dann wehren einige Versorger Datenlöschaufforderungen mit folgender Strategie ab: Sobald irgendein Detail im Mustertext gegen (behauptete) legitime Beibehaltungsinteressen prallt, greift keine "salvatorische Klausel", wonach der Rest des Anliegens trotzdem durchschlägt, sondern das Löschanliegen wird mit kryptischen Begründungen einfach im Ganzen abgewiesen. Der juristisch unbeschlagene Kunde ist somit kaltgestellt.
Appell an "test": Bitte prüfen und berichten, wie dieser Abwehrstrategie ggfs. mit einem modifizierten Mustertext vorgebeugt werden kann!

kma010 am 10.04.2021 um 13:34 Uhr
immergrün! hat meine Anträge auch abgelehnt

Ich wollte dieses Jahr mit Strom und Gas zu immergrün! wechseln, wo ich vor 3 Jahren schon war. Beide Anträge wurden abgelehnt mit folgendem Geschwafel:
Mögliche Gründe für das Nichtzustandekommen eines Vertrages sind Kunden oft nicht bekannt, deshalb möchten wir hier aufklären. Als günstiger Energieversorger sind wir auf eine möglichst breite Kundenbasis ausgerichtet. Diese Breite streben wir auch in Bezug auf die regionale Verteilung unserer Kunden an. Die Häufigkeit von Vertragsschlüssen kann demzufolge kurzzeitig regional unterschiedlich sein. Kumulationseffekte regionaler Besonderheiten wirken sich auf diese Art nicht auf die Gesamtkalkulation aus. Unser Hauptziel ist das Angebot günstiger Tarife für möglichst viele Kunden. Das kann im Einzelfall auch mal bedeuten, dass ein Vertrag nicht zustande kommt. Übrigens: Auch Nachfragespitzen können sich derart auf die Menge der von uns eingekauften Energie auswirken, dass neue Lieferverbindlichkeiten kurzzeitig nicht eingegangen werden