
Anfang Januar 2019 hatte die Bayerische Energieversorgung (BEV) Insolvenz angemeldet und alle Lieferungen gestoppt. Jetzt ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist der Münchener Rechtsanwalt Axel W. Bierbach bestellt, der zuvor schon vorläufiger Insolvenzverwalter war. Wer bei dem Versorger noch ein Guthaben hat, kann seine Ansprüche bis zum 10. Januar 2020 zur Insolvenztabelle anmelden. Allerdings ist nicht sicher, wie viel Geld die Gläubiger zurückbekommen.
Endabrechnung genau prüfen
Derzeit erhalten ehemalige Kunden ihre Endabrechnung. Diese sollten sie gründlich prüfen: Sind alle gezahlten Abschläge aufgelistet? Ist der genannte Zählerstand korrekt? Was ist mit dem versprochenen Bonus? Bei Kunden, die mindestens ein Jahr lang durchgängig beliefert wurden, muss der Neukundenbonus verrechnet werden.
Nachforderung zahlen, Guthaben anmelden
Ergibt sich aus der Schlussrechnung eine Nachforderung der BEV, müssen Kunden sie bezahlen. Guthaben zahlt die BEV nicht mehr aus, sie gehören zur Insolvenzmasse. Kunden, die Anspruch auf eine Rückzahlung haben, können ihre Forderungen bis 10. Januar 2020 zur Insolvenztabelle anmelden. Sie erhalten dafür ein Aufforderungsschreiben. Sie können auch nach dem 10. Januar 2020 noch Forderungen anmelden, dann wird allerdings eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig.
Verfahren kann Jahre dauern
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, dass das Geld zwar reicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen, nicht aber alle Schulden („Masseunzulänglichkeit“). Kunden müssen daher damit rechnen, nur einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen und das auch erst nach Ende des Insolvenzverfahrens. Und das kann noch Jahre dauern.
Tipp: Informationen über den Stand des Insolvenzverfahrens finden Sie auf der Seite bev-inso.de.
Anscheinend schon länger in Schieflage
Schon lange vor der Insolvenz verhielt sich die BEV nicht wie eine gesundes Unternehmen: Leser berichteten uns von Neukundenboni, die nur auf Nachfrage ausgezahlt wurden, von verspäteten Abrechnungen und drastischen Preiserhöhungen. Zum Schluss versuchte BEV sogar, die Preise innerhalb einer vereinbarten Preisgarantiezeit zu erhöhen.
Riskante Geschäftsstrategie
Ein Blick in die letzte veröffentlichte Bilanz der BEV für das Geschäftsjahr 2016 zeigt, warum das Unternehmen in Schieflage geriet. Die BEV hat mehr als 10 Millionen Euro für Verkaufsprovisionen ausgegeben. Viel davon dürfte an Vergleichsportale geflossen sein. Interessant ist auch, dass die BEV offensichtlich nicht einkalkuliert hat, dass jedem Kunden, dem sie einen Bonus versprochen hat, dieser auch automatisch zusteht. Stattdessen spricht das Unternehmen in der Bilanz nur von einer „prognostizierten Einlösequote“, die es einkalkuliert hat. Hinzu kommt: BEV hat seine Energie ausschließlich am „Spotmarkt“ eingekauft. Das ist hochriskant. Hier werden Stromkontingente nicht für Monate oder Jahre zu festgelegten Preisen im Voraus gekauft, sondern nur für den gleichen oder den nächsten Tag. Die BEV hat aber Tarife mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten und mit einer Preisgarantie für diese Zeit angeboten, ohne selbst die Einkaufspreise zu kennen.
Dieser Artikel ist erstmals am 22. Januar 2019 auf test.de erschienen. Wir haben ihn seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 6. November 2019.