Ob Dachgeschoss, Heizungsanlage oder Fassade: Bei der Altbausanierung gelten nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 höhere Anforderungen an Dämmung und Energiebedarf. Auch gibt es die Pflicht zu einigen wenigen Nachrüstungen, etwa bei der Dämmung von Dachgeschossdecken oder Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Für die meisten Häuser gelten die Auflagen allerdings noch nicht. Ausnahme: Das Haus wechselt den Besitzer. Finanztest sagt, was die Auflagen beinhalten, wen sie betreffen und wann es sich lohnt, freiwillig nachzurüsten.
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