Bafa-Förderung: Das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ hilft Haus- und Wohnungseigentümern, die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu verbessern. Im Rahmen des Programms „Vor-Ort-Beratung“ bezuschusst die Bafa die Energieberatung von Eigentümern mit bis zu 300 Euro. Infos unter www.bafa.de.
Dena-Liste: Die „Deutsche Energie-Agentur“ ist ein Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und moderne Energiesysteme. Die Dena-Liste enthält Adressen von Fachleuten, die sich als Energieberater qualifiziert haben und Bafa-geförderte Energieberatungen durchführen. Details unter www.zukunft-haus.info/experten.
KfW-Förderung: Die staatliche KfW-Bankengruppe vergibt Zuschüsse und günstige Kredite. Die Programme zielen auf energieeffizientes Sanieren und die Verwendung erneuerbarer Energien. Weitere Infos unter www.kfw.de.
Energieberatungsberichte: Zu den Mindestanforderungen gehören eine Zusammenfassung, die Aufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes und Vorschläge für Energiesparmaßnahmen. Optional: Empfehlungen zu Stromeinsparungen, Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfung.
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@test.de-Leserservice_Maack Und es sei noch eine Frage erlaubt, auf die Sie nicht eingegangen sind: Warum haben Sie nicht die Leistung der "Energieberatung vor Ort" der Verbraucherzentrale untersucht und nach den von Ihnen (test) formulierten Kriterien bewertet? Schließlich führt die Verbraucherzentrale Energieberatungen vor Ort in beachtlicher Höhe durch. Wären die "Mindestanforderungen des BAFA" an den Verbraucherzentrale Bericht angelegt worden wäre das Ergebnis wohl wenig werbewirksam ausgefallen.
@test.de-Leserservice_Maack
Sie bestätigen also meine Vermutung, das Sie eine allg. Energieberatung und nicht (!) eine"Energieberatung entsprechend den Mindestanforderungen des BAFA" beauftragt haben. Dann dürfen Sie die erfolgte "Energieberatung" auch nicht an den Kriterien des BAFA messen, denn diese haben Sie nicht beauftragt. Demnach ist Ihre Schlußfolgerung und Bewertung der Ergebnisse auch nicht korrekt. Das ein bei der BAFA zugelassener Energieberater beauftragt wurde hilft da auch nicht weiter, man muß ihm auch sagen, welchen Leistungsumfang man erwartet. Und die umfänglichste (und auch teuerste) Leistung ist dann die große "Vor Ort Beratung" nach BAFA. Meist verlangen die Kunden Initialberatungen. Auch diese führt der bei der BAFA zugelassene Energieberater durch, diese haben aber einen deutlich geringeren Umfang als die vom BAFA geförderte "Vor Ort Beratung".
Eigentlich ist jetzt eine öffentliche Richtigstellung des falsch durchgeführten test notwendig und angebracht.
@Sachverständiger: Vielen Dank für Ihre Kritik. test hat für diese Untersuchung keine Förderung der Bafa in Anspruch genommen. Aus der Sicht eines Hauseigentümers wurde eine „Energieberatung“ beauftragt. Als Ziel wurde eine schrittweise energetische Sanierung der Immobilie genannt. Ausgewählt wurden Energieberater, die sich als solche bezeichnen. Viele von ihnen hatten eine Bafa-Zulassung. Die von den Energieberatern empfohlenen Maßnahmen wurden von einem sachverständigen Gutachter nach Vor-Ort-Begehungen geprüft. Die Bewertung des Berichtes erfolgte in Anlehnung an die Mindestanforderungen der Bafa. Weiterhin würde geprüft, ob die Beratungsergebnisse für die Hauseigentümer verständlich und hilfreich waren.
7.Hätte man einen solchen Verbraucherzentrale "Energieberatungsbericht" nach Bafa Kriterien geprüft, wäre auch dieser vollkommen durchgefallen.Das hat man wohl absichtlich nicht gemacht, denn es ist stark zu vermuten, das die VZ im Fachbeirat zu diesem test saß.
8.Die Berechnungen des Verbraucherzentrale Bericht genüge auch nicht ansatzweise, um bei der KfW Fördermittel zu beantragen, denn schließlich wird dabei das Gebäude (ohne Vereinfachungen!) gerade eben NICHT auf den Energiebedarf berechnet!
Wer also vor hat zu investieren und KfW Gelder in Anspruch nehmen möchte macht lieber gleich eine Energieberatung nach BAFA, denn nur dieses präzise Rechenwerk garantiert auch das die Maßnahmen die KfW Richtlinien erfüllen.
FAZIT: Der Test war nötig, die Machart untauglich. Falls der Politik bewisen werden sollte wie schlecht die Energieberatung ist, so beweist der test eigentlich nur, wie inhomogen diese ist, und wie schlecht ein test durchgeführt werden kann. Schade um das viele Geld! t
4. War denn ein schriftlicher Bericht beauftragt, und wenn ja in welchem Umfang? Auch darüber schweigt der test. Aber das Beurteilungskriterium muß sich am Auftrag orientieren!
5.Eine Beratung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Die mündlich gegebenen Hinweise müssen m.E. nicht nochmals schriftlich wiederholt werden. Ist dies dennoch gewünscht, so wird der Bericht sehr ausführlich und sehr gut, der Verfasser aller Wahrscheinlichkeit nach aber als "zu teuer" vom Markt abgelehnt. Die Mischung aus schriftlichen Fakten nach Bafa Richtlinien und mdl. Goodies ist eigentlich Marktgerecht und Richtig!
6. Der Schreiber "Visma" empfahl die 90 Minuten Beratung der Verbraucherzentrale für 60Euro. Dazu muß man wissen, das es noch eine öffentliche Förderung von weiteren 160 Euro für den Berater gibt, insofern ist dessen besuch wirtschaftlich. In den Genuß kommt allerdings nicht jeder qualifizierte Berater sondern nur die wenigen Vertragsberater der Verbraucherzentrale