Ein Energieausweis hat fünf Seiten mit Informationen zum Gebäude und zum Energiebedarf oder -verbrauch und mit Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen und Erläuterungen. Auf der ersten Seite ist angekreuzt, um welche Variante es sich handelt. Der Bedarfsausweis beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes, der Verbrauchsausweis den durchschnittlichen bereinigten Energieverbrauch in den 36 Monaten vor der Ausstellung. Beim Bedarfsausweis wird die zweite Seite des Ausweisformulars ausgefüllt, die dritte nicht. Beim Verbrauchsausweis ist es umgekehrt.
Beide arbeiten mit einer Farbskala. Ein Gebäude braucht umso weniger Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasser, je weiter links über der Farbskala der obere Pfeil eingedruckt ist und je weiter vorne der Buchstabe der Energieeffizienzklasse im Alphabet zu finden ist. Bei der Einordnung des Gebäudes hilft die Farbskala „Vergleichswerte Endenergie“ unten auf der Seite.
Ein weiterer Pfeil zeigt von unten auf die Farbskala. Er weist auf den Primärenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch hin. Er berücksichtigt auch die Energie, die nötig ist, um den jeweiligen Energieträger, also zum Beispiel Heizöl oder Gas, zu fördern, aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Ein hoher Anteil erneuerbarer Energien wirkt sich positiv auf ihn aus.
Seite 2 im Bedarfsausweis


Bedarfsausweis: Der Endenergiebedarf beziffert die Menge, die rechnerisch für Heizung, Lüftung und warmes Wasser nötig ist. Der CO2-Ausstoß muss nicht angegeben werden.
Die „Anforderungen gemäß Enev“ vergleichen Neubauten und umfassend modernisierte Gebäude mit den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (Enev) 2014. Bei Neubauten nennen die „Angaben zum EEWärmeG“ und „Ersatzmaßnahmen“ den Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien und andere Energieeffizienzmaßnahmen.
Fazit:
+ Das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner beeinflusst das Ergebnis nicht. Enthält aussagekräftigere Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen.
− Teurer und aufwendiger als Verbrauchsausweise. Der reale Energieverbrauch kann vom errechneten Bedarf abweichen.
Seite 3 im Verbrauchsausweis


Verbrauchsausweis: Der durchschnittliche Endenergieverbrauch berechnet sich aus den Heizkostenabrechnungen der letzten 36 Monate. Er wird um einen Klimafaktor bereinigt, der auf Wetterdaten basiert, damit zum Beispiel sehr kalte oder warme Jahre das Bild nicht verzerren.
Fazit:
+ Ausstellung ist günstig und geht schnell. Der Aussteller braucht nur wenige Informationen.
− Das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner in den 36 Monaten vor Ausstellung beeinflusst das Ergebnis.
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@Peter_Cornelius: Sie haben Recht. Energieausweise gibt es nur für fertiggestellte Bauten. Wenn der Bauherr in der Planungsphase ein Energiegutachten erstellt, muss dem "Dokument" deutlich zu entnehmen sein, dass es sich um ein vorläufiges Papier handelt.
Die Ausstellung eines Energieausweises hat unter Zugrundelegung der tatsächlichen energetischen Eigenschaften eines Hauses zu erfolgen - das bedeutet: unmittelbar nach der Fertigstellung (§16, Abs. 1 EnEV). Der Ausstellungszeitpunkt nach Baufertigstellung trägt hierbei bewusst dem Umstand Rechnung, dass sich in vielen Fällen im Planungsstadium oder auch noch nach Baubeginn Änderungen ergeben oder bestimmte Randbedingungen noch nicht entschieden werden können, die aber Einfluss auf die im Ausweis dokumentierten Energiekennwerte haben. Für die Gültigkeit des Dokumentes ist es entscheidend, dass der Energieausweis den tatsächlichen Zustand des Gebäudes dokumentiert.
Dokumente, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen bzw. vor dem Fertigstellungstermin des Hauses datiert sind, dürfen nicht als Energieausweis verwendet werden. Wie für andere Bauvorlagen auch, gilt für die Berechnungen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung ohnehin der Grundsatz, dass wesentliche Änderungen gegenüber dem Stand des Bauantrags einen Nachtrag bzw. eine Neuausfertigung erforderlich machen. (maa)
Vorsicht vor schwarzen Schafen. Sofern man das erforderliche Hintergrundwissen hat und weiß, wieviel Zeit- und Arbeitsaufwand die Erstellung eines aussagekräftigen Energieausweises für ein größeres Gebäude erfordert, kann man sich an nur fünf Fingern ausrechnen, was von Gefälligkeits-Energieausweisen für hundert oder fünfzig Euro aus dem Internet zu halten ist, nämlich wenig bis nichts. Sie sind meistens das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wurden. Eine Addition der Heizkosten z.B. über einen mehrjährigen Zeitraum mag theoretisch ausreichen, aber allein für eine Sichtung vorhandener Pläne und eine Besichtigung vor Ort sollte ein seriöser Anbieter einige Stunden ansetzen-und die müssen sich zwangsläufig in der Preiskalkulation wiederfinden. Wer ohne Fach- und Sachkenntnis lediglich Zahlen in eine Berechnungssoftware einhämmert, braucht sich nicht über völlig sinnlose und unverwertbare Ergebnisse zu wundern. Fazit: Man bekommt auch hier nur das, was man zu bezahlen bereit ist :-7
Das ist dann wohl die Variante "Bedarfsausweis" (siehe Text).
Ich befinde mich gerade in einem Bewerbungsverfahren für eine Wohnung einer Genossenschaft in Berlin in einem Neubau, der voraussichtlich im Oktober 2015 fertig sein soll. Dem Expose liegt, basierend sicher auf den obigen Erklärungen, ein Energie-Ausweis bei.
Nach welchen Überlegungen kann ein Energie-Ausweis erstellt werden, wenn das Haus noch gar nicht fertig ist ?