Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor mangelhaften Energieausweisen, die aufgrund online eingegebener Gebäude- und Verbrauchsdaten erstellt werden. Die Verbraucherzentrale hat 29 Ausweise ausgewertet. Zwölf Ausweise waren formal „mangelhaft“, 18 enthielten Rechenfehler.
Die Vorlage eines Energieausweises ist für Immobilienbesitzer seit Juli 2008 Pflicht, wenn sie ein vor 1965 gebautes Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten. Ab 1. Januar 2009 ist er auch für neuere Gebäude nötig.
Bis 1. Oktober können sich Eigentümer einen günstigen Verbrauchsausweis (für 20 bis 100 Euro) besorgen. Ab dann ist für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen nur noch der umfassendere Bedarfsausweis erlaubt (ab 150 Euro).
Tipp: Hilfe bei der Anbietersuche bietet die Verbraucherzentrale unter:
www.vz-nrw.de/energieausweis.
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