Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses sind von der Pflicht, sich einen Energieausweis zu besorgen, befreit. Alle anderen Eigentümer brauchen den Ausweis ab 1. Juli 2008 (Baujahr bis 1965) oder ab 1. Januar 2009, wenn sie ihre Immobilie vermieten oder verkaufen.
Welche Häuser unter Denkmalschutz stehen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind nur die Gebäude Denkmal, die in einer Liste eingetragen sind. In den anderen Ländern gelten Häuser als Denkmal, wenn sie vorgegebene Kriterien erfüllen. Ein Listeneintrag ist nicht erforderlich.
Tipp: Sind Sie unsicher, ob Ihr Haus als Denkmal gilt, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Gebietsreferenten der Denkmalbehörde nach.
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