Mieter, die Wochen vor dem vertraglichen Mietende aus ihrer Wohnung wollen, sollten den Vermieter darüber informieren und nicht einfach die Wohnungsschlüssel unangekündigt in den Briefkasten des Vermieters werfen und ausziehen. Das zeigt ein Fall vor dem Landgericht Krefeld. Der Vermieter hatte dort seinen Mieter auf Räumung der Wohnung verklagt, also auf Auszug und Rückgabe aller Schlüssel. Der Mieter behauptete im Prozess, die Schlüssel schon lange vor dem Mietende beim Vermieter eingeworfen zu haben. Weil der Mieter seinen Vermieter aber nicht vorgewarnt hatte und im Prozess nicht beweisen konnte, dass der Vermieter den Erhalt der Schlüssel bemerkt hatte, verlor er. Er trägt nun die Kosten der Räumungsklage (Az. 2 T 28/18).
Tipp: Am sichersten ist die persönliche Rückgabe der Schlüssel vor Zeugen. Mehr zum Thema Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern in unseren FAQ Mietrecht.
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