Ende der Miet­zeit Schlüssel in den Brief­kasten werfen reicht nicht

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Ende der Miet­zeit - Schlüssel in den Brief­kasten werfen reicht nicht

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Mieter, die Wochen vor dem vertraglichen Mietende aus ihrer Wohnung wollen, sollten den Vermieter darüber informieren und nicht einfach die Wohnungs­schlüssel unangekündigt in den Brief­kasten des Vermieters werfen und ausziehen. Das zeigt ein Fall vor dem Land­gericht Krefeld. Der Vermieter hatte dort seinen Mieter auf Räumung der Wohnung verklagt, also auf Auszug und Rück­gabe aller Schlüssel. Der Mieter behauptete im Prozess, die Schlüssel schon lange vor dem Mietende beim Vermieter einge­worfen zu haben. Weil der Mieter seinen Vermieter aber nicht vorgewarnt hatte und im Prozess nicht beweisen konnte, dass der Vermieter den Erhalt der Schlüssel bemerkt hatte, verlor er. Er trägt nun die Kosten der Räumungs­klage (Az. 2 T 28/18).

Tipp: Am sichersten ist die persönliche Rück­gabe der Schlüssel vor Zeugen. Mehr zum Thema Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern in unseren FAQ Mietrecht.

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