Eine Frau aus dem Ammerland muss für ihren pflegebedürftigen Vater keinen Unterhalt zahlen, weil dieser sich in der Vergangenheit lange Jahre emotional kalt und grob rücksichtlos gezeigt hat. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 4 UF 166/15). Nachdem Vater und Mutter sich getrennt hatten, zerrüttete auch die Beziehung des Vaters zur Tochter. Sechs Jahre lang zahlte er keinen Unterhalt für sie. Den Abbruch des Kontakts teilte er den beiden förmlich per Einschreiben mit. Vom Grundsatz, dass Kinder ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind, müsse in einem solchen Fall eine Ausnahme gemacht werden, so die Richter.
Der im Pflegeheim lebende Vater ist auf Sozialhilfe angewiesen. Für die Unterbringung im Heim verlangte das Sozialamt von der Tochter monatlich rund 300 Euro. Diese Summe muss sie nun nicht zahlen.
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