Wer für seine Eltern Unterhalt ans Sozialamt zahlt, darf jetzt mehr fürs eigene Leben behalten. Dabei hängt alles davon ab, wie hoch das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen“ des Kindes ist. test.de erklärt, was das ist und zeigt in Beispielen, was sich konkret ändert.
Zahlenden Kindern bleibt jetzt mehr
Seit Beginn des Jahres 2015 ist der Selbstbehalt für Kinder höher, wenn diese Unterhalt für ihre Eltern ans Sozialamt zahlen. Der Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, der Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben muss. Er ist von 1 600 auf 1 800 Euro gestiegen. Wohnt das Kind mit einem Ehepartner zusammen, kommen 1 440 Euro hinzu. Zuvor waren es nur 1 280 Euro. Wie viel Kinder zahlen müssen, hängt von ihrem bereinigten Nettoeinkommen ab. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Nettogehalt. Das bereinigte Nettoeinkommen ist das Nettogehalt gemindert um Ausgaben wie berufliche Fahrtkosten, Altersvorsorgebeiträge oder Unterhalt für Kinder.
Drei Beispiele zeigen die neue Situation
- Beispiel Single. Hat ein Sohn 2 500 Euro bereinigtes Nettoeinkommen, muss er nun höchstens 350 Euro monatlich für seine Mutter zahlen. 2014 konnte das Sozialamt noch bis zu 450 Euro pro Monat von ihm verlangen.
- Beispiel Ehepaar in Mietwohnung. Beträgt das bereinigte Nettoeinkommen einer unterhaltspflichtigen Tochter 1 200 Euro und das ihres Ehepartners 2 500 Euro, muss die Tochter jeden Monat 2015 nur noch höchstens 82 Euro an das Sozialamt zahlen. 2014 waren es 146 Euro.
- Beispiel Ehepaar in Eigentum. Lebt das Unterhalt zahlende Kind in einem abbezahlten Eigenheim, rechnet das Sozialamt den Vorteil des mietfreien Wohnens als Einkommen an. Früher waren das bei einem Ehepaar pauschal 800 Euro, jetzt sind es 860 Euro. Hat der Sohn 3 000 Euro als bereinigtes Nettoeinkommen, seine Frau als Hausfrau kein Einkommen, zahlt er 2015 maximal 307 Euro. Zuvor waren es 486 Euro.
Das Sozialamt rechnet nur auf Zuruf neu
Ganz wichtig: Wenn Sie von den Änderungen profitieren wollen, müssen Sie das Sozialamt zur Neuberechnung auffordern. Es reduziert den von Ihnen zu zahlenden Unterhalt nicht automatisch. 2015 beträgt der Selbstbehalt 1 800 Euro – so viel müssen Sohn oder Tochter noch übrighaben, wenn sie ihre Eltern unterstützen.
Tipp: Ausführliche Informationen rund um den Elternunterhalt lesen Sie im Special Wann Kinder jetzt noch zahlen müssen.
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- Viele erwachsene Kinder müssen jetzt nicht mehr für bedürftige Eltern im Pflegeheim zahlen. Ausnahme: Ihr Jahreseinkommen übersteigt 100 000 Euro.
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- In der Vorsorgevollmacht legen Sie schriftlich fest, wer handeln darf, wenn Sie es selbst nicht können. Alles zum Thema rechtliche Vorsorge.
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- Der Trauschein zahlt sich für die meisten Paare aus – sogar rückwirkend fürs Hochzeitsjahr. Ziehen Ex-Partner an einem Strang, sparen sie auch noch nach einer Trennung.
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@nosis: Bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens darf man für den Unterhalt der eigenen Kinder auch einen bestimmten Betrag abziehen. Dieser ist der Höhe nach aber nicht fest definiert, sondern er hängt individuell vom Alter der Kinder und der Höhe Ihres Einkommens ab. Deshalb sind wir in unserer Meldung über die Änderungen beim Selbstbehalt auf diesen Aspekt nicht eingegangen. (PH)
Ich finde es ein Unding, dass überall im Internet, und auch hier bei test.de in den Beispielrechnungen nie die Freibeträge genannt werden, die zahlende Kinder für ihre eigenen Kinder (also die Enkel der Pflegebedürftigen Großeletern) haben!
@Friederike53: Richtig, der Selbstbehalt der Ihnen bleiben muss ist nun auf 1.800 Euro gestiegen. Wenn Sie also 1.600 Euro verdienen und alleinstehend sind, sowie über kein abbezahltes Wohneigentum verfügen, besteht keine Unterhaltsverpflichtung. In unserem Artikel zur Pflegeversicherung finden Sie auch einen Unterhaltsrechner. https://www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-4837584/. (AK)
Zitat aus Kommentar:
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das Nettogehalt gemindert um Ausgaben wie berufliche Fahrtkosten, Altersvorsorgebeiträge oder Unterhalt für Kinder.
Die Ausgaben wie oben angegeben- kommen da nicht noch andere Ausgaben hinzu? Wie Miete, Strom und was man an Versicherungen hat? Ich verstehe das so, wenn jemand 1600 Nettogehalt hat, dann kommt er doch gar nicht in die Verpflichtung für ein Elternteil zu zahlen, oder sehe ich das falsch?
Ich gehe von einem Single aus- Steuerklasse I
Mfg
Friederike53