Mehr Elterngeld mit Beratung
Im Test
Vier gemeinnützige und vier kommerzielle Anbieter von Elterngeldberatung. Es handelt sich um exemplarisch ausgewählte überregionale Anbieter mit großen Beratungsteams oder vielen Geschäftsstellen. Fünf von uns geschulte Testpersonen – zwei Männer und drei Frauen – ließen sich dort beraten. Die Lebensumstände der Tester variierten etwa hinsichtlich Familienstand, Anstellungsverhältnis und Einkommenshöhe. Alle Beratungen fanden per Telefon oder Videokonferenz statt. Die Gesprächsprotokolle der Testpersonen und Unterlagen der Anbieter werteten wir aus.
Gemeinnützige Anbieter: Wir wählten Beratungsstellen in fünf Bundesländern aus.
Kommerzielle Anbieter: Wir wählten das günstigste Beratungspaket ohne Antragsservice und/oder der Prüfung anderer Familienleistungen aus.
Zeitraum: Juni bis September 2022.
Beratungsqualität
Das Qualitätsurteil basiert zu 100 Prozent auf unserer Bewertung der Beratungsqualität. Diese ergibt sich aus zwei Prüfkriterien: der Analyse der Kundensituation und der Beratungsleistung.
Analyse der Kundensituation
Wir prüften, ob die Anbieter vor oder während der Beratung alle Informationen abfragen, die für eine qualifizierte Elterngeldberatung nötig sind.
Beratung
Wir überprüften insbesondere folgende für das Elterngeld wichtige Punkte:
- Ermitteln die Anbieter den richtigen vorgeburtlichen Einkommenszeitraum (Bemessungszeitraum)?
- Geben sie konkrete Tipps, wie sich das Elterngeld sinnvoll zwischen den Eltern aufteilen lässt?
- Ermitteln Berater den Elterngeld-Plus-Anspruch und den Partnerschaftsbonus richtig, wenn ein Elternteil Teilzeitarbeit plant?
- Fragen die Berater ab, ob die Eltern binnen 24 Monaten ein weiteres Kind haben wollen und geben sie entsprechende Tipps zur Elterngeldplanung?
Berechnung
Da die kommerziellen Berater die Höhe des zu erwartenden Elterngelds berechnen, haben wir jeweils überprüft, ob die Berechnung stimmt. Gemeinnützige Anbieter bieten oft keine Berechnung an, daher fehlt dieser Punkt bei ihnen in der Tabelle.
Mängel in der Datenschutzerklärung
Ein Jurist prüfte die Datenschutzerklärungen auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung. Bei den gemeinnützigen Anbietern entfiel dieser Prüfpunkt, da sie keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Mängel in der Datenschutzerklärung wirkten sich nur dann auf das Qualitätsurteil aus, wenn sie deutlich waren. Wir haben das mit *) gekennzeichnet und das Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
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