Professionelle Helfer im Test

So haben wir getestet

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Professionelle Helfer im Test Mehr Eltern­geld mit Beratung

Im Test

Vier gemeinnützige und vier kommerzielle Anbieter von Eltern­geldberatung. Es handelt sich um exemplarisch ausgewählte über­regionale Anbieter mit großen Beratungs­teams oder vielen Geschäfts­stellen. Fünf von uns geschulte Test­personen – zwei Männer und drei Frauen – ließen sich dort beraten. Die Lebens­umstände der Tester variierten etwa hinsicht­lich Familien­stand, Anstellungs­verhältnis und Einkommens­höhe. Alle Beratungen fanden per Telefon oder Video­konferenz statt. Die Gesprächs­protokolle der Test­personen und Unterlagen der Anbieter werteten wir aus.

Gemeinnützige Anbieter: Wir wählten Beratungs­stellen in fünf Bundes­ländern aus.

Kommerzielle Anbieter: Wir wählten das güns­tigste Beratungs­paket ohne Antrags­service und/oder der Prüfung anderer Familien­leistungen aus.

Zeitraum: Juni bis September 2022.

Beratungs­qualität

Das Qualitäts­urteil basiert zu 100 Prozent auf unserer Bewertung der Beratungs­qualität. Diese ergibt sich aus zwei Prüfkriterien: der Analyse der Kundensituation und der Beratungs­leistung.

Analyse der Kundensituation

Wir prüften, ob die Anbieter vor oder während der Beratung alle Informationen abfragen, die für eine qualifizierte Eltern­geldberatung nötig sind.

Beratung

Wir über­prüften insbesondere folgende für das Eltern­geld wichtige Punkte:

  • Ermitteln die Anbieter den richtigen vorgeburtlichen Einkommens­zeitraum (Bemessungs­zeitraum)?
  • Geben sie konkrete Tipps, wie sich das Eltern­geld sinn­voll zwischen den Eltern aufteilen lässt?
  • Ermitteln Berater den Eltern­geld-Plus-Anspruch und den Part­nerschafts­bonus richtig, wenn ein Eltern­teil Teil­zeit­arbeit plant?
  • Fragen die Berater ab, ob die Eltern binnen 24 Monaten ein weiteres Kind haben wollen und geben sie entsprechende Tipps zur Eltern­geld­planung?

Berechnung

Da die kommerziellen Berater die Höhe des zu erwartenden Eltern­gelds berechnen, haben wir jeweils über­prüft, ob die Berechnung stimmt. Gemeinnützige Anbieter bieten oft keine Berechnung an, daher fehlt dieser Punkt bei ihnen in der Tabelle.

Mängel in der Daten­schutz­erklärung

Ein Jurist prüfte die Daten­schutz­erklärungen auf Basis der Daten­schutz-Grund­ver­ordnung. Bei den gemeinnützigen Anbietern entfiel dieser Prüf­punkt, da sie keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Mängel in der Daten­schutz­erklärung wirkten sich nur dann auf das Qualitäts­urteil aus, wenn sie deutlich waren. Wir haben das mit *) gekenn­zeichnet und das Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet.

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