Viele verheiratete Mütter lassen sich Elterngeld entgehen, weil sie nicht früh in eine bessere Steuerklasse gewechselt sind. Hier lesen Sie, wie man das Elterngeld deutlich erhöhen kann und was dafür zu tun ist.
Lukratives Verfahren kaum bekannt
Viele verheiratete Mütter verlieren Elterngeld, weil sie vor der Geburt ihres Kindes nicht die günstigste Steuerklasse hatten. Dabei gibt es seit 2010 das Faktorverfahren, nach dem jeder Partner mit Steuerklasse IV plus Faktor passend Lohnsteuer zahlt. Das ist „jedoch kaum bekannt“, kritisiert Lisa Paus, Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen. Mit IV plus Faktor erhält eine Frau, die bisher die V hat, mehr Nettogehalt und damit mehr Elterngeld. Denn die Höhe des Geldes hängt vom Verdienst vor der Geburt des Kindes ab. Eine Angestellte, die vorher mehr als 1 240 Euro Nettoeinkommen im Monat hatte, erhält davon 65 Prozent als Elterngeld.
Viele hundert Euro im Monat mehr
Ein Beispiel: Lena und Tobias Lahn erwarten Ende Dezember ihr Kind. Lenas Bruttolohn beträgt monatlich 2 500 Euro, Tobias hat 6 000 Euro. Behält Lena wie bisher die V und Tobias die III, bekommt Lena später rund 807 Euro Elterngeld. Wechseln beide in IV plus Faktor, steigt das Elterngeld auf rund 1 020 Euro. Noch besser stehen die Eltern da, wenn Lena rechtzeitig – die III nimmt und Tobias die V. Dann beträgt das Eltergeld etwa 1 167 Euro.
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Wo Eltern den Wechsel beantragen
Die neuen Steuerklassen müssen einige Zeit vor der ersten Elterngeld-Zahlung gelten und spätestens im siebten Monat vor Beginn des Mutterschutzes beim Finanzamt beantragt sein. Unser Paar muss bis Ende April 2016 handeln. Tobias muss dann zwar jeden Monat viel mehr Lohnsteuer und Soli zahlen als zuvor, doch die zu viel gezahlte Steuer holen sich beide über die Steuererklärung 2016 zurück. Den Wechsel beantragen sie beim Finanzamt mit dem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“. Sie finden Ihn unter www.formulare-bfinv.de.
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