Was beim Antrag auf Elternzeit wichtig ist: Eltern dürfen ihre Arbeitszeit reduzieren
Das Elterngeld müssen Mütter und Väter bei der Elterngeldstelle beantragen, die Elternzeit beim Arbeitgeber. Wichtig: Elterngeld gibt es für Lebensmonate des Kindes. Diesem Prinzip sollte auch die Elternzeit folgen. Wird ein Kind am 17. eines Monats geboren, sollte die beantragte Elternzeit an einem 17. beginnen. Wer für Kalendermonate Elternzeit nimmt, riskiert Kürzungen.
Arbeitnehmer können ab Geburt maximal drei Jahre lang Elternzeit nehmen. Den Anspruch auf eine Babypause haben auch Beschäftige in kleinen Betrieben. Der Antrag muss schriftlich sein und dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn vorliegen.
Bis zu 24 Monate verschieben
Eltern können 24 Monate (bisher 12 Monate) der dreijährigen Elternzeit auf die Phase zwischen drittem und achtem Geburtstag ihres Kindes verschieben. Eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag müssen sie 13 Wochen vor Beginn der Zeit beantragen. Die Elternzeit kann auf maximal drei Abschnitte aufgeteilt werden. Eine Mutter könnte also das erste Jahr nach der Geburt, das dritte und das fünfte Jahr Elternzeit nehmen. Einen dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag kann ein Arbeitgeber ablehnen, wenn „dringende betriebliche Gründe“ dagegen sprechen.
Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit
Einen Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit haben Arbeitnehmer nur, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten. Es gibt zwei Ansprüche auf Teilzeit:
Elternzeitgesetz. Eltern können sich auf das Elternzeitgesetz berufen. Dann müssen sie für wenigstens zwei Monate auf Teilzeit gehen. Sie dürfen in jedem Lebensmonat des Kindes im Schnitt nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Hat der Chef „dringende betriebliche Gründe“, kann er die Teilzeit ablehnen.
Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dieses Gesetz gibt jedem Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit. Vorgaben für den Umfang der Reduzierung gibt es nicht. Eine Mutter kann auch nur zehn Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings müssen Mitarbeiter diese Teilzeit drei Monate vorher ankündigen. Auch kann der Chef sie leichter ablehnen, er braucht nur „betriebliche Gründe“.
Teilzeit nach Elternzeitgesetz besser
Eltern, die nur vorübergehend von Voll- auf Teilzeit wechseln möchten, wählen besser die Teilzeit nach dem Elternzeitgesetz. Nach der Teilzeit kehren sie zur Vollzeitstelle zurück. Dieses Rückkehrrecht gibt es im Teilzeitgesetz nicht.