Checkliste: So gibt es Elterngeld und Elternzeit
- Elterngeldantrag. Antragsformulare finden Sie unter familien-wegweiser.de. Beide Elternteile müssen unterschreiben. Sind Sie alleinerziehend und leben Sie allein mit Ihrem Kind in der Wohnung, reicht in der Regel Ihre Unterschrift. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre zuständige Elterngeldstelle.
- Geburtsbescheinigung. Für den Antrag brauchen Sie ferner die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes im Original (Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „für soziale Zwecke“).
- Krankenkasse. Legen Sie die Bescheinigung der Krankenkasse über Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt bei und die Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Beamtinnen brauchen die Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes nach der Geburt.
- Einkommensnachweise. Als männlicher Angestellter oder Beamter benötigen Sie in der Regel die Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat, als weibliche Angestellte Lohnnachweise für die letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begann. Selbstständige legen in der Regel den Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt vor.
- Arbeitszeit. Arbeiten Sie als Elternteil während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit, legen Sie nach dem Ende der Elterngeld-Phase eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers vor.
- Elternzeitantrag. Die Elternzeit müssen Sie schriftlich beim Arbeitgeber anmelden (Was beim Antrag auf Elternzeit wichtig ist). Wenn Sie in der Elternzeit auf Teilzeit gehen wollen, nennen Sie auch Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeitreduzierung.
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