Einige Eltern schneiden mit dem neuen Elterngeld schlechter ab als mit dem alten Erziehungsgeld. Denn das Elterngeld erhöht den Steuersatz für das Familieneinkommen. Die Nachteile soll die Regierung ausbügeln, fordert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Betroffen sind vor allem Eltern, wenn ein Partner nur 300 Euro Mindestbetrag im Monat erhält, weil er vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war.
Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei. Doch es zählt wie das Mutterschaftsgeld bei der Steuer mit: Es erhöht den persönlichen Steuersatz für das sonstige zu versteuernde Einkommen (Progressionsvorbehalt). Unser Beispiel zeigt eine Familie, die für ihr zweites Kind 369 Euro weniger im Jahr erhält als für ihr erstes Kind, für das sie Erziehungsgeld bekam.
369 Euro weniger für die Familie
Im Dezember bekamen die Eltern ihr zweites Kind. Die Mutter war 2007 nicht berufstätig.
Jahreseinkommen der Familie: 30 000 Euro
+ 12 Monate x 300 Euro Elterngeld: 3 600 Euro
– Werbungskostenpauschale: 920 Euro
= Summe: 32 680 Euro
Steuersatz (inlusive Soli): 11,51 Prozent
zu versteuerndes Einkommen: 30 000 Euro
Einkommensteuer ohne Elterngeld: 3 084 Euro
Steuer mit erhöhtem Steuersatz durch Elterngeld (11,51 Prozent von 30 000): 3 453 Euro
Mehrbelastung im Jahr: 369 Euro
Tipp: Betroffene können Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Ein anhängiges Gerichtsverfahren, in das sie sich einklinken können, gibt es aber noch nicht. Lehnt das Finanzamt ihren Einspruch ab, bleibt ihnen bisher nur übrig, selbst zu klagen.
-
- Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld nach der Geburt erhöhen – oft um mehrere Tausend...
-
- Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche Steuerklasse für Sie die richtige ist und was es zu beachten gibt.
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof für Steuerzahler, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Musterprozesse vor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.