Elster online Meine erste eigene Steuererklärung

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Irgend­wann steht jeder vor seiner ersten Steuererklärung. Für Timo Halbe von Finanztest war es jetzt so weit. Mit Elster online wälzte er sich durch den Steuer-Dschungel.

Erste Lohn­abrechnung von Finanztest

Augen­rollen, genervte Blicke, Abwehr­haltung. Das sind häufig Reaktionen, wenn in meiner Familie oder unter Freunden das Thema Steuererklärung aufkommt. Die einen berichten von mühsamen Sonn­tagen voller Zettel­wirt­schaft, andere sind einfach froh, die Erklärung dem Steuerberater zu über­lassen. Ich selbst hatte nicht viel beizusteuern. Denn die Steuererklärung war für mich als Student bisher kein Thema. Neben dem Studium habe ich nur auf Minijobbasis gearbeitet. Das änderte sich mit der ersten Lohn­abrechnung bei Finanztest. Auf einmal traten Lohn­steuer, Kirchen­steuer und Solidaritäts­zuschlag in mein Leben. Damit war klar, dass bald auch die erste Steuererklärung auf mich zukommen würde.

Vielleicht bekomme ich Geld zurück?

Das weckte auch meinen Ehrgeiz: Das Ganze kann doch eigentlich nicht so schwer sein, dachte ich mir. Ich liste auf, was ich verdiene, welche steuer­begüns­tigten Ausgaben ich habe – und das Finanz­amt rechnet schließ­lich aus, was ich zu viel oder zu wenig an Steuern gezahlt habe. Am Ende bekomme ich dann im besten Fall ein biss­chen Geld zurück.

Steuererklärung auf Elster.de

Elster.
Planen Sie für die Registrierung bei Elster Zeit ein. Sie müssen bis zu zwei Wochen auf den Registrierung­scode per Post warten. Schneller geht es mit der Online­ausweis­funk­tion des neuen Personal­ausweises und einem Lesegerät.
Fach­begriffe.
Lassen Sie sich durch Unver­ständliches in den Formularen nicht entmutigen. Hilfe bietet unser Sonder­heft Finanztest Spezial Steuern.
Genauigkeit.
Nicht immer bringen genaue Angaben Ihrer Kosten etwas. Zum Beispiel Werbungs­kosten: Erst wenn sie 1 000 Euro über­schreiten, ist eine Auflistung nötig.
Belege.
Ab der Steuererklärung für 2017 müssen Sie Belege nicht mehr mit der Steuererklärung, sondern erst nach Aufforderung des Finanz­amts einreichen.
Tipp:
Wie Sie Schritt für Schritt Ihre Steuererklärung mit Elster einreichen, erfahren Sie in unserem Special Mit Elster Online Geld zurückholen.

Elster, Papier oder Steuersoftware?

Als Erstes beschäftigte ich mich Ende letzten Jahres also mit der Frage, auf welchem Weg ich die Erklärung denn einreichen will. Auf Papier habe ich auf keinen Fall Lust. Da lassen sich Schreib­fehler nicht gut korrigieren. Außerdem haben sich schon in der Schule die Lehrer über meine Hand­schrift beschwert. Da verärgere ich den Finanz­beamten nur unnötig, wenn ich ihm mein Gekrakel zumute. Bleiben noch Elster – das offizielle Portal der Finanz­verwaltung – oder eines der vielen kosten­pflichtigen Steuer­programme. „Mach das besser mit einer Steuersoftware. Bei Elster blickst du einfach nicht durch“, empfiehlt eine Kollegin. Aber dafür nun extra Geld ausgeben? Da kann ich doch wenigs­tens einen Versuch mit Elster starten.

Akti­vierung­scode kommt per Post

Moti­viert melde ich mich Ende 2017 im Elster-Portal an. Schließ­lich soll das mit dem Registrierung­scode, der per Post kommt, ja so lange dauern. Für die Anmeldung ist nicht viel nötig: E-Mail, Geburts­datum, Identifikations­nummer. Letztere finde ich auf meiner monatlichen Lohn­abrechnung. Nach knapp zwei Wochen liegt der Brief mit dem Akti­vierung­scode in der Post. Damit erstellt Elster mir eine persönliche Zertifikats­datei. Diese muss ich jedes Mal hoch­laden, um mich im Elster-Portal anzu­melden. Zusätzlich benötige ich ein Pass­wort, das ich bei der Registrierung fest­gelegt habe.

Wieder heißt es warten

Am Jahres­anfang kann es aber immer noch nicht losgehen. Verlockend finde ich nämlich den auto­matischen Beleg­abruf. Damit werden die vom Arbeit­geber über­mittelten Daten – etwa die gezahlte Lohn­steuer – auto­matisch in die Steuererklärung einge­tragen. Klingt praktisch. Das Problem: Auch hierfür wird wieder ein Code per Post vers­endet. Also heißt es wieder zwei Wochen warten, Code aus der Post holen und bei Elster eintragen. Doch erneut Ernüchterung: Die Beleg­daten lassen sich noch nicht abrufen. Über Google erfahre ich, dass sie erst bis Ende Februar vom Arbeit­geber über­mittelt werden müssen. Ich will aber nicht mehr warten und beschließe, es doch ohne Abruf zu probieren.

Von Anlage V bis 13a

An einem Samstag Anfang Februar 2018 mache ich es mir also mit einer Tasse Kaffee an meinem Schreibtisch bequem. Das Ziel: Die Erklärung bis zur Bundes­liga um 15:30 Uhr abzu­schließen. Im Elster-Portal werde ich nach dem Einloggen unter „Formulare und Leistungen“ fündig. „Einkommensteuererklärung unbe­schränkte Steuer­pflicht (ESt 1 A)“ heißt das passende Formular. Im ersten Schritt muss ich das Jahr auswählen – also 2017. Das ging einfach. Auf Seite 2 bin ich über­fordert. Aus einer langen Liste an Anlagen soll ich auswählen, welche ich benötige. Bezeichnungen wie Anlage Kind oder Unterhalt sind da noch einleuchtend. Aber wofür stehen V, S, WA-Est, G oder 13a?

Elster hilft

Beim zweiten Blick bemerke ich, dass Elster mir Hilfe anbietet. „Welche Anlagen brauche ich?“, steht klein neben einem blauen Fragezeichen. Ich klicke drauf und siehe da: In einer Tabelle werden nicht nur die Bedeutungen der Abkür­zungen aufgelistet, es ist sogar beschrieben, für wen welche Anlage nötig ist. Als Arbeitnehmer brauche ich die Anlage N für Einkünfte aus nicht­selbst­ständiger Arbeit. Hinzu kommen die Anlage Vorsorgeaufwand und der Haupt­vordruck – den jeder ausfüllen muss.

Endlich gehts ans Ausfüllen

Mit dem Haupt­vordruck fange ich an. Zunächst geht es um persönliche Daten wie Adresse, Geburts­datum und Bank­verbindung. Praktisch finde ich, dass man zwischen den Seiten des Formulars hin- und her springen kann. Über den Button „Speichern und Verlassen“ kann man die Bearbeitung auch jeder­zeit unter­brechen. Nach den allgemeinen Angaben kommt ein Abschnitt Sonder­ausgaben. Das sind bestimmte private Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen senken. Auf der ersten Seite fragt Elster nach „Gezahlten Versorgungs­leistungen“, konkret etwa nach „Dauernde Lasten“. Ich kann damit nichts anfangen, also klicke ich erst mal weiter.

Kirchen­steuer und Mitglieds­beiträge

Auf der nächsten Seite geht es um Kirchen­steuern. Das sagt mir etwas. Denn die habe ich auf meine Lohn­steuer gezahlt. Ich über­trage den Wert aus meiner Lohn­steuer­bescheinigung. Als Letztes geht es bei den Sonder­ausgaben um Spenden und Mitglieds­beiträge. Ich denke sofort an meinen Beitrag für den Journalisten­verband. Da war letztens mit der Post eine Bescheinigung gekommen. Ich krame in meiner Ablage und finde tatsäch­lich den Bescheid. Aber sind Zahlungen für Berufs­verbände im Haupt­vordruck richtig? Ich trage den Beitrag erst mal ein. Im Zweifel kann ich es ja noch ändern.

Fragen bei Hand­werk­erkosten

Als Nächstes geht es auf mehreren Seiten um außergewöhnliche Belastungen – hier habe ich nichts anzu­geben – und danach um Hand­werk­erleistungen. Ich will schon fast weiterklicken, als mir einfällt, dass mein Vermieter im letzten Herbst meinen Bade­zimmerspiegel hat reparieren lassen. Die entsprechenden Hand­werk­erkosten sind bestimmt auf der Betriebs­kosten­abrechnung. Allgemein könnte sich da noch die eine oder andere haus­halts­nahe Dienst­leistung finden. Nur die Abrechnung habe ich noch nicht erhalten. Aber zählt das dann nicht eigentlich für das Steuer­jahr 2018? Hilfe finde ich im Finanztest Spezial Steuern 2018. Unter dem Stich­wort Hand­werker und Haus­halts­hilfen werde ich fündig.

Betriebs­kosten reiche ich nächstes Jahr nach

Die Betriebs­kosten­abrechnung für 2017 kann man auch in der Erklärung für 2018 angeben. Ich brauche also nicht auf die Abrechnung meines Vermieters zu warten und lasse den entsprechenden Teil für die aktuelle Erklärung unausgefüllt. Der Rest des Haupt­vordrucks bezieht sich auf spezielle Themen wie Erbschaft­steuer und Arbeitnehmer-Spar­zulage, die mich nicht betreffen. Nach 1,5 Stunden ist der Haupt­vordruck endlich fertig. Es ist zwar noch nicht Zeit für die Bundes­liga, aber ich beschließe trotzdem, morgen weiterzumachen.

Wie bei Malen nach Zahlen

Am nächsten Tag greife ich wieder zum Kaffee und starte mit der Anlage N, also der für Arbeitnehmer. Nicht Malen, aber Ausfüllen nach Zahlen ist hier das Motto. Denn bei den meisten Feldern der Anlage steht, aus welcher Zeile der Lohn­steuer­bescheinigung der jeweilige Wert über­nommen werden muss. Das sind dann wohl auch die Felder, die durch den auto­matischen Beleg­abruf ausgefüllt werden. Es folgen ein paar weitere spezielle Abfragen, etwa nach Lohn aus dem Ausland oder Arbeits­losengeld. Hier kann ich alle Felder freilassen.

Taschen­rechner, Kalender ...

Der zweite Teil der Anlage dreht sich um Werbungs­kosten. Das sind die Kosten, die rund um die Ausübung meines Berufs entstanden sind. Sie verringern das zu versteuernde Einkommen. Dort gebe ich zum Beispiel meine Fahrt­kosten zur Arbeit an. Das erweist sich als etwas aufwendig. Arbeitnehmer können als Fahrt­kosten die Entfernungs­pauschale oder – wenn höher – die tatsäch­lichen Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel angeben. Die Entfernungs­pauschale beträgt 30 Cent je Kilo­meter der einfachen Strecke. Zunächst muss ich die Zahl der Tage angeben, an denen ich gearbeitet habe. Hier greife ich zu Handykalender und Taschen­rechner. Ich brauche etwas, um mich zu erinnern, an welchen Tagen ich im Urlaub war.

... und Google Maps helfen

In das nächste Feld soll ich die Kilo­meter der einfachen Strecke zur Arbeit eintragen. Diesmal hilft mir Google Maps. Rund acht Kilo­meter sind es jeweils. Aber geht es jetzt um die Strecke an einem Tag oder die Kilo­meter für alle Tage zusammenge­rechnet? Eine Hilfe ist hier nicht angegeben. Ich entscheide mich dafür, die Kilo­meter für alle Tage anzu­geben. Schließ­lich musste ich zuvor auch die Adresse meiner Arbeits­stelle angeben und somit kann der Finanz­beamte über­prüfen, wie groß die Distanz zwischen Arbeit und Wohnung ist. Die Kosten für mein Monats­ticket für Bus und Bahn trage ich in ein weiteres Feld ein.

Korrektur beim Berufs­verband

Nach den Fahrt­kosten folgt eine Seite „Beiträge zu Berufs­verbänden“. Hier gehört der Mitglieds­beitrag für den Journalisten­verband also hin. Ich springe zurück in den Haupt­vordruck, lösche den Eintrag unter Spenden und ergänze ihn an der richtigen Stelle in der Anlage N. Dort folgen anschließend weitere Fragen nach Werbungs­kosten. Hier habe ich nichts weiter anzu­geben.

Keine Fehler bei der Über­prüfung

Ich nutze ein kleines Mittag­essen, um die letzten Kräfte zu sammeln. Abschließend klicke ich mich durch die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier geht es dann doch über­raschend einfach. Da ich als Student mit einjährigem Praktikum bei Finanztest keine Sozial­versicherungs­beiträge auf meinen Lohn zahlen muss, kann ich in der Anlage nur die monatlichen Beiträge für die Krankenkasse angeben. Den Rest über­springe ich und bin endlich fertig. Ich klicke also auf den Button „Prüfen“. Und darf mich freuen. „Es sind keine Fehler vorhanden“, leuchtet neben einem grünen Haken auf. Anschließend erhalte ich eine Über­sicht über all meine Angaben. Außerdem kann ich eine Steuerbe­rechnung herunter­laden. Sie ist aufgebaut wie der spätere Steuer­bescheid und zeigt an, wie viel Geld es zurück­gibt, wenn das Finanz­amt alle gemachten Angaben akzeptiert.

Fahrt­kosten unter 1 000 Euro

Mir fällt beim genauen Hinsehen auf, dass von meinem Einkommen 1 000 Euro als Werbungs­kosten abge­zogen wurden. Ich erinnere mich an die Werbungs­kostenpauschale, die Arbeitnehmern von ihrem Einkommen auto­matisch abge­zogen wird. Erst wenn Ausgaben wie Fahrt- oder Weiterbildungs­kosten über 1 000 Euro liegen, zählen die tatsäch­lichen Ausgaben. Da ich deutlich darunter liege, hätte ich mir das Ausrechnen der Fahrt­kosten also sparen können. Egal, daran denke ich dann nächstes Jahr. Und ich kann mich freuen. Einen mitt­leren drei­stel­ligen Betrag soll ich laut Steuerbe­rechnung zurück­erhalten. Aber das muss das Finanz­amt erst mal bestätigen. Ich klicke auf „Absenden“ und darf nun wieder warten.

Bescheid nach nur zwei Wochen

Zwei Wochen später sitze ich im Urlaub auf den Kanaren am Strand, als mich mein Handy über eine E-Mail von Elster informiert: Ich kann meinen Bescheid im Elster-Portal abrufen. In der Ferien­wohnung logge ich mich mit meinem Laptop ein und kann den Bescheid öffnen. Tatsäch­lich erhalte ich den erwarteten Betrag zurück. Das Praktische: Ich erhalte außerdem einen Vergleich zwischen der vorläufigen und der tatsäch­lichen Steuerbe­rechnung. Alle meine Angaben wurden über­nommen. In Deutsch­land erwartet mich ein paar Tage später dann nicht nur der rechts­kräftige Bescheid im Brief­kasten, sondern auch das Geld auf dem Konto. Nach etwas Frust zwischen­durch über­wiegt am Ende die Freude über das späte Urlaubs­geld.

Finanztest Spezial Steuern 2018

Elster online - Meine erste eigene Steuererklärung

Nicht nur für Neulinge, sondern auch für Steuererfahrene ist mit dem Finanztest Spezial Steuern 2018 die Steuererklärung 2017 ganz einfach. Das Heft hilft beim Ausfüllen und erleichtert etwa durch Vordrucke und Check­listen die Auflistung aller nötigen Unterlagen. Es ist für 9,80 Euro im Handel und im Internet ­erhältlich.

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Kommentarliste

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  • Gelöschter Nutzer am 20.04.2018 um 07:43 Uhr
    @TestBerni1

    Da dieser Beitrag deutlich als Erfahrungsbericht gekennzeichnet ist, der Autor also von seinen eigenen Erfahrungen berichtet, kommen logischerweise auch spezifische Dienste im Bericht vor.
    Google Maps kann man selbstverständlich auch nutzen, ohne ein Google-Konto zu haben oder eingeloggt zu sein. Google erfährt dann von einem nicht mehr, als jeder andere Dienst auch.

  • TestBerni1 am 19.04.2018 um 22:53 Uhr
    Warum auch hier Werbung für Datenkrake Google?

    "... und Google Maps helfen"
    Man muss nicht immer und überall den Monopolisten und die Datenkrake benutzen. Zahlreiche andere Dienste bieten ähnliche Ergebnisse. Ob Websuche, Kartendienst, Übersetzer oder vieles mehr. Daher bitte hier in diesem Artikel und an ähnlichen Stellen keine unnötige Werbung für Google, sondern bitte neutrale Formulierungen wählen oder wechselweise verschiedene Dienste erwähnen - Danke!