Auf rund 8 300 Euro blieb ein Hausbesitzer nach einem Grundwasserschaden sitzen. Im Winter drang in den Keller seines Wohnhauses Grundwasser bis zu einer Höhe von zehn Zentimetern ein. Er meldete den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung, die auch den Schutz von Elementarschäden umfasst. Nach den Bedingungen waren Überflutungen von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude liegt, gegen Schäden durch Niederschläge und durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern versichert.
Als der Versicherer nicht zahlte, zog der Hausbesitzer vor Gericht – und verlor den Rechtsstreit: Denn für Schäden durch Grundwasser, das in einem Gebäude hochsteigt, ohne dass es zu einer Überflutung des Grundstücks kommt, muss seine Versicherung nicht aufkommen (Oberlandesgericht Köln, Az. 9 U 198/12).
Meist sind Schäden durch Grundwasser von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt. Nur alte DDR-Policen, die manche Hausbesitzer in Ostdeutschland noch haben, zahlen in solchen Fällen.
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