Elementarschaden­versicherung Streit um Grund­wasser

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Auf rund 8 300 Euro blieb ein Haus­besitzer nach einem Grund­wasser­schaden sitzen. Im Winter drang in den Keller seines Wohn­hauses Grund­wasser bis zu einer Höhe von zehn Zenti­metern ein. Er meldete den Schaden seiner Wohn­gebäude­versicherung, die auch den Schutz von Elementarschäden umfasst. Nach den Bedingungen waren Über­flutungen von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude liegt, gegen Schäden durch Nieder­schläge und durch die Ausuferung von ober­irdischen Gewässern versichert.

Als der Versicherer nicht zahlte, zog der Haus­besitzer vor Gericht – und verlor den Rechts­streit: Denn für Schäden durch Grund­wasser, das in einem Gebäude hoch­steigt, ohne dass es zu einer Über­flutung des Grund­stücks kommt, muss seine Versicherung nicht aufkommen (Ober­landes­gericht Köln, Az. 9 U 198/12).

Meist sind Schäden durch Grund­wasser von der Gebäude­versicherung nicht gedeckt. Nur alte DDR-Policen, die manche Haus­besitzer in Ostdeutsch­land noch haben, zahlen in solchen Fällen.

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