Wer im Hochwasser-Risikogebiet wohnt, hat kaum eine Chance, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Nur einer von 49 Wohngebäudeversicherern bot einem Mann aus Grimma in Sachsen Hochwasserschutz fürs Haus. 18 Versicherer antworteten gar nicht. test.de schildert den Fall.
Immobilie neu bewertet

Hartmut Schmidt aus Grimma beschäftigt sich seit Jahren zwangsläufig mit Hochwasser. Sein Grundstück liegt in Flussnähe in der höchsten Gefährdungsklasse, der Zone 4 im Zonierungssystem der Versicherer für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs). Versicherer kalkulieren hier mit einem Hochwasser alle zehn Jahre. Im Jahr 2009 stand Schmidt plötzlich ohne Hochwasserschutz da, nachdem sein Versicherer Gothaer ihm den Elementarschadenschutz gekündigt hatte. Grund: Nach Einführung der Zürs-Zonen ergebe sich eine neue Bewertung für die Immobilie. Schmidt suchte mit zwei Maklerbüros lange erfolglos einen Versicherer, schließlich fand er im August 2013 Schutz bei der Allianz.
Nur drei Versicherer machen ein konkretes Angebot
Im Herbst 2013 fragte die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen bei Schmidt nach, ob er Interesse habe, für sie Gebäudeversicherer anzuschreiben, um zu testen, wie viele ihm Hochwasserschutz anbieten. „Mit Hilfe der VZ habe ich 49 Gesellschaften kontaktiert“, sagt Schmidt. Das Ergebnis war ernüchternd. Nur die VHV Allgemeine Versicherung AG machte ein konkretes Angebot inklusive Hochwasserschutz. Zwei Versicherer boten Gebäudeschutz an, jedoch ohne oder nur mit eingeschränktem Hochwasserschutz. 16 Versicherer lehnten ab, 18 antworteten gar nicht. Die anderen machten kein konkretes Angebot.
Hochwasserschutz für knapp 1500 Euro im Jahr
Anfang Dezember 2013 kündigte die Allianz Schmidt. Er habe unwahre Angaben zur Nutzung des Gebäudes gemacht. Schmidt legte Widerspruch ein: „Ein Vertreter der Allianz hat das Haus besichtigt.“ Inzwischen hat Schmidt ein Angebot von der Debeka eingeholt, die nach der Umfrage der VZ-Sachsen Versicherungsschutz nach Einzelfallprüfung anbot. Schmidt, der sich mittlerweile in einer Interessengemeinschaft für eine Versicherungspflicht einsetzt, kann sein Haus für rund 1 495 Euro im Jahr inklusive Hochwasserschutz versichern. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert – maximal 50 000 Euro, bei einer Selbstbeteiligung im Schadensfall von 5 000 Euro: „Ich hoffe, der Vertragsschluss klappt.“
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Der Wunsch, Schäden durch Hochwasser zu sozialisieren ist schlicht asozial. Es gibt Gegenden in Deutschland, da steht das Wasser den Mitbürgern mindestens 2mal im Jahr bis zum Hals. Diese Bürger treffen geeignete Abwehrmaßnahmen, da Sie gelernt haben mit diesem Umstand zu leben. Sich in die Ecke zu setzen, nach dem Staat zu rufen und zu jammern ist keine Lösung.
Offenbar hat Herr Schmidt nicht verstanden, was eine Versicherung ist. Wer direkt am Fluss baut bzw. wohnt oder eben in Kategorie 4 eingeteilt ist. bei dem ist das Risiko, Opfer von Hochwasser zu werden, nun einmal so hoch, dass er nicht mehr oder nur noch zu horrenden Preisen versichert werden kann. Wer in Flussnähe baut oder kauft, macht dies freiwillig und genießt dafür die Vorteile, die eine solche Lage mit sich bringt. Gleichzeitig muss er dann aber auch die hohen Risiken tragen. Diese auf die Allgemeinheit abwälzen zu wollen (Versicherungspflicht), halte ich für hochgradig pervers.