Ein Hauseigentümer bleibt nach einem Gewitter mit Starkregen auf einem Schaden von rund 6 600 Euro sitzen. Seine Wohngebäudeversicherung, die auch Elementarschäden umfasst, kommt dafür nicht auf.
Nach starken Niederschlägen war ein Kellerschacht am Haus des Mannes vollgelaufen. Dahinter lag ein Fenster. Das Wasser drang anschließend durch eine Fuge in den Keller, lief an der Innenwand herunter und durchfeuchtete den Boden. Der Mann hatte seinen Kellerraum als Wohnraum genutzt.
In den Versicherungsbedingungen stand, dass der Versicherer Schäden ersetzt, wenn eine Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch Witterungsniederschläge vorliegt. Das sei hier nicht der Fall, sagten die Oberlandesrichter in Karlsruhe. Eine Überschwemmung liegt nur vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (Az. 12 U 92/11).