Elementarschaden Gebäude­versicherer zahlt nach Starkregen nicht

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Ein Haus­eigentümer bleibt nach einem Gewitter mit Starkregen auf einem Schaden von rund 6 600 Euro sitzen. Seine Wohn­gebäude­versicherung, die auch Elementarschäden umfasst, kommt dafür nicht auf.

Nach starken Nieder­schlägen war ein Kellerschacht am Haus des Mannes voll­gelaufen. Dahinter lag ein Fenster. Das Wasser drang anschließend durch eine Fuge in den Keller, lief an der Innenwand herunter und durch­feuchtete den Boden. Der Mann hatte seinen Kellerraum als Wohn­raum genutzt.

In den Versicherungs­bedingungen stand, dass der Versicherer Schäden ersetzt, wenn eine Über­schwemmung des Versicherungs­grund­stücks durch Witterungs­nieder­schläge vorliegt. Das sei hier nicht der Fall, sagten die Ober­landes­richter in Karls­ruhe. Eine Über­schwemmung liegt nur vor, wenn sich erhebliche Wasser­mengen auf der Gelände­oberfläche ansammeln (Az. 12 U 92/11).

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Profilbild Stiftung_Warentest am 16.07.2021 um 11:40 Uhr
Wann zahlt die Gebäudeversicherung

@Sabine1111: Bitte lesen Sie unser Spezial zum Starkregen, dass aufzeigt, welche Versicherungsparte für welche Schäden am Eigentum der Geschädigten aufkommt.
www.test.de/Unwetterfolgen-Welche-Versicherung-zahlt-4276391-0
Es ist immer ganz genau zu prüfen, welche Ursache für den Wasserschaden verantwortlich ist, was beschädigt wurde und auf welchem Weg das Wasser den Schaden verursacht hat.
(maa)

Sabine1111 am 16.07.2021 um 09:40 Uhr
Welche zahlt dann?

Danke, jetzt weiß ich nur welche nicht bezahlt. Was empfiehlt Warentest?
Danke