
Kaputte elektrische Zahnbürsten, altersschwache Toaster, ausgediente LED-Lampen – früher mussten Verbraucher meist zu kommunalen Sammelstellen fahren, um Elektroschrott loszuwerden. Seit Ende Juli sind viele Versand- und Onlinehändler sowie größere Ladengeschäfte in der Pflicht: Sie müssen ihren Kunden kleinere Altgeräte abnehmen. Doch wie gut klappt das? Wir interessieren uns für Ihre Erfahrungen: Schreiben Sie uns an elektroschrott@stiftung-warentest.de.
Das steht im neuen Elektro-Gesetz
Welche Händler sind betroffen? Seit Ende Juli 2016 sind Elektro-Händler dazu verpflichtet, kostenlos Altgeräte zurücknehmen. Das regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft getreten ist. Nach einer neunmonatigen Übergangsfrist gilt die Rücknahmepflicht nunmehr für Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie für Versandhändler und Online-Shops mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche.
Was müssen die Händler zurücknehmen? Größere Geräte wie etwa Kühlschränke müssen die Händler nur beim Kauf eines ähnlichen Geräts annehmen. Handys, kleine Toaster und andere Geräte unter 25 Zentimetern Kantenlänge können Verbraucher dagegen jederzeit und ohne Kauf eines anderen Produkts kostenlos abgeben. Wichtig: Jeder im Sinne des ElektroG rücknahmepflichtige Händler muss Altgeräte annehmen – unabhängig davon, ob der Kunde das Gerät bei ihm gekauft hat.
Wie soll es praktisch funktionieren? Die kommunalen Sammelstellen bestehen zwar weiter, die Händler dürfen Kunden aber nicht mit dem Verweis auf diese wegschicken. Während der stationäre Einzelhandel die Produkte einfach in den Geschäften entgegennehmen kann, müssen die Onlinehändler ihre Rückgabe anders organisieren. Laut dem Elektrogesetz müssen sie ihren Kunden eine Rückgabemöglichkeit „in zumutbarer Entfernung“ nennen können. Ob ihre Kunden ihren Elektroschrott etwa per Post zurückschicken oder die Händler mit Dienstleistern für Abgabestellen vor Ort zusammenarbeiten, können die Online- und Versandhändler selbst bestimmen.
Ratlosigkeit bei vielen Händlern
Die Handelsunternehmen seien trotz der neunmonatigen Übergangsfrist nicht auf die Rücknahme von alten Geräten vorbereitet, kritisierte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) kurz vor Ablauf der Frist. Dabei bezog sie sich auf eine eigene Umfrage. Auch von Seiten des Bundesverbands Onlinehandel hieß es noch wenige Tage vor dem Ende der Übergangszeit, bei vielen ihrer Händler herrsche „große Ratlosigkeit“ angesichts des komplexen Gesetzes (siehe Meldung Jetzt müssen Händler Elektroschrott zurücknehmen).
Amazon soll Verbraucher abgewiesen haben
Besonders dem Online-Riesen Amazon wirft die DUH zudem vor, Verbraucher sogar abgewiesen zu haben, als diese sich nach den Rückgabe-Möglichkeiten erkundigt hätten. In sechs Fällen habe der Verband Beschwerden von Verbrauchern bekommen, die telefonisch oder per Mail versucht hätten, ein Altgerät zurückzugeben, sagte Philipp Sommer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Die Organisation selbst habe mit einer E-Mail und einer Chatanfrage eine Rückgabe versucht und sei ebenfalls abgewiesen worden.
Deutsche Umwelthilfe erstattet Anzeige
Deshalb hat die DUH nach eigener Aussage nun ein Rechtsverfahren gegen den Onlinehändler eingeleitet und diesen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zwar gibt es die Informationen über die Rückgabemöglichkeiten nach dem Elektrogesetz auf der Website des Onlinehändlers. Das Problem sei aber, dass diese „extrem versteckt“ seien, erklärte Sommer. Ein Pressesprecher von Amazon verwahrte sich gegen Vorwürfe, das Unternehmen halte sich nicht an die gesetzliche Verpflichtung. „Wir stellen sicher, dass Einzelfälle, wie von der Deutschen Umwelthilfe zitiert, ausgeschlossen werden können.“
Leseraufruf: Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen!
Haben Sie schon versucht, kaputte Elektrogeräte im Geschäft oder bei einem Onlineshop abzugeben? Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht? Gab es Schwierigkeiten? Schreiben Sie uns an elektroschrott@stiftung-warentest.de und unterstützen Sie so die Recherchen der Stiftung Warentest. Selbstverständlich werden alle Ihre Angaben vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!