Elektroroll­stuhl Diese Regeln müssen Roll­stuhlfahrer beachten

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Wer auf einen Elektroroll­stuhl angewiesen ist, muss einiges beachten. Versicherung, Kenn­zeichen, Erlaubnis: test.de erklärt, die Regeln die für Roll­stuhlfahrer gelten.

Geschwindig­keit

Fährt der Roll­stuhl maximal 6 km/h, reicht eine private Haftpflichtversicherung. Dann sind Schäden versichert, die der Fahrer mit dem Hilfs­mittel anderen zufügt. Nutzer sollten bei ihrem Versicherer nach­fragen, ob E-Roll­stühle versichert sind.

Mehr als 6 km/h

Bei schnel­leren E-Roll­stühlen ist eine separate Kfz-Haft­pflicht­versicherung wie für ein Mofa oder E-Bike Pflicht. Außerdem brauchen sie ein Versicherungs­kenn­zeichen. Es muss ans Heck. Das Schild gibt der Versicherer aus, sobald der Vertrag geschlossen und der Beitrag bezahlt ist. Die Kosten für Versicherung und Kenn­zeichen liegen in der Regel deutlich unter 100 Euro im Jahr. Häufig wird eine Kombination aus Haft­pflichtver­sicherung und Teilkasko­versicherung mit 150 Euro Selbst­beteiligung angeboten. Dann ist der Roll­stuhl auch gegen Schäden durch Brand und durch Hoch­wasser versichert. Außerdem ist eine drei­eckige Heck­markierungs­tafel erforderlich, die auf der Rück­seite angebracht wird.

Betriebs­erlaubnis

Für den Elektroroll­stuhl mit mehr als 6 km/h wird eine Betriebs­erlaubnis benötigt. Hersteller oder Händler stellen sie bereit. Der Fahrer sollte Erlaubnis und Versicherungs­nach­weis immer dabeihaben. Einen Führer­schein braucht er nicht.

Tipp: Schutz bei einfachem Diebstahl von E-Roll­stühlen bis 6 km/h, etwa aus dem Treppen­haus, bieten einige Hausrat­versicherungen. In unserer Analyse Hausratversicherung können Sie nach Roll­stühlen filtern. Einige Versicherer unterscheiden allerdings, ob diese selbst­fahrend sind oder nicht. Erfragen Sie das bitte beim Versicherer.

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