Wer auf einen Elektrorollstuhl angewiesen ist, muss einiges beachten. Versicherung, Kennzeichen, Erlaubnis: test.de erklärt, die Regeln die für Rollstuhlfahrer gelten.
Geschwindigkeit
Fährt der Rollstuhl maximal 6 km/h, reicht eine private Haftpflichtversicherung. Dann sind Schäden versichert, die der Fahrer mit dem Hilfsmittel anderen zufügt. Nutzer sollten bei ihrem Versicherer nachfragen, ob E-Rollstühle versichert sind.
Mehr als 6 km/h
Bei schnelleren E-Rollstühlen ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung wie für ein Mofa oder E-Bike Pflicht. Außerdem brauchen sie ein Versicherungskennzeichen. Es muss ans Heck. Das Schild gibt der Versicherer aus, sobald der Vertrag geschlossen und der Beitrag bezahlt ist. Die Kosten für Versicherung und Kennzeichen liegen in der Regel deutlich unter 100 Euro im Jahr. Häufig wird eine Kombination aus Haftpflichtversicherung und Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung angeboten. Dann ist der Rollstuhl auch gegen Schäden durch Brand und durch Hochwasser versichert. Außerdem ist eine dreieckige Heckmarkierungstafel erforderlich, die auf der Rückseite angebracht wird.
Betriebserlaubnis
Für den Elektrorollstuhl mit mehr als 6 km/h wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Hersteller oder Händler stellen sie bereit. Der Fahrer sollte Erlaubnis und Versicherungsnachweis immer dabeihaben. Einen Führerschein braucht er nicht.
Tipp: Schutz bei einfachem Diebstahl von E-Rollstühlen bis 6 km/h, etwa aus dem Treppenhaus, bieten einige Hausratversicherungen. In unserer Analyse Hausratversicherung können Sie nach Rollstühlen filtern. Einige Versicherer unterscheiden allerdings, ob diese selbstfahrend sind oder nicht. Erfragen Sie das bitte beim Versicherer.
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