
Ab Januar 2013 erfahren Chefs die Angaben zur Lohnsteuer der Beschäftigten aus einer neuen Datenbank. Finanztest rät: Arbeitnehmer sollten ihre Daten prüfen und im Zweifel tätig werden. Die Arbeitnehmer können bestimmen, was der Chef über sie wissen soll und was nicht.
Die Pappkarte hat ausgedient
Die alte Lohnsteuerkarte auf Pappe ist passé. Im Laufe des neuen Jahres stellen Arbeitgeber ihre Lohnabrechnung auf die elektronische Lohnsteuerkarte um. Der Chef übernimmt dann die üblichen Daten für die Lohnsteuer wie Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge und Abzug für Kirchensteuer aus der Datenbank Elstam (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale). Damit Arbeitnehmer nicht zu viel Lohnsteuer zahlen, sollten sie ihre Elstam-Daten prüfen. Diese können sie im Elster-Online-Portal im Internet abrufen, wenn sie sich dort registrieren. Oder sie beantragen einen Ausdruck beim Finanzamt oder prüfen ihre Daten in der Lohnabrechnung. Freibeträge etwa für hohe Jobkosten oder der Freibetrag für Alleinerziehende mit volljährigen Kindern werden aber nicht automatisch von der alten Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung in Elstam übernommen. Diese müssen Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt neu beantragen. Nur Freibeträge für Behinderte, Hinterbliebene und minderjährige Kinder bleiben erhalten.
Draht vom Meldeamt zum Finanzamt
Nach wie vor können Arbeitnehmer selbst bestimmen, welche Daten ihr Chef wissen kann. Eine Finanztest-Leserin etwa fragt besorgt, ob ihr Chef nun erfährt, dass sie in eingetragener Lebensgemeinschaft lebt. Doch davon erfährt er nach wie vor nichts. Zwar fließen jetzt Daten des Meldeamts und somit auch die eingetragene Lebenspartnerschaft in die Elstam-Datenbank. Jedoch verwendet das Programm diese Angabe nur, um die korrekte Steuerklasse für den Arbeitnehmer zu ermitteln. Da Lebenspartner derzeit bei der Einkommensteuer wie Ledige zählen, ändert sich für sie in der Elstam nichts. Für den Chef ist nur sichtbar, dass nach wie vor die Steuerklasse I gilt. Wenn Arbeitnehmer aber heiraten oder ein Kind bekommen, können Arbeitgeber die neuen Daten des Meldeamts direkt in Elstam sehen. Nach der Heirat ändert sich die Steuerklasse I in Steuerklasse IV. Für Kinder wird die Zahl der Freibeträge vermerkt. Genauso wird die Kirchensteuerpflicht erfasst und der Steuersatz je nach Bundesland von 8 oder 9 Prozent eingetragen.
Daten ändern oder sperren
Arbeitnehmer können auch in Elstam eine ungünstigere Steuerklasse oder geringere Anzahl von Kindern eintragen lassen, wenn der Chef davon nichts wissen soll. Möchte jemand nicht, dass sein Chef erfährt, dass er wieder geheiratet hat, kann er statt der Steuerklasse für Ehepaare die Klasse I für Nichtverheiratete beantragen. Will ein Arbeitnehmer allerdings, dass sein Arbeitgeber nicht erfahren soll, dass er Kirchenmitglied ist, muss er erhebliche Nachteile in Kauf nehmen. Denn dafür muss er seine Elstam-Datei für den Arbeitgeber komplett sperren lassen. Der Chef muss dann beim Lohnsteuerabzug die höchste Steuerklasse VI ansetzen. Bei 4 000 Euro Brutto im Monat werden statt 763 Euro in Klasse I 1 184 Euro in der VI fällig. Die zu viel gezahlte Steuer gibt es erst viel später über die Steuererklärung zurück. Ein Antrag ist auch beim Finanzamt nötig, wenn Ehepaare 2013 ihre Steuerklassen anders kombinieren wollen. Häufig zahlen sie weniger, wenn sie statt der IV/IV die III/V nehmen oder beide IV+Faktor. Dann haben sie gleich mehr Netto.
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Was macht ein Personalausweis für einen Sinn ?
Wofür eine Identnummer ?
Wenn Deutschlands IT Elite es nicht schaftt diese Daten für
die Steuer und alles andere zu verknüpfen !!
Ja es müssen neue Zertifikate her -armes Deutschland aber Datenschutz für Kriminelle und Politiker .
Damit die Bürokratie einen neuen Sinn bekommt obwohl wir einen Abbau Gesetzlich geregelt haben !
Hurra die Pappkarte hat ausgedient es lebe die Pappkarte ! ODER ?