
Künftig sollen gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte erhalten – oder aktiv widersprechen.
Seit Anfang 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen – ein zentraler elektronischer Speicherort für medizinische Dokumente, nutzbar als App auf Mobiltelefonen oder Tablet.
Neues Verfahren geplant
Das Interesse an der elektronischen Patientenakte ist noch verschwindend gering. Von den rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten nutzen derzeit nur etwa 560 000 dieses Angebot. Wahrscheinlich, weil die Akte noch nicht allen zugänglich ist und nicht jeder seine sensiblen Daten speichern lassen will.
Nach Angaben der Gematik – zuständig für Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen – wird nun geprüft, ob die digitale Akte künftig bei Versicherten automatisch eingerichtet wird. Wer das nicht möchte, muss dann aktiv widersprechen. Bislang müssen Versicherte die ePA bei ihrer Kasse beantragen und sich registrieren.
Freiwillige Nutzung
Wer die elektronische Patientenakte nutzt, kann selbst entscheiden, welche medizinischen Daten gespeichert werden und welche Ärzte, Kliniken oder Reha-Einrichtungen Zugriff auf die Daten haben. Und: Auch wenn die Krankenkassen verpflichtet sind, eine ePA anzubieten, die Versicherten sind nicht verpflichtet, die elektronische Patientenakte auch zu nutzen.
Tipp: Neben der ePA bieten die Krankenkassen zahlreiche Onlineservices für ihre Versicherten. Dazu gehört etwa eine Online-Geschäftsstelle und manchmal auch Videoberatung zu Leistungen und Beiträgen. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, was die enthaltenen 71 Kassen bieten.
Datenaustausch
Großer Vorteil der ePA ist die Vernetzung von Patienten mit Ärzten und Krankenhäusern. Daten wie Arztbriefe, Blutwerte, Röntgenbilder oder Befunde von Fachärzten können papierlos digital abgelegt und jederzeit von Patienten und Ärztinnen eingesehen werden. Doppeluntersuchungen können vermieden werden, wenn Ärzte alle Informationen haben.
Datenschutz
Die in der ePA gespeicherten Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Diese unterliegen den EU-Datenschutzbestimmungen. Anbieter von ePA-Apps haben auf die Daten keinen Zugriff.
-
- Seine Gesundheitsdaten stets im Blick haben und digital verwalten – die elektronische Patientenakte ist sinnvoll für Versicherte. Noch hakt es aber bei der Umsetzung.
-
- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
-
- Kreditkarten, Papiere, Bankauszüge – ein Aktenvernichter schützt analoge Daten. Wir stellen drei Schredder fürs Homeoffice vor, getestet von Which?.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Willi.wills.wissen: Wenden Sie sich mit diesem Wunsch direkt an Ihre Krankenkasse.
Ich verstehe das häufig vorgetragene Argument "Vermeidung von Doppeluntersuchungen" nicht. Diese sind doch gerade im Interesse der Ärzte, und warum sollten die Ärzte künftig davon absehen? Diese bringen schließlich Geld. Dann wird der letzte Befund eben als zu alt oder nicht aussagekräftig deklariert.
Ich hätte mir Informationen gewünscht, wie ich aktiv widersprechen kann/muss.
Ich habe mich aufgrund dieser Meldung bei der AOK Bayern informiert und die App "AOK Mein Leben" installiert. Bewertung auf Google Play 1,6! Schon bei der Registrierung bin ich wie viele andere gescheitert. Wird wohl mit der Digitalisierung noch etwas dauern.
Schade.