Schnarchende Mitpatienten rechtfertigen kein Einzelzimmer im Krankenhaus. Das entschied das Sozialgericht Detmold (Az. S 5 KR 138/12). Geklagt hatte eine 74-Jährige. Sie hatte das Schnarchen von Mitpatienten nicht ausgehalten und sich vom Mehrbett- in ein Einzelzimmer verlegen lassen. Den Zuschlag von insgesamt rund 1 044 Euro wollte sie nicht zahlen. Begründung: Die Unterbringung im Mehrbettzimmer sei menschenunwürdig gewesen.
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