Ab Mai 2006 müssen Verbraucher bei der Rückgabe von Einwegdosen oder -flaschen nicht mehr darauf achten, wo sie diese gekauft haben. Die Verpackungen werden dann nur noch nach dem Material unterschieden: Kunststoff, Glas oder Metall.
Jeder Laden über 200 Quadratmeter muss dann all jene Pfandverpackungen zurücknehmen, deren Typ er selber verkauft.
Verkauft er zum Beispiel irgendein Getränk in KunststoffEinwegverpackungen, muss er Verpackungen aus Kunststoff aller Hersteller zurücknehmen.
Zudem wird die Pfandpflicht für Einwegverpackungen ausgedehnt. Künftig ist auch auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und alkoholhaltige Mischgetränke Einwegpfand fällig. Pfandfrei bleiben Säfte, Milch, Wein und Spirituosen, Diätgetränke sowie Getränke in ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen. Das sind etwa Kartonverpackungen oder Folien-Standbodenbeutel.