
Der FC Barcelona feiert 2015 beim Champions-League-Finale in Berlin das 3 : 1 gegen Juventus Turin.
Wer Veranstaltungstickets privat weiterverkauft, kann hohe Gewinne erzielen. Ob diese zu versteuern sind, beschäftigt den Bundesfinanzhof. Ihm liegt der Fall eines Fußballfans vor (Az. IX R 10/18).
Der Mann erwarb Tickets im Wert von 330 Euro für das Champions-League-Finale 2015 im Berliner Olympiastadion für sich und seinen Sohn über die offizielle Ticketvergabe der Uefa. Als feststand, dass das Finale ohne deutsche Beteiligung stattfinden würde, verkaufte er die Karten über eine Onlineplattform für 2 907 Euro. Er ging von einem steuerfreien Veräußerungsgeschäft aus und gab dies in seiner Steuererklärung an. Das Finanzamt setzte aber Steuern auf Einnahmen aus einem privaten Veräußerungsgeschäft fest.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zugunsten des Fußballfans. Der Verkaufsgewinn sei steuerfrei. Bei Veranstaltungstickets handele es sich um steuerfreie Wertpapiere, weil sie nur Zutritt zu einer Veranstaltung, aber keinen Anspruch auf Geld gewährten.