- Den Arzt bitten. Fragen Sie beim Arztbesuch nach Ihren Unterlagen. Sie können auch anrufen, per Brief oder E-Mail darum bitten. An eine neue Adresse sollte der Arzt die Akte nicht ohne Identitätsprüfung schicken.
- In der Klinik nachfragen. Wenn Sie Akten aus dem Krankenhaus möchten, wenden Sie sich an die behandelnde Abteilung oder an die Klinikverwaltung. Geben Sie Namen und Geburtsdatum an sowie wann und in welcher Abteilung Sie behandelt wurden.
- Begründen nicht notwendig. Wenn Praxis- oder Klinikmitarbeiter fragen, wofür Sie die Papiere brauchen, ist es nicht erforderlich, einen besonderen Grund zu nennen. Sie können etwa sagen: „Für meine Unterlagen zuhause.“
- Wenn Sie auf Widerstand stoßen. Fehlt etwas in der Akte, haken Sie nach. Wenn Sie keine Einsicht erhalten, wiederholen Sie Ihre Frage schriftlich. Berufen Sie sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch Paragraf 630g. Mit dem Musterbrief von test.de (RTF-Textdatei) können Sie ganz einfach Ihre Patientenakte beim Arzt oder Krankenhaus anfordern.
- Wann Ärzte ablehnen dürfen. Das ist nur in seltenen Fällen möglich – etwa wenn sie befürchten, dass Infos aus der Akte den Patienten psychisch stark belasten könnten oder wenn vertrauliche Angaben über Dritte in den Papieren stehen. Eine Ablehnung müssen Ärzte begründen. Allein mit dem Argument, in der Akte stünden subjektive Wertungen über den Patienten, dürfen sie sich nicht weigern. Mediziner dürfen aber ausnahmsweise Teile der Akte zurückhalten, wenn ihr Persönlichkeitsrecht erheblich betroffen ist.
- Holen Sie sich Hilfe. Wenn Ärzte ihre Ablehnung nicht plausibel begründen, können Sie sich bei der Ärztekammer beschweren. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei – in 21 regionalen Beratungsstellen, telefonisch und im Internet (www.patientenberatung.de).
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- Fehler passieren – auch in der Medizin. Patienten steht Entschädigung zu. test.de sagt, über welche Fehler gestritten wurde und wie Sie Behandlungen überprüfen lassen.
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- Jeder, der eine Frage zum Thema Gesundheit hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Egal, ob es sich um medizinische oder...
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- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
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@sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)
Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
Herzliche Grüße
@SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)
Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patientenrecht statt gefunden hat?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?
Kommentar vom Autor gelöscht.