
Gesundheitskarte. Noch immer sind nicht alle geplanten digitalen Anwendungen Realität. © Fotolia / J. Fälchle
[Stand: 20.4.2021] Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll alle wichtige Patientendaten enthalten und die behandelnden Ärzte und Therapeuten sollen darauf zugreifen können. Das ist die Idee. Doch das Vorhaben ist immer noch nicht komplett umgesetzt. test.de fasst den Stand der Dinge zusammen.
Karte mit Foto und Stammdaten
Wer medizinische Leistungen auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen möchte, muss seit Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte vorzeigen. Sichtbarer Unterschied zur bisherigen Versichertenkarte ist ein zusätzliches Foto des Versicherten. Es soll Missbrauch durch Unberechtigte verhindern. Die Karte enthält administrative Daten der Versicherten, etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und den Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner). Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversichertenkarte, mit der Versicherte im europäischen Ausland zum Arzt gehen können.
Erste Anwendungen möglich
Die Anwendungen der eGK werden schrittweise eingeführt. Die erste Online-Anwendung war für Versicherte nicht gleich ersichtlich: Spätestens seit Juli 2019 mussten alle Arztpraxen in der Lage sein, Änderungen bei den Stammdaten der Versicherten online anzupassen. Eine neue Versichertenkarte ist seitdem für diese Änderungen nicht mehr nötig.
Nur mit Zustimmung der Versicherten
Neben den genannten Stammdaten gibt es Anwendungen, die freiwillig sind und nur aktiviert werden, wenn Versicherte dies ausdrücklich erlauben. Dazu gehören das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan.
Notfalldatenmanagement. Relevante medizinische Informationen zur Krankengeschichte (Diagnosen, Medikamente) werden als sogenannte Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und können in Notfallsituationen auch ohne die Zustimmung des Versicherten vom behandelnden Arzt ausgelesen werden. Um die Daten anlegen zu lassen, muss sich der Patient zunächst an seinen Arzt wenden.
Medikationsplan. Ihn können Patienten seit kurzem ebenfalls auf der eGK speichern. Er umfasst Name und Geburtsdatum des Patienten, medikationsrelevante Daten wie Allergien und Unverträglichkeiten und die Medikation (sowohl verordnete als auch rezeptfreie Medikamente), aber auch Informationen zur Anwendung der Mittel (Dosis, Häufigkeit). Diese Übersicht hat zum Ziel, das Risiko von Wechselwirkungen zu senken.
Ärzte müssen technische Voraussetzungen schaffen
Beide Anwendungen sollten ursprünglich ab 2018 angeboten werden. Durch Verzögerungen ist es jedoch erst seit August 2020 möglich, Notfalldaten und Medikationsplan über die Gesundheitskarte zu nutzen. Wer das möchte, muss sich an seinen Arzt oder die Krankenkasse wenden.
Wichtig: Arztpraxen und Apotheken benötigen für die Bereitstellung und Nutzung der Daten eine entsprechende elektronische Ausstattung.
Weitere freiwillige Anwendungen sind geplant
Künftig soll es auch möglich sein, auf der eGK zu vermerken, ob Versicherte sich für eine Organspende aussprechen oder nicht. Oder es werden Informationen hinterlegt, wo im Ernstfall persönliche Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten zu finden sind sind.
So werden Patientendaten geschützt
Laut Bundesgesundheitsministerium sind die medizinischen Daten nicht einfach auslesbar. Die Patientendaten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen und sind mittels moderner kryptografischer Verfahren geschützt.
Zwei-Schlüssel-Prinzip. Damit die Patientendaten entschlüsselt werden können, müssen sowohl der Heilberufsausweis des Arztes und die Gesundheitskarte des Patienten gleichzeitig in einem Lesegerät stecken.
Pin. Zum Auslesen der Karte muss der Patient zudem immer seine Zustimmung geben. Diese erteilt er durch Eingabe einer Geheimnummer (Pin) – außer bei den Notfalldaten.
Versicherte können selbst entscheiden
Jeder Versicherte hat die Wahl, ob er die medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzt, Vorgaben gibt es nicht. Versicherte entscheiden auch darüber, welche Daten sie auf der eGK speichern wollen und was sie an Ärzte weitergeben. Das gilt auch für die Nutzung der elektronischen Patientenakte, die seit Jahresanfang jede Krankenkasse ihren Versicherten zur Verfügung stellen muss.
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@sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)
Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
Herzliche Grüße
@SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)
Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patientenrecht statt gefunden hat?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?
Kommentar vom Autor gelöscht.