Ergebnis unserer Stichprobe: Rechtsanspruch und Realität
Laut Patientenrechtegesetz haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. Sie können auch Kopien verlangen. Das steht im Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Wirklichkeit sieht anders aus, so das Ergebnis unserer Stichprobe.
Vollständigkeit
7 von 12 Akten sind nahezu leer oder sehr lückenhaft. Es fehlen etwa Notizen des Arztes zu Diagnosen oder Therapien. Die müssen aber enthalten sein.
Lesbarkeit
3 von 12 Akten sind wegen schlechter Kopierqualität nicht ganz lesbar. Teils schwer zu entziffern sind handschriftliche Notizen.
Reaktion
In 6 von 12 Praxen fragte das Personal, wofür der Proband die Akte brauche. 4 Mal reagierten Mitarbeiter sogar abweisend. Nur 2 Mal war die Herausgabe selbstverständlich.
Kosten
8 Akten waren kostenlos. 3 Mal zahlten wir bis zu 50 Cent pro Seite. Das ist angemessen. Eine Ärztin verlangte 14,40 Euro.