Einsicht in die Patienten­akte

Die ideale Patienten­akte: Wie erkenne ich, ob die Akte voll­ständig ist?

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Einsicht in die Patienten­akte - Wie Sie Ihr Recht durch­setzen

© Stiftung Warentest

Pflicht­bestand­teile sind die Anamnese, also die Kranken­geschichte, und die oft elektronischen oder hand­schriftlichen Notizen des Arztes. Weitere Inhalte hängen davon ab, welche Erkrankung der Patient hat und wie er behandelt wurde. Medizi­nische Fach­begriffe sowie Abkür­zungen sind üblich und für Patienten nicht immer verständlich.

Anamnese

Um die Kranken­geschichte des Patienten zu erfahren, fragt der Arzt etwa nach aktuellen Beschwerden sowie bisherigen Erkrankungen und Behand­lungen, familiären Vorbelastungen und einge­nommenen Medikamenten – oft mittels eines Anamnesebogens.

Notizen des Arztes

Darin sollten Befunde stehen, also Beschwerden und Symptome des Patienten. Ärzte sollten durch­geführte Unter­suchungen und Diagnosen dokumentieren sowie Therapien – etwa mit Medikamenten. Ob und wie eine Therapie gewirkt hat, sollte auch in der Akte stehen.

Unter­suchungs­ergeb­nisse

Abhängig davon, welche Unter­suchungen durch­geführt wurden, können das etwa Blut­werte, Röntgen­bilder oder Ultra­schal­lauf­nahmen sein. Wenn ein Arzt Original­bilder an den Patienten aushändigt, ist nicht mehr er, sondern der Patient für die Aufbewahrung verantwort­lich.

Einverständnis­erklärungen

Über schwerwiegende Maßnahmen wie etwa OPs müssen Ärzte vorab informieren. Die vom Patienten unter­schriebenen Einwilligungen sollten Teil der ausgehändigten Unterlagen sein.

Dokumentation der Eingriffe

Wenn Mediziner Eingriffe wie Operationen oder Endoskopien vornehmen, müssen sie den Verlauf und das Ergebnis dokumentieren, zum Beispiel in einem OP-Bericht.

Arzt­briefe

Wenn mehrere Ärzte behandeln, sollte sich ihre Korrespondenz in den ausgehändigten Unterlagen befinden. Dazu zählen auch Entlassungs­briefe aus dem Kranken­haus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2021 um 16:13 Uhr
    Bericht Coaching

    @sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)

  • stebarg am 19.03.2021 um 23:04 Uhr
    Bericht Coaching

    Hallo,
    ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
    Herzliche Grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.05.2020 um 09:50 Uhr
    Arztbrief nicht erhalten/ Lohnt sich eine Klage?

    @SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)

  • SannyShine88 am 10.05.2020 um 12:30 Uhr
    Lohnt sich eine Klage ?

    Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patienten­recht statt gefunden hat?
    Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?

  • SannyShine88 am 10.05.2020 um 12:27 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.