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Pflichtbestandteile sind die Anamnese, also die Krankengeschichte, und die oft elektronischen oder handschriftlichen Notizen des Arztes. Weitere Inhalte hängen davon ab, welche Erkrankung der Patient hat und wie er behandelt wurde. Medizinische Fachbegriffe sowie Abkürzungen sind üblich und für Patienten nicht immer verständlich.
Anamnese
Um die Krankengeschichte des Patienten zu erfahren, fragt der Arzt etwa nach aktuellen Beschwerden sowie bisherigen Erkrankungen und Behandlungen, familiären Vorbelastungen und eingenommenen Medikamenten – oft mittels eines Anamnesebogens.
Notizen des Arztes
Darin sollten Befunde stehen, also Beschwerden und Symptome des Patienten. Ärzte sollten durchgeführte Untersuchungen und Diagnosen dokumentieren sowie Therapien – etwa mit Medikamenten. Ob und wie eine Therapie gewirkt hat, sollte auch in der Akte stehen.
Untersuchungsergebnisse
Abhängig davon, welche Untersuchungen durchgeführt wurden, können das etwa Blutwerte, Röntgenbilder oder Ultraschallaufnahmen sein. Wenn ein Arzt Originalbilder an den Patienten aushändigt, ist nicht mehr er, sondern der Patient für die Aufbewahrung verantwortlich.
Einverständniserklärungen
Über schwerwiegende Maßnahmen wie etwa OPs müssen Ärzte vorab informieren. Die vom Patienten unterschriebenen Einwilligungen sollten Teil der ausgehändigten Unterlagen sein.
Dokumentation der Eingriffe
Wenn Mediziner Eingriffe wie Operationen oder Endoskopien vornehmen, müssen sie den Verlauf und das Ergebnis dokumentieren, zum Beispiel in einem OP-Bericht.
Arztbriefe
Wenn mehrere Ärzte behandeln, sollte sich ihre Korrespondenz in den ausgehändigten Unterlagen befinden. Dazu zählen auch Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus.
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- Jeder, der eine Frage zum Thema Gesundheit hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Egal, ob es sich um medizinische oder...
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Kommentarliste
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@sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)
Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
Herzliche Grüße
@SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)
Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patientenrecht statt gefunden hat?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?
Kommentar vom Autor gelöscht.