Einsicht in die Patienten­akte Wie Sie Ihr Recht durch­setzen

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Patienten haben das Recht, Kopien ihrer Kranken­unterlagen mit nach­hause zu nehmen. Wir haben es in zwölf Arzt­praxen versucht – selten mit Erfolg.

Als eine unserer Test­personen in der Praxis ihres Haus­arztes nach einer Kopie ihrer Patienten­akte fragte, stellte die Angestellte eine Gegen­frage: „Wozu wollen Sie das denn haben?“ Eine andere Probandin bekam zu hören: „Es ist absolut nicht üblich, Unterlagen aus der Patienten­akte heraus­zugeben.“

Es mag nicht üblich sein, doch es ist ihr Recht. Patienten steht es zu, ihre Akte beim Arzt einzusehen – von wenigen Ausnahmen abge­sehen, Tipps („Wann Ärzte ablehnen dürfen“). Seit zwei Jahren ist der Anspruch ausdrück­lich im Patientenrechtegesetz verankert und steht im Bürgerlichen Gesetz­buch.

Einfach durch­zusetzen ist das Recht aber nicht, wie unsere Stich­probe zeigt. Im Früh­jahr haben wir zwölf geschulte Tester aus verschiedenen Orten zu ihren Ärzten geschickt: drei zu Haus­ärzten, drei zu Frauen-, drei zu Augen- und drei zu Zahn­ärzten. Alle zwölf baten um eine Kopie ihrer Patienten­akte und protokollierten die Reaktionen des Praxis­personals. Fach­ärzte prüften dann in unserem Auftrag, ob die Unterlagen voll­ständig waren. Die Lesbarkeit bewerteten wir auch.

Von Arzt­notizen bis OP-Bericht

Jeder Arzt in Deutsch­land ist verpflichtet, genau zu notieren, wie er die Beschwerden von Patienten behandelt – auf Papier oder am Rechner. Auch Röntgen­bilder, Labor­werte, Operations­berichte, Briefe von über­weisenden Kollegen befinden sich in der Akte. Das alles dient Ärzten als Gedächt­nisstütze, beweist im Zweifel aber auch, welche Unter­suchungen und Therapien sie veranlasst haben – und welche nicht. In der Regel müssen Mediziner die Akten zehn Jahre lang aufbewahren.

Größ­tenteils voll­ständige und dazu lesbare Unterlagen bekamen aber nur drei der zwölf Tester. Fünf Mal fehlten jegliche Notizen des Arztes. Manchmal waren die Kopien so schlecht, dass Teile nicht zu erkennen waren. Die meisten Probanden mussten immerhin nichts zahlen, obwohl Ärzte 50 Cent pro Seite abrechnen dürften.

Für wen die Akte wichtig sein kann

Es gibt Gründe, in seine Akte sehen zu wollen. Stefan Palm­owski von der Unabhängigen Patientenberatung Deutsch­land sagt: „Nicht immer versteht man als Patient, was der Arzt gesagt hat, oder erinnert sich im Nach­hinein an alles.“ Die Akte kann hilf­reich sein, um nach­zuvoll­ziehen, was mit einem los ist.

Andere, die umziehen oder den Arzt wechseln, möchten den neuen Behandler vielleicht über bisherige Diagnosen und Unter­suchungen informieren. Wer nach einem Unfall oder wegen unbe­kannter Erkrankung zu verschiedenen Ärzten geht, will vermeiden, zweimal dieselbe Unter­suchung machen zu müssen. Manche Kranke sind daran interes­siert, dass ihre Therapeuten zusammen­arbeiten, und sie möchten den Über­blick behalten.

Auch Versicherungen fordern sie an

Die Patienten­akte kann auch helfen, wenn jemand eine Versicherung abschließen möchte und Gesund­heits­fragen beant­worten muss: Vorerkrankungen, Klinik­aufenthalte – alles Wichtige sollte in der Akte stehen. Auch eine private Versicherung kann sie anfordern, wenn Kunden eine Leistung von ihr wollen. Patienten sind dann verpflichtet, ihre Ärzte von der Schwei­gepflicht zu entbinden.

Belege bei vermutetem Arzt­fehler

Nicht zuletzt kann die Patienten­akte ein Beweisstück sein, wenn man einen Behand­lungs­fehler vermutet. In der Regel muss der Patient ihn belegen. Ist die Akte lückenhaft, liegt die Beweis­pflicht aber beim Arzt. Dann gilt im Zweifel: Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht geschehen.

Patientenrechte sind ein Beratungs­schwer­punkt der Unabhängigen Patientenberatung Deutsch­land (UPD). In ihrem „Monitor Patientenberatung 2014“ steht: Fast 3 700 Mal in einem Jahr gaben die Experten der UPD Antworten auf Fragen zum Thema Einsicht in die Kranken­unterlagen. In etwa jedem vierten Fall ging es um eine Beschwerde. Patientenberater Palm­owski weiß aus Erfahrung: „Es kommt regel­mäßig vor, dass Patienten Akten nicht oder nur scheibchen­weise bekommen.“

Mal eine, mal 29 Din-A4-Seiten

Diese Erfahrung machten auch unsere Tester. Einer musste dreimal telefo­nisch nach­haken und bekam seine Unterlagen erst, als er noch mal in die Praxis ging. Sieben der zwölf erhaltenen Akten sind nahezu leer oder weisen zumindest große Lücken auf – das konnten die meisten Tester übrigens selbst gut einschätzen.

Dreimal über­reichte das Personal nur ein einziges Blatt Papier. Bei einem Augen­arzt bekam eine Probandin einen Linsenpass für eine einge­setzte Kunst­linse – keine Befunde, keinen OP-Bericht, nichts.

Aber selbst die 29 Seiten einer Haus­arzt­praxis sind nicht voll­ständig: Sie enthalten zwar Arzt­briefe und Befunde, aber keine Aufzeichnungen des Mediziners zur Behand­lung. Bei zwei anderen Testern waren die Röntgen­aufnahmen nicht vorhanden, die laut Akte ange­fertigt wurden.

Positiv ist, dass wir in keinem Fall Hinweise auf nach­trägliche Änderungen fanden und die meisten Tester nichts oder maximal 20 bis 50 Cent pro kopierter Seite zahlen mussten – mit einer Ausnahme: Ein Tester bekam keine Kopie der Akte, sondern einen einseitigen Bericht über seinen aktuellen Zustand – für stolze 14,40 Euro. Die Kranken- und Behand­lungs­geschichte lässt sich damit nicht nach­voll­ziehen.

Patienten­anfragen sind eher selten

Die Stich­probe lässt den Eindruck zurück, dass manche Ärzte sich ungern in die Karten sehen lassen. Der Rechts­anspruch des Patienten scheint nicht in allen Praxen ange­kommen zu sein. Nach Erfahrung von Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nord­rhein, sind Anfragen nach der Patienten­akte etwas Ungewöhnliches im Praxis­alltag. „Dass Patienten über­haupt Einsicht in die Unterlagen haben möchten, ist eher die Ausnahme. Da muss schon etwas Besonderes passiert sein.“ Ärzte könnten in solchen Fällen verunsichert sein und befürchten, dass sie das Vertrauen des Patienten verloren haben.

Sofort oder später?

Neben der Frage, ob und in welchem Umfang Patienten Kopien ihrer Akte erhalten, sind weitere Konflikte möglich. „Häufig gibt es Streit um die Frage, wie schnell ein Arzt Einsicht gewähren muss“, berichtet Sascha Rudat von der Ärztekammer Berlin. Im Gesetz steht „unver­züglich“. Rudat sagt: „Das bedeutet nicht, dass Ärzte sofort Einsicht gewähren müssen.“ Unver­züglich heiße vielmehr „ohne schuldhaftes Zögern“. Ärzte dürften prüfen, ob im Einzel­fall etwas gegen die Einsicht­nahme in die Akte oder einzelner Passagen spricht. Das könne je nach Umfang bis zu 14 Tage dauern, wenn es nicht besonders eilig ist wie etwa bei einer akuten Erkrankung. Auch Patientenberater Palm­owski hält zwei Wochen für gerade noch vertret­bar.

Rechte von Angehörigen

Auch im Fall einer schweren Krankheit eines Angehörigen sind die Kranken­unterlagen wichtig. Wer sie einsehen will, muss bevoll­mächtigt sein. Selbst nach dem Tod eines Patienten kann die Akte noch von Interesse sein – etwa wenn Hinterbliebene vermuten, dass der Angehörige aufgrund eines Behand­lungs­fehlers gestorben ist. Erben haben das Recht, die Kranken­akte des Toten einzusehen, um zu klären, ob Anspruch auf Schaden­ersatz besteht. Sie brauchen zum Beispiel einen Erbschein.

Die nächsten Angehörigen, also etwa Ehepartner, Kinder oder Eltern, können auch immaterielle Interessen geltend machen. Ein solches Interesse könnte sein, die Umstände des Todes aufklären zu wollen. Gerade bei komplizierten Krank­heits­verläufen ist das jedoch nicht immer möglich. Der Arzt darf die Einsicht nur verweigern, wenn er begründen kann, dass der Verstorbene nicht gewollt hätte, dass die Angehörigen die Krank­heits­umstände kennen.

Stefan Palm­owski hat die Erfahrung gemacht, dass der Blick in die Akten Angehörigen auch bei der Trauer­arbeit helfen kann: „Manche möchten einfach verstehen, was passiert ist.“

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2021 um 16:13 Uhr
Bericht Coaching

@sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)

stebarg am 19.03.2021 um 23:04 Uhr
Bericht Coaching

Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
Herzliche Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.05.2020 um 09:50 Uhr
Arztbrief nicht erhalten/ Lohnt sich eine Klage?

@SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)

SannyShine88 am 10.05.2020 um 12:30 Uhr
Lohnt sich eine Klage ?

Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patienten­recht statt gefunden hat?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?

SannyShine88 am 10.05.2020 um 12:27 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.