Jeder Arzt in Deutschland ist verpflichtet, genau zu notieren, wie er seine Patienten behandelt, welche Untersuchungen und Therapien er veranlasst hat. In der Regel müssen Mediziner die Akten zehn Jahre lang aufbewahren. Was viele Patienten nicht wissen: Sie haben das Recht, ihre Krankenunterlagen beim Arzt einzusehen. Einfach durchzusetzen ist dieses Recht aber nicht. Das zeigt eine Stichprobe der Stiftung Warentest. test sagt, für wen ein Blick in die Patientenakte wichtig sein kann und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.
Nur bei 3 von 12 Testern waren die Unterlagen in Ordnung
Die Daten in der Patientenakte – auch Röntgenbilder, Laborwerte, Operationsberichte und Briefe von überweisenden Kollegen befinden sich darin – dienen Ärzten als Gedächtnisstütze. Sie beweisen im Zweifel aber auch, welche Untersuchungen und Therapien sie veranlasst haben – und welche nicht. Der Anspruch von Patienten, ihre Akte einzusehen, ist seit 2013 ausdrücklich im Patientenrechtegesetz verankert und steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie können auch Kopien ihrer Patientenakte mit nach Hause nehmen. In der Praxis ist das aber nicht so einfach: Von den zwölf Testern der Stiftung Warentest erhielten nur drei größtenteils vollständige und dazu lesbare Unterlagen.
Musterbrief zum Download
In dem Artikel erklärt test, für wen ein Blick in die Patientenakte wichtig sein kann, wie Interessierte an ihre Unterlagen kommen und wie sie erkennen, ob diese vollständig sind. Mit dem Musterbrief von test.de (RTF-Textdatei) können Sie ganz einfach Ihre Patientenakte beim Arzt oder Krankenhaus anfordern.
Dauerbaustelle Gesundheitskarte
Darüber hinaus berichtet der Artikel aus test den aktuellen Stand bei der elektronischen Gesundheitskarte: Schon lange streiten sich Politiker, Ärzte, Apotheker, Vertreter von Kliniken und Krankenkassen darüber. Ursprünglich sollte sie 2006 eingeführt werden. Die Idee war, die medizinische Versorgung zu verbessern, indem die Gesundheitskarte wichtige Patientendaten für alle behandelnden Therapeuten verfügbar macht. Doch der Aufbau der erforderlichen Infrastruktur geht nur langsam voran. Inzwischen hat das Projekt sehr viel Geld gekostet.
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- Jeder, der eine Frage zum Thema Gesundheit hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Egal, ob es sich um medizinische oder...
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@sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)
Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
Herzliche Grüße
@SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)
Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patientenrecht statt gefunden hat?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?
Kommentar vom Autor gelöscht.