Einsicht in die Patienten­akte Wie Sie Ihr Recht durch­setzen

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Jeder Arzt in Deutsch­land ist verpflichtet, genau zu notieren, wie er seine Patienten behandelt, welche Unter­suchungen und Therapien er veranlasst hat. In der Regel müssen Mediziner die Akten zehn Jahre lang aufbewahren. Was viele Patienten nicht wissen: Sie haben das Recht, ihre Kranken­unterlagen beim Arzt einzusehen. Einfach durch­zusetzen ist dieses Recht aber nicht. Das zeigt eine Stich­probe der Stiftung Warentest. test sagt, für wen ein Blick in die Patienten­akte wichtig sein kann und wie Sie Ihr Recht durch­setzen.

Nur bei 3 von 12 Testern waren die Unterlagen in Ordnung

Die Daten in der Patienten­akte – auch Röntgen­bilder, Labor­werte, Operations­berichte und Briefe von über­weisenden Kollegen befinden sich darin – dienen Ärzten als Gedächt­nisstütze. Sie beweisen im Zweifel aber auch, welche Unter­suchungen und Therapien sie veranlasst haben – und welche nicht. Der Anspruch von Patienten, ihre Akte einzusehen, ist seit 2013 ausdrück­lich im Patienten­rechte­gesetz verankert und steht im Bürgerlichen Gesetz­buch. Sie können auch Kopien ihrer Patienten­akte mit nach Hause nehmen. In der Praxis ist das aber nicht so einfach: Von den zwölf Testern der Stiftung Warentest erhielten nur drei größ­tenteils voll­ständige und dazu lesbare Unterlagen.

Muster­brief zum Download

In dem Artikel erklärt test, für wen ein Blick in die Patienten­akte wichtig sein kann, wie Interes­sierte an ihre Unterlagen kommen und wie sie erkennen, ob diese voll­ständig sind. Mit dem Musterbrief von test.de (RTF-Text­datei) können Sie ganz einfach Ihre Patienten­akte beim Arzt oder Kranken­haus anfordern.

Dauer­baustelle Gesund­heits­karte

Darüber hinaus berichtet der Artikel aus test den aktuellen Stand bei der elektronischen Gesund­heits­karte: Schon lange streiten sich Politiker, Ärzte, Apotheker, Vertreter von Kliniken und Krankenkassen darüber. Ursprüng­lich sollte sie 2006 einge­führt werden. Die Idee war, die medizi­nische Versorgung zu verbessern, indem die Gesund­heits­karte wichtige Patienten­daten für alle behandelnden Therapeuten verfügbar macht. Doch der Aufbau der erforderlichen Infrastruktur geht nur lang­sam voran. Inzwischen hat das Projekt sehr viel Geld gekostet.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2021 um 16:13 Uhr
Bericht Coaching

@sebarg: Wenden Sie sich am Besten direkt an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter und bitten Sie dort um Einsicht. (TK)

stebarg am 19.03.2021 um 23:04 Uhr
Bericht Coaching

Hallo,
ich habe vom Jobcenter ein berufliches Coaching empfohlen bekommen. Nach dem Coaching hat der Coach einen Bericht über mich und das Coaching an das Jobcenter geschickt. Ich habe den Coach nach einer Kopie dieses Berichts gefragt. Diese wurde mir verweigert. Was kann ich tun?
Herzliche Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.05.2020 um 09:50 Uhr
Arztbrief nicht erhalten/ Lohnt sich eine Klage?

@SannyShine88: Wenn Arztpraxis oder Krankenhaus nicht kooperieren, können Sie sich im nächsten Schritt an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder die jeweilige Landesärztekammer wenden. (PH)

SannyShine88 am 10.05.2020 um 12:30 Uhr
Lohnt sich eine Klage ?

Lohnt es sich zu klagen, wenn nachweislich ein Verstoß gegen das Patienten­recht statt gefunden hat?
Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann darüber berichten ?

SannyShine88 am 10.05.2020 um 12:27 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.