Alexander T., Berlin:
Ich habe vor ein paar Tagen von einem Versandhaus ein Buch zugeschickt bekommen, obwohl ich es gar nicht bestellt hatte. Das Buch kostet 29,95 Euro. Der Händler schreibt in einem beiligenden Brief, wenn ich es innerhalb von drei Wochen nicht zurückschicke, gehe er davon aus, dass ich das Angebot annehme. Den Kaufpreis soll ich ihm dann überweisen. Ich will das Buch aber überhaupt nicht, habe aber auch keine Zeit und Lust, extra auf die Post zu gehen. Was kann ich tun? Und was wäre, wenn ich das Buch in der Zeit lesen würde?
Finanztest: Keine Sorge. Auch wenn Sie das Buch gelesen haben, müssen Sie es weder zurückschicken noch bezahlen und auch nicht zur Abholung bereithalten. Denn wenn ein Händler einem Verbraucher eine Ware ohne Bestellung zuschickt, hat der Händler keinerlei Ansprüche gegenüber dem Empfänger der Ware, selbst wenn der sie bereits benutzt, aufbraucht oder gar zerstört. Der Verbraucher kann beliebig mit der zugeschickten Sache verfahren und sie quasi als geschenkt ansehen.
Bezahlen müssten Sie nur, wenn Sie mit dem Händler einen Kaufvertrag geschlossen hätten. Das ist aber hier noch nicht geschehen, denn das Nichtantworten oder Nichtzurückschicken gilt bei unverlangt zugeschickter Ware grundsätzlich nicht als Vertragsschluss.
Eine Ausnahme gäbe es nur dann, wenn Sie mit dem Händler bereits im Vorfeld eindeutig ausgemacht hätten, dass Sie ein Angebot annehmen, wenn Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist nicht melden. Doch selbst wenn man unterstellt, dass der Händler diesen Weg in seinem Brief anbieten wollte (Drei-Wochen-Frist), hätten Sie auch diesem Procedere ausdrücklich zustimmen müssen.
-
- Online-Fitnessstudios bieten Kurse, um zu Hause in Form zu bleiben. Die Stiftung Warentest hat fünf der Fitness-Portale getestet, darunter Gymondo und Fitnessraum....
-
- Sven Lettersohn* bekam in den fünf Jahren 2014 bis 2018 keine Standmitteilung für seine Riester-Rentenversicherung bei der Heidelberger Leben. Erst nach seiner...
-
- Pompöser Saal, roter Teppich, weiß gedeckte Tische, DJ und Security — das Abitur wird immer aufwendiger gefeiert. Davon profitieren Eventagenturen. Ihre Vertragspartner...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.