
Berliner Finanzämter haben Teilnehmer der RTL-Sendung „Einsatz in vier Wänden“ aufgefordert, Steuern nachzuzahlen. Für die Renovierungsarbeiten, die ihnen durch die Sendung im Jahr 2007 zugutegekommen sind, verlangen die Ämter Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich. In der Show mit Moderatorin Tine Wittler wird sozial schwachen Familien die Wohnung renoviert und dekoriert. test.de erklärt, wie Gewinne steuerlich behandelt werden.
Betroffene haben Einspruch erhoben
Ob die Dienstleistungs- und Materialkosten, die den Familien im Rahmen der Show „Einsatz in vier Wänden“ zugutekommen, überhaupt als sogenannte „sonstige Einkünfte“ im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gelten, ist strittig. Die betroffenen Familien haben bereits Einspruch gegen die Forderungen des Finanzamts eingelegt. Zudem ist die Produktionsfirma der RTL-Serie in Verhandlung mit den Berliner Behörden. Sollten sich die Finanzämter durchsetzen, könnte das auch das Ende der Sendung bedeuten.
Preisgelder als sonstiges Einkommen
Generell gilt: Kandidaten einer TV-Show müssen Steuern auf ihre Gewinne zahlen, wenn ihr Auftritt und das gewonnene Preisgeld in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen. Erbringen die Kandidaten eine „erwerbswirtschaftliche Leistung“, die deutlich über ein bloßes Gewinnspiel hinausgeht, muss der Fiskus am Gewinn beteiligt werden. Das musste auch Sascha Sirtl schmerzlich erfahren. Sirtl, der 2005 bei der Big-Brother-Show eine Million Euro gewonnen hatte, musste rund 400 000 Euro Steuern ans Finanzamt nachzahlen. Die Begründung des Gerichts: Sirtl habe bei der TV-Show rund um die Uhr vor der Kamera gestanden. Das sei als Arbeit zu sehen und der Gewinn damit ein steuerpflichtiges Einkommen (Bundesfinanzhof, Az. IX R 6/10).
Arbeit oder Gewinn?
Bereits im Mai 2008 hatte das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben Kriterien zur einkommensrechtlichen Behandlung von Fernseh-Preisgeldern veröffentlicht (BMF IV C 3 – S 2257/08/10001). Gewinne müssen danach versteuert werden, wenn...
- den Kandidaten neben der Gewinnchance und dem damit verbundenen Preisgeld auch noch ein erfolgsunabhängiges Antritts- oder Tagegeld gezahlt wird.
- das Format nicht nur einen einmaligen Auftritt vorsieht, sondern mehrere Folgen geplant sind und der Kandidat hierfür gegebenenfalls Urlaub nehmen oder von der Arbeit freigestellt werden muss.
- das Preisgeld die Funktion einer Entlohnung hat und als Erfolgshonorar gezahlt wird.
Lottogewinner zahlen nicht ans Finanzamt
Demnach müssen die Gewinner des „Dschungel Camps“ oder von „Deutschland sucht den Superstar“ Steuern zahlen. Teilnehmer von Quizshows wie „Wer wird Millionär“ und Lottogewinner dürfen ihre Gewinne dagegen vollständig behalten.
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