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Für Kunden des Onlinebrokers Flatex gilt nun eine reduzierte Einlagensicherung. Wertpapierdepots sind davon nicht betroffen. test.de erklärt die Hintergründe und nennt eine Alternative.
Kundengelder nur noch bis 100 000 Euro geschützt
Die biw-Bank ist zum Jahresbeginn aus der Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken ausgetreten. Somit sind Kundengelder künftig nur noch bis zur Höhe von 100 000 Euro geschützt. Bisher waren es mehr als 3,7 Millionen Euro. Finanztest-Leser kennen die biw-Bank vor allem als Partner des Discountbrokers Flatex, der sehr günstige Konditionen für Wertpapierdepots bietet. Da Flatex keine eigene Banklizenz hat, muss der Discountbroker für das Verrechnungskonto mit einer „Vollbank“ zusammenarbeiten. Die biw-Bank ist auch Partnerbank für die Zinsplattformen Savedo und Zinspilot.
Kein Interesse an hohen Einlagen
Die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds kostet Geld, das die biw-Bank sparen will. An hohen Kundeneinlagen sind Banken im Zinstief ohnehin nicht immer interessiert, da sie „Strafzinsen“ zahlen müssen, wenn sie Geld parken.
Wertpapiere sind als Sondervermögen geschützt
Wer ein Depot bei Flatex hat, sollte die neue Sicherungsgrenze beachten und keine höheren Beträge auf dem Verrechnungskonto liegen lassen. Das dürfte Privatkunden aber nur in den seltensten Fällen betreffen. Die Wertpapiere und Fonds im Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung, sondern sind als Sondervermögen grundsätzlich vor einer Bankenpleite sicher.
Onvista Bank gute Alternative
Anleger, die ein vergleichbar günstiges Onlinedepot wie bei Flatex suchen und eine deutlich höhere Einlagensicherung wollen, sind bei der Onvista Bank gut aufgehoben. Sie ist Mitglied in der Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken. Zurzeit sind dadurch mehr als 3,3 Millionen Euro pro Kunde geschützt. Für die Onvista Bank spricht im Direktvergleich außerdem, dass sie im Gegensatz zu Flatex keine Gebühren auf Dividenden von Auslandsaktien erhebt.
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@ow: Wie gesagt: Es gibt ein (theoretisches) Risiko für 100000 Euro übersteigende Summen, die auf dem Verrechnungskonto geparkt sind, auch beim kurzfristigen "Parken" zwischen der Gutschrift auf dem Konto und dem Kauf der Wertpapiere. (maa)
@TK: Vielen Dank für Ihre Antwort - mir ging es allerdings weniger um ein längeres "Parken" als um die Tage zwischen Geldüberweisung auf das/Verkaufserlösgutschrift auf dem BIW-Verrechnungskonto und der Gutschrift gekaufter Wertpapiere im Depot/Überweisung auf ein sicheres (und strafzinsfreies) Konto bei einer höher einlagengesicherten Bank, also den kurzen (und unvermeidbaren!?) Zeitraum auf dem BIW-Verrechnungskonto.
@ow: Ein theoretisches Risiko gibt es nur für 100000 Euro übersteigende Summen, die auf dem Verrechnungskonto geparkt sind. Es ist schwer vorstellbar, dass es sich hier um ein Problem handelt, das viele Anleger betrifft, zumal sie neuerdings einen „Strafzins“ von -0,4 Prozent p.a. auf diese Beträge zahlen müssen. (TK)
Das heißt, es gibt für 100.000 Euro übersteigende Beträge einen Risikozeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem BIW-Konto und der Gutschrift der davon zu kaufenden Wertpapiere im Depot? Wie relevant ist dieses Risiko?
@Goorin: Bei den Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften handelt es sich um Dividenden und Ausschüttungen, die dem Kunden zustehen. Es geht also nicht um die Wertpapiere selbst. (PH)