Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, hält nichts von einer weiteren Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherung. Vielmehr müsse jedes europäische Land ein eigenes tragfähiges Einlagensicherungssystem aufbauen.
In Briefen informieren Sparkassen ihre Kunden über die neue Einlagensicherung für Spargeld mit einer Obergrenze von 100 000 Euro pro Anleger. Viele unserer Leser fragen sich, ob jetzt ihre Guthaben nur noch bis zu dieser Höhe dort sicher sind.
Fahrenschon: Der Eindruck ist falsch. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe führt ihre bewährte Institutssicherung weiter. Diese ist darauf ausgerichtet, die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft fortzuführen. Und das mit Erfolg, denn seitdem die Institutssicherung besteht, hat noch nie ein Kunde einer Sparkasse Geld verloren.
Es musste überhaupt noch nie jemand entschädigt werden. Und das ist auch weiterhin unsere Zielsetzung. Mit dem sogenannten standardisierten Informationsbogen, der jüngst an die Kunden verschickt wurde, erfüllen die Sparkassen lediglich eine gesetzliche Verpflichtung, die aus einer neuen EU-Richtlinie resultiert.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Institutssicherung, nach der eine Sparkasse nicht insolvent gehen kann?
Fahrenschon: Die Einlagensicherungsrichtlinie – konkret Artikel 4 Absatz 2 – in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 7 der CRR-Verordnung (Kapitalanforderungsverordnung) sind die europäische Rechtsgrundlage für unsere Institutssicherung. Die Sicherung ist damit europafest. Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen stehen dabei mit ihrem gesamten Vermögen füreinander ein. Das ist per Satzung genau geregelt. Daraus resultiert ein Versprechen, das wir den Kunden geben und seit Bestehen unseres Sicherungssystems auch immer eingehalten haben.
Was unterscheidet den Einlagenschutz der Sparkassen von der Einlagensicherung der Privatbanken?
Fahrenschon: Die Bankenaufsicht reagiert sehr sensibel darauf, wenn wir Vergleiche zu anderen Systemen anstellen, die als Werbung interpretiert werden könnten. Deswegen überlassen wir es anderen, die Vorteile der verschiedenen Systeme nebeneinanderzustellen.
Die Europäische Union setzt sich für eine einheitliche europäische Einlagensicherung ein. Warum sperrt sich der Sparkassenverband dagegen?
Fahrenschon: Wir wollen ein Höchstmaß an Sparerschutz, nicht nur in Deutschland, sondern generell für die Sparer in Europa. Das Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen ist wichtig für den einzelnen Bürger, aber auch für die Stabilität der Volkswirtschaft insgesamt. Deswegen muss sich jedes Kreditinstitut anstrengen. In jedem Land müssen entsprechende Sicherungssysteme aufgebaut werden. Sie müssen den neusten und einheitlichen europäischen Regelungen entsprechen.
Wir halten nichts von einer Vergemeinschaftung, weil so Risiken übertragen würden, auf die die Haftenden vorweg keinen Einfluss hatten. Wir stellen das Prinzip der Verantwortung an oberste Stelle.
Welche Folgen hätte eine gemeinsame europäische Einlagensicherung für Sparkassenkunden in Deutschland?
Fahrenschon: Wir warnen vor falschen Anreizen, wenn derjenige, der ein Risiko eingeht, ganz oder teilweise aus der Haftung entlassen wird. Eine europäische Lösung muss die Verantwortung und Stabilität aller Akteure stärken. Die Europäische Kommission muss sich vor allem darauf konzentrieren, dass die neuen EU-weiten Anforderungen jetzt fristgerecht in jedem Land umgesetzt werden. Insgesamt müssen auch die Risiken im Bankensystem zurückgeführt werden. Zusammengenommen ist das der beste Weg, um die Stabilität weiter zu stärken.
Lehnen Sie eine europäische Einlagensicherung grundsätzlich ab oder wie müsste ein funktionierendes Sicherungssystem aus Ihrer Sicht aussehen?
Fahrenschon: Wir sind für die europäische Regelung zur Einlagensicherung, wie sie von allen Mitgliedsstaaten vorletztes Jahr beschlossen wurde. Sie gilt nun seit einigen Monaten und enthält europaweit einheitliche Standards, die alle Sicherungsfonds in der vorgeschriebenen Zeit erfüllen müssen.
Man braucht keine Vergemeinschaftung von Sicherungsmitteln, um europäisch zu sein. Was es braucht, ist, dass alle Marktteilnehmer in Europa ihrer Verantwortung gerecht werden.
Für wie leistungsfähig halten Sie die Einlagensicherungssysteme von europäischen Ländern wie Bulgarien, Kroatien und Malta, deren Banken auch deutschen Sparern Festgelder anbieten?
Fahrenschon: Es ist die Aufgabe der zuständigen Bankenaufsicht, die Sicherungssysteme zu bewerten. Die Sparkassen sind der Partner Nummer eins bei der Vermögensbildung und genießen höchstes Vertrauen in der deutschen Kreditwirtschaft. Und das ist auch unsere Maßgabe für die Zukunft.
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