Einlagensicherung

Interview: „Unsere Instituts­sicherung ist europa­fest“

0

Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giro­verbandes, hält nichts von einer weiteren Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherung. Vielmehr müsse jedes europäische Land ein eigenes trag­fähiges Einlagensicherungs­system aufbauen.

In Briefen informieren Sparkassen ihre Kunden über die neue Einlagensicherung für Spargeld mit einer Ober­grenze von 100 000 Euro pro Anleger. Viele unserer Leser fragen sich, ob jetzt ihre Guthaben nur noch bis zu dieser Höhe dort sicher sind.

Fahrenschon: Der Eindruck ist falsch. Denn die Sparkassen-Finanz­gruppe führt ihre bewährte Instituts­sicherung weiter. Diese ist darauf ausgerichtet, die Geschäfts­beziehung zum Kunden dauer­haft fort­zuführen. Und das mit Erfolg, denn seitdem die Instituts­sicherung besteht, hat noch nie ein Kunde einer Sparkasse Geld verloren.

Es musste über­haupt noch nie jemand entschädigt werden. Und das ist auch weiterhin unsere Zielset­zung. Mit dem sogenannten stan­dardisierten Informations­bogen, der jüngst an die Kunden verschickt wurde, erfüllen die Sparkassen lediglich eine gesetzliche Verpflichtung, die aus einer neuen EU-Richt­linie resultiert.

Gibt es einen Rechts­anspruch auf Instituts­sicherung, nach der eine Sparkasse nicht insolvent gehen kann?

Fahrenschon: Die Einlagensicherungs­richt­linie – konkret Artikel 4 Absatz 2 – in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 7 der CRR-Verordnung (Kapitalan­forderungs­ver­ordnung) sind die europäische Rechts­grund­lage für unsere Instituts­sicherung. Die Sicherung ist damit europa­fest. Sparkassen, Landes­banken und Landes­bausparkassen stehen dabei mit ihrem gesamten Vermögen füreinander ein. Das ist per Satzung genau geregelt. Daraus resultiert ein Versprechen, das wir den Kunden geben und seit Bestehen unseres Sicherungs­systems auch immer einge­halten haben.

Was unterscheidet den Einlagen­schutz der Sparkassen von der Einlagensicherung der Privatbanken?

Fahrenschon: Die Banken­aufsicht reagiert sehr sensibel darauf, wenn wir Vergleiche zu anderen Systemen anstellen, die als Werbung interpretiert werden könnten. Deswegen über­lassen wir es anderen, die Vorteile der verschiedenen Systeme neben­einander­zustellen.

Die Europäische Union setzt sich für eine einheitliche europäische Einlagensicherung ein. Warum sperrt sich der Sparkassen­verband dagegen?

Fahrenschon: Wir wollen ein Höchst­maß an Sparer­schutz, nicht nur in Deutsch­land, sondern generell für die Sparer in Europa. Das Vertrauen in die Sicherheit der Spar­einlagen ist wichtig für den einzelnen Bürger, aber auch für die Stabilität der Volks­wirt­schaft insgesamt. Deswegen muss sich jedes Kredit­institut anstrengen. In jedem Land müssen entsprechende Sicherungs­systeme aufgebaut werden. Sie müssen den neusten und einheitlichen europäischen Rege­lungen entsprechen.

Wir halten nichts von einer Vergemeinschaftung, weil so Risiken über­tragen würden, auf die die Haftenden vorweg keinen Einfluss hatten. Wir stellen das Prinzip der Verantwortung an oberste Stelle.

Welche Folgen hätte eine gemein­same europäische Einlagensicherung für Sparkassen­kunden in Deutsch­land?

Fahrenschon: Wir warnen vor falschen Anreizen, wenn derjenige, der ein Risiko eingeht, ganz oder teil­weise aus der Haftung entlassen wird. Eine europäische Lösung muss die Verantwortung und Stabilität aller Akteure stärken. Die Europäische Kommis­sion muss sich vor allem darauf konzentrieren, dass die neuen EU-weiten Anforderungen jetzt frist­gerecht in jedem Land umge­setzt werden. Insgesamt müssen auch die Risiken im Banken­system zurück­geführt werden. Zusammen­genommen ist das der beste Weg, um die Stabilität weiter zu stärken.

Lehnen Sie eine europäische Einlagensicherung grund­sätzlich ab oder wie müsste ein funk­tionierendes Sicherungs­system aus Ihrer Sicht aussehen?

Fahrenschon: Wir sind für die europäische Regelung zur Einlagensicherung, wie sie von allen Mitglieds­staaten vorletztes Jahr beschlossen wurde. Sie gilt nun seit einigen Monaten und enthält europaweit einheitliche Stan­dards, die alle Sicherungs­fonds in der vorgeschriebenen Zeit erfüllen müssen.

Man braucht keine Vergemeinschaftung von Sicherungs­mitteln, um europäisch zu sein. Was es braucht, ist, dass alle Markt­teilnehmer in Europa ihrer Verantwortung gerecht werden.

Für wie leistungs­fähig halten Sie die Einlagensicherungs­systeme von europäischen Ländern wie Bulgarien, Kroatien und Malta, deren Banken auch deutschen Sparern Fest­gelder anbieten?

Fahrenschon: Es ist die Aufgabe der zuständigen Banken­aufsicht, die Sicherungs­systeme zu bewerten. Die Sparkassen sind der Partner Nummer eins bei der Vermögens­bildung und genießen höchstes Vertrauen in der deutschen Kredit­wirt­schaft. Und das ist auch unsere Maßgabe für die Zukunft.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.