
Ein Brief zur Einlagensicherung verunsichert Kunden von Sparkassen. Dahinter steckt eine europäische Richtlinie.
Seit einigen Wochen informieren alle deutschen Kreditinstitute pflichtgemäß ihre Kunden per Post über die Sicherheit von Spareinlagen. Regelrecht verunsichert waren viele Sparkassenkunden: Ihr Schreiben nannte „jedem einzelnen Einleger“ als „Sicherungsobergrenze“ 100 000 Euro für sein Erspartes.
Bisher waren Sparkassenkunden davon ausgegangen, dass ihre Guthaben in unbegrenzter Höhe geschützt seien. Schließlich haben Sparkassen seit Langem eine Institutssicherung. Sie verpflichtet alle Mitglieder, notleidenden Instituten entweder unter die Arme zu greifen oder sie zu übernehmen, wenn sonst eine Pleite droht. So kann keine Sparkasse pleitegehen und kein Sparer sein Geld verlieren.
Daran ändert sich auch künftig nichts – auch wenn das aus den Finanztest vorliegenden Briefen nicht deutlich hervorgeht (Interview). Mit der Post erfüllen die Sparkassen eine gesetzliche Informationspflicht, Folge des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Einlagensicherungsgesetzes, mit dem Deutschland die EU-Einlagensicherungsrichtlinie umgesetzt hat.
Töpfe sollen bis 2024 gefüllt werden
Die Richtlinie soll garantieren, dass jedes EU-Land bis 2024 Beiträge in Höhe von 0,8 Prozent des Eigenkapitals eines Instituts in nationale Sicherungstöpfe einzahlt. Damit will die EU sicherstellen, dass jeder Sparer im Fall einer Bankpleite in Höhe von bis zu 100 000 Euro entschädigt wird.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), ebenfalls mit Institutsschutz, wurden durch das neue Gesetz gezwungen, ein zusätzliches Einlagensicherungssystem für die Entschädigung von 100 000 Euro einzurichten. Aus Sicht von DSGV und BVR sind die neuen Systeme bedeutungslos, weil der vorgeschaltete Institutsschutz Pleiten ausschließt.
Die von der EU-Kommission geforderte gemeinsame europäische Einlagensicherung lehnen die deutschen Verbände ab: Wirtschaftlich schwächere EU-Länder sollen bei Bankpleiten nicht auf ihre Mittel zurückgreifen können. Über eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung könne erst nachgedacht werden, wenn alle nationalen Abwicklungsfonds gefüllt seien.
Schutz rettete schon Institute
DSGV und BVR sind stolz auf ihren in der Vergangenheit stets gut funktionierenden Schutz. Meist merkten Kunden nicht einmal, dass ihr Institut Probleme hatte.
In den 90er Jahren wurde zum Beispiel die Sparkasse Mannheim durch massive Finanzspritzen des DSGV, des Badischen Sparkassen- und Giroverbands sowie der Stadt Mannheim gerettet. Sie hatte viel Geld durch die Vergabe riskanter Kredite in den Sand gesetzt.
Die ebenfalls wegen riskanter Kreditvergaben in Schieflage geratene Berliner Grundkreditbank erhielt Ende der 90er Jahre über 200 Millionen Euro vom BVR. Kurz darauf wurde die Bank mit der heutigen Berliner Volksbank fusioniert. Für Kunden änderte sich nur der Name. Ihre Guthaben waren die ganze Zeit sicher.
Tipp: Zahlreiche weitere wertvolle Informationen rund um die Einlagensicherung finden Sie in unserem großen FAQ Einlagensicherung.