Einlagensicherung Gesetzlicher Schutz für Fremdwährungs­konten

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Seit der Euro schwächelt, fragen Anleger verstärkt nach Anlagen in US-Dollar, norwegischen Kronen oder Schweizer Franken. Beliebt sind außer Anleihen vor allem Fremdwährungs­konten. Sie funk­tionieren oft ähnlich wie Tages­geld.

Vom 3. Juli 2015 an unterliegen Fremdwährungs­konten, gleich in welcher Währung sie geführt werden, der gesetzlichen Einlagensicherung, die im Pleitefall umge­rechnet 100 000 Euro je Kunde schützt. Bisher fielen nur Konten, die auf eine Währung der EU lauteten, unter den gesetzlichen Schutz. Gehört die Bank zusätzlich einer freiwil­ligen Einlagensicherung an, bezieht sie sich auch auf Fremdwährungs­konten.

Im Unterschied zu Tages­geld zahlen Kredit­institute für Konten in ausländischer Währung nicht immer Zinsen. Ohnehin steht bei solchen Anlagen die Spekulation im Vordergrund. Höhere Zins­erträge können von Wechsel­kurs­schwankungen schnell wieder aufgefressen werden.

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