Stimmt es, dass die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro für alle Banken aus einer Gruppe gilt? Zum Beispiel für die Deutsche Bank, die Norisbank, die Postbank und die Berliner Bank zusammen?
Finanztest: Nein, ganz so einfach ist das nicht. Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro gilt pro Bank und Kunde. Eigenständige Töchter von Banken gelten dabei als eigene Bank. Handelt es sich aber um Niederlassungen, gilt für sie keine extra Sicherung. Postbank und Norisbank sind zum Beispiel eigenständige Töchter der Deutschen Bank und haben jeweils eine eigene Einlagensicherung. Die Berliner Bank hingegen ist eine Niederlassung und hat keine eigene Einlagensicherung. Sie zählt zur Einlagensicherung der Deutschen Bank. Diese ist – wie auch Postbank und Norisbank – zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, der auf freiwilliger Basis weit höhere Beträge pro Kunde absichert.
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