
„Wer im Internet kauft, bekommt keine Garantie“. Nach dieser Methode versuchen manche Markenhersteller, preisbewusste Onlinekäufer abzuschrecken. Wer nicht bei Händlern kauft, die eigens von ihnen autorisiert wurden, bekommt keine oder nur eine eingeschränkte Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt aber erhalten. Sie dürfen die Händler nicht beschränken.
Kaffeemaschine bei Amazon – ohne Garantie
Schnäppchenjäger sind bei Markenherstellern nicht gern gesehen. Wer preisbewusst im Internet nach besonders günstigen Angeboten sucht, verdirbt langfristig die Preise. Viele Hersteller gehen deshalb dazu über, bestimmte Händler gar nicht mehr zu beliefern – und auch deren Kunden zu bestrafen. Wer bei nicht autorisierten Händlern kauft, bekommt keine Garantie. Beispiel: Kunden, die beim Verkäufer Amazon eine Jura-Kaffeemaschine bestellen, erhalten nicht die übliche 25-monatige Herstellergarantie. „Die gewähren wir nur auf unsere Produkte, wenn diese bei einem autorisierten Händler gekauft wurden“, schreibt Jura auf der Homepage. Das sind vor allem Läden, die dem Kunden die Möglichkeit bieten, das Gerät in Augenschein zu nehmen. Zwar sind die Maschinen auch im Onlineshop von Saturn und Karstadt zu haben, aber da könnte der Kunde sie sich im Geschäft zeigen lassen – zumindest theoretisch.
Garantieausschluss bei vielen Marken üblich
Auch Sony wirbt mit dem Spruch: „Beim Sony Partner kaufen lohnt sich immer, besonders im Garantiefall“. Aber wenn der Sony-Liebhaber an einen Laden gerät, der kein „Partner“ ist, bekommt er bloß die übliche Sony-Garantie und einen Basis-Service, nicht aber die erweiterte Produktgarantie, die zwölf Monate länger gilt. Beim Schmuck- und Kristallanbieter Swarovski heißt es: „Unsere Gewährleistung ist gültig, sofern Sie das Produkt bei einem autorisierten Fachhändler erworben haben.“ Auch Füllerhersteller Montblanc will Garantieleistungen nur übernehmen, wenn bei „ausgewählten Händlern“ gekauft wurde. Und Fahrradhersteller KTM schreibt: „Diese Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer gewährt unter Ausschluss von Internet-Versteigerungen.“ Ähnlich verfahren zahlreiche Markenartikler, beispielsweise Benro, Cartier, Denon, McLaren, Märklin, Olympus, Tag-Heuer, Tissot, Trek und viele andere.
Autorisierte Händler angeblich mit besserer Beratung
Die Hersteller begründen ihre Garantiebeschränkungen häufig mit angeblich besserer Beratung und besserem Service beim autorisierten Händler. Man wolle „beste Beratungs- und Servicequalität“ bieten, erklärt etwa Grill-Hersteller Weber. Montblanc befürchtet gar, der Kunde könne bei nicht autorisierten Händlern an Produktfälschungen geraten. Ganz deutlich warnt Lautsprecherhersteller Bose: „Die Zahl gefälschter Produkte nimmt stetig zu. In einigen Fällen, behaupten Anbieter aus China, sie verkauften echte OEM-Kopfhörer. Diese Produkte sind jedoch gefälscht.“ Das sei vor allem ein Problem bei Onlineshops oder Web-Auktionen.
Preistransparenz wird zum Problem
Doch in Wahrheit treibt die Hersteller wohl eher die Sorge ums eigene Geschäft. Denn: Der Onlinehandel bringt Preistransparenz – und das wird für viele Markenhersteller zum Problem. Oft finden Schnäppchenjäger schon mit wenigen Klicks Angebote, die preislich deutlich unter denen der autorisierten Händler liegen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass einige Händler Produkte aus dem Ausland reimportieren, die dort billiger angeboten werden und nicht für den deutschen Markt bestimmt sind.
Das Kartellamt prüft Lieferbedingungen von Asics
Verstärkt versuchen einige Markenartikler Billigangeboten einen Riegel vorzuschieben, indem sie den Händlerkreis einschränken. So will Adidas spätestens ab 2013 sicherstellen, dass Adidas- und Reebok-Produkte nur noch über eigene Partner verkauft werden oder über die eigene Online-Plattform. Autorisierte Händler müssen dann detaillierten Vorgaben folgen. Im stationären Handel hat der Konzern eine ähnliche Strategie bereits umgesetzt – zum Ärger mancher Händler. Dem Bundeskartellamt liegen Beschwerden gegen Hersteller vor, die den Verkauf über offene Plattformen wie Amazon oder Ebay einschränken wollen. So kontrolliert das Amt jetzt die Lieferbedingungen des Schuhherstellers Asics. Das Verfahren könnte sich auf andere Hersteller wie Nike auswirken, da die Wettbewerbshüter auch prüfen wollen, ob ein Ausschluss des Handels über offene Online-Plattformen erlaubt ist.
Kein Hinweis auf fehlende Garantie
Für Onlinekäufer ist das Hauptproblem: Sie erfahren oft gar nicht, dass in ihrem konkreten Fall die Herstellergarantie entfällt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fand in einer Stichprobe bei keinem nicht autorisierten Händler einen Hinweis darauf, dass die Garantie nur eingeschränkt, verkürzt oder gar nicht erst gewährt wird. Und es gibt auch keine Grundregel, nach der eine Online-Plattform für alle Waren, die sie anbietet, eine Autorisierung besitzt. Bei Amazon zum Beispiel fand die Verbraucherzentrale keinen Hinweis auf die fehlende Jura-Autorisierung, obwohl Garantieverlängerungen zum Kaffeeautomaten angeboten werden. Das gleiche Problem kann entstehen, wenn der Kunde bei einem Onlineshop im Ausland kauft. Viele Hersteller verwahren sich gegen Reimporte und legen Wert darauf, dass ihre Produkte nur von Händlern verkauft werden, die für das jeweilige Land autorisiert sind.
Kunde sollte sich vorab informieren
Wer auf volle Garantieleistungen Wert legt, muss sich also vor dem Klick auf den Kaufen-Button selber informieren, ob der betreffende Onlineshop autorisierter Händler ist. Oft zählen gerade die preisgünstigsten Shops nicht dazu, hat die Verbraucherzentrale festgestellt. Ein Anhaltspunkt können die Artikelbilder im Onlineshop sein: Nicht autorisierte Händler dürfen oft keine Originalfotos des Herstellers veröffentlichen. Wer sicher gehen will, geht auf die Homepage des Herstellers. Viele Markenartikler haben dort eine Suchfunktion nach autorisierten Händlern – so etwa Sony, Jura oder Montblanc. Grillhersteller Weber rät: „Fragen Sie den Händler nach den Garantieleistungen, vor allem beim Kauf im Internet“.
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@maxm: Die gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechte haben Sie zwei Jahre lang gegen den Händler. Von ihm können Sie bei Mängeln Nachbesserung in Form von Umtausch oder Reparatur verlangen. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und mitunter Schadenersatz verlangen. Doch nur im ersten halben Jahr ab Kauf haben Sie es bequem: Da haftet der Verkäufer, wenn er nicht beweist, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war. Danach wechselt die Beweislast. Rechnen Sie mit störrischen Verkäufern und bleiben Sie beharrlich! Besteht der Händler aber auf der Beweisführung, geht das tatsächlich meist nur mit teuren Gutachten.
Mit einer guten Herstellergarantie müssen Sie nichts beweisen. Geht die Ware innerhalb der Frist kaputt, haben Sie die Rechte, wie sie in der Garantie versprochen wurden. Gewährleistungsrechte hingegen gelten nur, wenn der Mangel schon zum Verkaufszeitpunkt da war. (PH)
ich habe eien defekten Kopfhörer. 1 jahr alt. der Händler will den Schaden nur anerkennen, wenn ich ein Gutachten beibringe: "Sind mehr als 6 Monate nach Erhalt der Ware vergangen, wird nicht mehr zu Ihren Gunsten vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorgelegen hat. Ein Nachweis Ihrerseits kann z.B. in Form eines Gutachtens oder Ähnlichem erbracht werden."
Das Gutachten würde den Wert von 50€ sicher übersteiggen
Oder hat jemand / die Stiftung einen Tipp?
Mein Gott, steckt die Fackeln und Mistgabeln wieder ein und geht nach Hause, es geht hier schließlich nur um eine freiwillige Zusatzleistung, eine erweiterte Garantie, ein Geschenk, deren Bedingungen der Geber frei bestimmen kann. Klar will ich auch darüber informiert werden, klar ärgert mich das, dennoch halte ich das für das Recht dieser Firmen. Ferner habt Ihr einen Vertrag mit dem Händler - keinen mit dem Hersteller.
Hallo Warentester, könnt Ihr nicht eine komplette Liste der Firmen veröffentlichen die so mit ihren Kunden verfahren? Mit solchen Herstellern möchte ich als Verbraucher nichts mehr zu tun haben! Diese Firmen werde ich und meine Familie in Zukunft zu 100% boykottieren und ich hoffe das viele Verbraucher so denken und das selbe tun.
Kommentar vom Autor gelöscht.