
Clevere Bauform. Der USB-C-Stecker passt rein – egal, wie herum. © Getty Imags
Mit dem einheitlichen Anschluss will die EU Elektroschrott vermeiden. Ein Blick in unsere Test-Datenbank zeigt: 95 Prozent der geprüften Smartphones haben bereits USB-C.
USB-C wird Universal-Ladeanschluss
Ab Ende 2024 wird eine USB-C-Buchse für viele elektronische Geräte Pflicht. Eine kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie schreibt einen einheitlichen Standard zum Aufladen der Geräteakkus vor. So soll weniger Elektroschrott entstehen und der Komfort der Verbraucher erhöht werden. Wer beispielsweise in den Urlaub fährt, muss zukünftig nur noch ein Ladegerät mitnehmen.
Für folgende Geräte mit wiederaufladbaren Akkus wird eine USB-C-Buchse Pflicht:
- Smartphones
- Tablets
- Digitalkameras
- E-Book-Reader
- tragbare Spielkonsolen
- Kopfhörer und Headsets (bei In-ear-Kopfhörern muss nur das Ladeetui USB-C besitzen, nicht die einzelnen Ohrhörer)
- tragbare Lautsprecher
- tragbare Navigationssysteme
- Tastaturen und Computer-Mäuse
- Laptops (ab 2026)
Apple muss sich fügen
Für die meisten Smartphone-Modelle hat die Regelung, die auf EU-Ebene bereits seit 2009 diskutiert wird, keinen Effekt: Wie ein Blick in unseren Smartphone-Test zeigt, hat der Anteil der Handys mit USB-C-Anschluss in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Von den Modellen, die wir in diesem Jahr getestet haben, besitzen rund 95 Prozent diese Buchse. 2016 waren es nur knapp 32 Prozent, denn die Mehrzahl der Android-Handys hatte noch die Micro-USB-Buchse.
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Für das Jahr 2022 sind nur Smartphones berücksichtigt, deren Testergebnisse wir bis Mai 2022 veröffentlichten.
Nur Apple geht bis heute noch einen anderen Weg und verbaut in seinen iPhones den selbst entwickelten Lightning-Anschluss. Dieser muss dann in neuen Modellen spätestens ab 2024 durch USB-C ersetzt werden. In neueren iPads und MacBooks verbaut Apple bereits USB-C-Buchsen.
Auch schnelles Laden wird vereinheitlicht
Neben einem einheitlichem Anschluss müssen Geräte mit Schnellladefunktion demnächst auch den Standard USB Power Delivery − kurz USB PD − unterstützen, mit dem bis zu 240 Watt Leistung möglich sind. Mit einem entsprechenden Ladegerät lassen sich viele Geräte so besonders schnell aufladen. Sorgen vor einer Beschädigung durch zu starke Ladegeräte sind unbegründet: Das Ladegerät liefert nur so viel Leistung, wie das zu ladende Mobilgerät braucht.
Probleme kann aber ein zu schwaches Ladegerät bereiten: Ist ein Laptop, der das Laden mit 100 Watt unterstützt, etwa an ein 30-Watt-Netzteil angeschlossen, lädt er nur langsam – oder entlädt sich sogar, wenn er im Betrieb mehr als 30 Watt Leistung braucht. Auch eine zu dünne Strippe kann zum Schneckentempo führen: Zum Laden mit mehr als 60 Watt müssen Kabel 5 Ampere Stromstärke unterstützen.
Neue Kennzeichen für Produkte
Mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher sollen neue Label bringen: Auf der Packung und in Online-Shops müssen Anbieter künftig angeben, wie viel elektrische Leistung ein Gerät mindestens benötigt und höchstens aufnehmen kann.
Außerdem müssen Kundinnen und Kunden beim Kauf von Smartphones und Co in Zukunft die Wahl haben, ob sie das gewünschte Gerät mit oder ohne Ladegerät erwerben möchten. Auch so soll vermieden werden, dass unzählige Netzadapter ungenutzt in der Schublade liegen. Ob man im Laden gerade eine Variante mit oder ohne Netzstecker in der Hand hält, muss zukünftig durch ein Symbol auf der Packung kenntlich gemacht werden.

Universell. Ab 2026 müssen alle neuen Laptops über USB-C zu laden sein. © Adobe Stock
Ab wann gilt die Regelung?
Die EU-Richtlinie 2022/2380 wurde am 7. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie anschließend in nationales Recht überführen.
Spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die oben genannten Elektronikgeräte USB-C besitzen, also ab dem 28. Dezember 2024. Für Laptops kommt der Zwang erst 40 Monate nach Inkrafttreten: Ab dem 28. April 2026 müssen Nutzerinnen und Nutzer auch sie über eine USB-C-Buchse aufladen können.
Tipp: In unserem Notebook-Test können Sie für jedes Modell sehen, ob dessen Akku bereits über USB-C geladen werden kann.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Ihr Artikel ist etwas unglücklich formuliert, erweckt er doch den Eindruck, die EU hätte hier mit viel Aufwand etwas reguliert, was nicht regulierenswert ist ("95 % der getesteten Modelle haben bereits USB-C"). Hier kommt es aber nicht auf die getesteten Modelle sondern auf die am Markt befindlichen Geräte an. Und der Marktanteil von Geräten ohne USB-C liegt noch deutlich oberhalb von 30 %.
"Erstens wird ja nur das Design der Stecker reglementiert, nicht aber die Leistungsfähigkeit"
Das funktioniert nicht. Denn das "Design" der Stecker legt auch die Leitungsbahnen fest. Bei USB 3 sieht man, wie schnell das Ende der Leistungsfähigkeit erreicht ist. Im Micro-USB war schon kein Platz mehr für Verbesserungen. Der Stecker musste modifiziert werden um höhere Übertragungsraten zu ermöglichen.
Und es gibt auch beim Design Fortschritte. Bei Zug automatisch lösende magnetische Stecker zum Beispiel. So etwas ist dann verboten.
"Zweitens steht ja im Text, dass bis dahin bereits kabellose Aufladung möglich sein könnte. Das wäre innovativ."
Das wäre aber auch genau die Innovation, die mit einer Standardisierung gestoppt wird. Das wird dann "möglich" sein, aber ob es jemals eingesetzt wird, muss jedes mal erst verhandelt werden.
Im Übrigen haben quasi alle Ladegeräte schon wechselbare Kabel. Ladegeräte wegwerfen muss man schon lange nicht mehr. Das Problem existiert gar nicht mehr.
"Der „starke Antrieb“ zur Abgrenzung von der Konkurrenz hat nicht nur zu Ressourcenverschwendung und Elektromüll geführt, sondern auch dazu, dass es für Verbraucher umständlich ist, mehrere Ladegeräte besitzen und ggf. transportieren zu müssen." Und er hat zu Entwicklungen wie USB geführt. All das wird zukünftig in Europa nicht mehr möglich sein. Denn hätte es damals schon diese Regelung gegeben, würden wir heute noch serielle und parallele Schnittstellen verwenden. Und das, liebe SW, ist keine Spekulation, das ist die Folge dieser absurden Regelung. Schon heute hat sich USB als Quasistandard durchgesetzt, weil der Verbraucher nach einem solche Anschluss verlangt hat. Dazu braucht es keinen Politiker. Sie, liebe SW, bezeichnen sich als Verbraucherschützer und behindern Innovationen, Weiterentwicklungen und nehmen dem Verbraucher die freie Entscheidungsmöglichkeit. Sie, liebe SW, sind das genaue Gegenteil von Verbraucherschützern. Darauf kann ich gerne verzichten.
Ob einheitliche Regeln Innovationen ausschließen, ist letztlich Spekulation. Erstens wird ja nur das Design der Stecker reglementiert, nicht aber die Leistungsfähigkeit – die wird weiterhin unterschiedlich sein.
Zweitens steht ja im Text, dass bis dahin bereits kabellose Aufladung möglich sein könnte. Das wäre innovativ.
Der „starke Antrieb“ zur Abgrenzung von der Konkurrenz hat nicht nur zu Ressourcenverschwendung und Elektromüll geführt, sondern auch dazu, dass es für Verbraucher umständlich ist, mehrere Ladegeräte besitzen und ggf. transportieren zu müssen. (SG)