Wie eine Vorsorgekur abläuft

Montegrotto (Foto) und Abano in Norditalien sind bekannte Thermalkurorte. Mineralschlamm und Thermalwasser kommen aus den Euganeischen Hügeln.
Mit der Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur schickt die Krankenkasse einen Kurarztschein. Ungefähr eine Woche vor Abreise füllt der behandelnde Arzt zu Hause einen Teil des Scheins aus. Das Papier ist Grundlage für die medizinische Behandlung im Kurort. So erhält der Kurarzt alle notwendigen medizinischen Informationen über den Kurpatienten und kann Heilanwendungen verordnen.
Badearzt auswählen
Patienten können bereits vor Reiseantritt einen im Kurort ansässigen Badearzt auswählen, zum Beispiel über die Internetseite des Kurorts, oder direkt bei der Kurverwaltung. Der Kurarzt muss ein von der Kasse anerkannter Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Kurarzt“ oder „Badearzt“ sein.
Aufnahmeuntersuchung
Der Kurarzt untersucht den Patienten zu Beginn des Aufenthalts gründlich. Er kann auch persönliche Fragen etwa zur Familiensituation oder finanziellen Lage stellen. Weil einige Krankheiten durch Stress verursacht oder beeinflusst sein können, kann er die Therapie so besser auf den Patienten abstimmen.
Behandlungsplan festlegen
In Absprache mit dem Patienten legt der Kurarzt den Behandlungsplan fest. Er verordnet örtliche Heilmittel oder physikalische Anwendungen wie Massagen. Außerdem kann er Medikamente verschreiben. Bei der Eingangsuntersuchung zahlt der Patient üblicherweise bereits seinen Eigenanteil von 10 Euro für die Verordnung und 10 Prozent der Kurmittel. Nimmt er Anwendungen nicht in Anspruch, wird ihm das Zuvielgezahlte am Ende der Kur erstattet.
Behandlungen während der Kur
Einmal in der Woche sollten Patienten ihren Kurarzt aufsuchen. Bei Problemen, etwa mit einer Anwendung, auch öfter. Die Heilbehandlungen finden im Gesundheits- oder Kurzentrum statt und werden von fachlich geschultem Personal wie Physiotherapeuten verabreicht. Der Kurgast muss aktiv zum Kurerfolg beitragen und an notwendigen Untersuchungen und Behandlungen teilnehmen. Die durchgeführten Therapien zeichnet er zum Nachweis für die Krankenkasse ab. Sie rechnet direkt mit Kurmittelhaus oder Gesundheitszentrum ab.
Abschlussbericht
Am Ende der Kur stehen Abschlussuntersuchung und ein letztes Gespräch an, in dem der Arzt Empfehlungen für die Nachsorge zu Hause gibt. Diese stehen auch in dem ärztlichen Abschlussbericht, den der Patient mit seinem Arzt zu Hause durchsprechen soll.
Erstattung bei Auslandskuren
Bei Kuren im Ausland erstattet die Krankenkassen alle von ihr getragenen Kosten und Zuschüsse oft erst nach der Kur. Nur wenn die Krankenkasse Verträge mit einer Kureinrichtung im Ausland hat, läuft die Abrechnung zwischen Kasse und Kurbetrieb. Ansonsten müssen sich Patienten am Ende der Kur die Heilbehandlungen auf einer gesonderten Rechnung einzeln auflisten lassen, am besten auf Deutsch. Diesen Kostennachweis reichen sie nach ihrer Rückkehr bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein, zusammen mit Behandlungsplan, Diagnose und Abschlussbericht des Arztes mit Unterschrift.