Einfach zur Kur

Wie eine Vorsorgekur abläuft

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Einfach zur Kur - Vom Antrag bis zur Erholung

Montegrotto (Foto) und Abano in Nord­italien sind bekannte Thermal­kur­orte. © mauritius images / Prisma / Bernd J. Fiedler

Von Kurarzt­schein bis Abschluss­bericht – vor, während und unmittel­bar nach der Kur müssen Patienten und Patientinnen an einiges denken.

Mit der Bewil­ligung einer ambulanten Vorsorgekur schickt die Krankenkasse einen Kurarzt­schein. Ungefähr eine Woche vor Abreise füllt der behandelnde Arzt zu Hause einen Teil des Scheins aus. Das Papier ist Grund­lage für die medizi­nische Behand­lung im Kurort. So erhält der Kurarzt alle notwendigen medizi­nischen Informationen über den Kurpatienten und kann Heil­anwendungen verordnen.

Bade­arzt auswählen

Patienten können bereits vor Reiseantritt einen im Kurort ansässigen Bade­arzt auswählen, zum Beispiel über die Internetseite des Kurorts, oder direkt bei der Kurverwaltung. Der Kurarzt muss ein von der Kasse anerkannter Arzt mit der Zusatz­bezeichnung „Kurarzt“ oder „Bade­arzt“ sein.

Aufnahme­unter­suchung

Der Kurarzt untersucht den Patienten zu Beginn des Aufenthalts gründlich. Er kann auch persönliche Fragen etwa zur Familien­situation oder finanziellen Lage stellen. Weil einige Krankheiten durch Stress verursacht oder beein­flusst sein können, kann er die Therapie so besser auf den Patienten abstimmen.

Behand­lungs­plan fest­legen

In Absprache mit dem Patienten legt der Kurarzt den Behand­lungs­plan fest. Er verordnet örtliche Heil­mittel oder physika­lische Anwendungen wie Massagen. Außerdem kann er Medikamente verschreiben. Bei der Eingangs­unter­suchung zahlt der Patient üblicher­weise bereits seinen Eigen­anteil von 10 Euro für die Verordnung und 10 Prozent der Kurmittel. Nimmt er Anwendungen nicht in Anspruch, wird ihm das Zuvielgezahlte am Ende der Kur erstattet.

Behand­lungen während der Kur

Einmal in der Woche sollten Patienten ihren Kurarzt aufsuchen. Bei Problemen, etwa mit einer Anwendung, auch öfter. Die Heilbe­hand­lungen finden im Gesund­heits- oder Kurzentrum statt und werden von fachlich geschultem Personal wie Physio­therapeuten verabreicht. Der Kurgast muss aktiv zum Kurerfolg beitragen und an notwendigen Unter­suchungen und Behand­lungen teilnehmen. Die durch­geführten Therapien zeichnet er zum Nach­weis für die Krankenkasse ab. Sie rechnet direkt mit Kurmittel­haus oder Gesund­heits­zentrum ab.

Abschluss­bericht

Am Ende der Kur stehen Abschluss­unter­suchung und ein letztes Gespräch an, in dem der Arzt Empfehlungen für die Nach­sorge zu Hause gibt. Diese stehen auch in dem ärzt­lichen Abschluss­bericht, den der Patient mit seinem Arzt zu Hause durch­sprechen soll.

Erstattung bei Auslands­kuren

Bei Kuren im Ausland erstattet die Krankenkassen alle von ihr getragenen Kosten und Zuschüsse oft erst nach der Kur. Nur wenn die Krankenkasse Verträge mit einer Kureinrichtung im Ausland hat, läuft die Abrechnung zwischen Kasse und Kurbetrieb. Ansonsten müssen sich Patienten am Ende der Kur die Heilbe­hand­lungen auf einer gesonderten Rechnung einzeln auflisten lassen, am besten auf Deutsch. Diesen Kosten­nach­weis reichen sie nach ihrer Rück­kehr bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein, zusammen mit Behand­lungs­plan, Diagnose und Abschluss­bericht des Arztes mit Unter­schrift.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2017 um 14:08 Uhr
Privat Versicherte

@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)

Südhof am 11.10.2017 um 16:02 Uhr
Und Privat Versicherte?

Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?

tinne am 26.06.2017 um 22:44 Uhr
Krebs NRW, AHB, Privatversicherte

Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2017 um 14:28 Uhr
Rentner

@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)

Antefix am 21.06.2017 um 12:47 Uhr
Reha für Rentner ?

Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?