
Montegrotto (Foto) und Abano in Norditalien sind bekannte Thermalkurorte. © mauritius images / Prisma / Bernd J. Fiedler
Von Kurarztschein bis Abschlussbericht – vor, während und unmittelbar nach der Kur müssen Patienten und Patientinnen an einiges denken.
Mit der Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur schickt die Krankenkasse einen Kurarztschein. Ungefähr eine Woche vor Abreise füllt der behandelnde Arzt zu Hause einen Teil des Scheins aus. Das Papier ist Grundlage für die medizinische Behandlung im Kurort. So erhält der Kurarzt alle notwendigen medizinischen Informationen über den Kurpatienten und kann Heilanwendungen verordnen.
Badearzt auswählen
Patienten können bereits vor Reiseantritt einen im Kurort ansässigen Badearzt auswählen, zum Beispiel über die Internetseite des Kurorts, oder direkt bei der Kurverwaltung. Der Kurarzt muss ein von der Kasse anerkannter Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Kurarzt“ oder „Badearzt“ sein.
Aufnahmeuntersuchung
Der Kurarzt untersucht den Patienten zu Beginn des Aufenthalts gründlich. Er kann auch persönliche Fragen etwa zur Familiensituation oder finanziellen Lage stellen. Weil einige Krankheiten durch Stress verursacht oder beeinflusst sein können, kann er die Therapie so besser auf den Patienten abstimmen.
Behandlungsplan festlegen
In Absprache mit dem Patienten legt der Kurarzt den Behandlungsplan fest. Er verordnet örtliche Heilmittel oder physikalische Anwendungen wie Massagen. Außerdem kann er Medikamente verschreiben. Bei der Eingangsuntersuchung zahlt der Patient üblicherweise bereits seinen Eigenanteil von 10 Euro für die Verordnung und 10 Prozent der Kurmittel. Nimmt er Anwendungen nicht in Anspruch, wird ihm das Zuvielgezahlte am Ende der Kur erstattet.
Behandlungen während der Kur
Einmal in der Woche sollten Patienten ihren Kurarzt aufsuchen. Bei Problemen, etwa mit einer Anwendung, auch öfter. Die Heilbehandlungen finden im Gesundheits- oder Kurzentrum statt und werden von fachlich geschultem Personal wie Physiotherapeuten verabreicht. Der Kurgast muss aktiv zum Kurerfolg beitragen und an notwendigen Untersuchungen und Behandlungen teilnehmen. Die durchgeführten Therapien zeichnet er zum Nachweis für die Krankenkasse ab. Sie rechnet direkt mit Kurmittelhaus oder Gesundheitszentrum ab.
Abschlussbericht
Am Ende der Kur stehen Abschlussuntersuchung und ein letztes Gespräch an, in dem der Arzt Empfehlungen für die Nachsorge zu Hause gibt. Diese stehen auch in dem ärztlichen Abschlussbericht, den der Patient mit seinem Arzt zu Hause durchsprechen soll.
Erstattung bei Auslandskuren
Bei Kuren im Ausland erstattet die Krankenkassen alle von ihr getragenen Kosten und Zuschüsse oft erst nach der Kur. Nur wenn die Krankenkasse Verträge mit einer Kureinrichtung im Ausland hat, läuft die Abrechnung zwischen Kasse und Kurbetrieb. Ansonsten müssen sich Patienten am Ende der Kur die Heilbehandlungen auf einer gesonderten Rechnung einzeln auflisten lassen, am besten auf Deutsch. Diesen Kostennachweis reichen sie nach ihrer Rückkehr bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein, zusammen mit Behandlungsplan, Diagnose und Abschlussbericht des Arztes mit Unterschrift.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?