
Wird eine ambulante Vorsorgekur genehmigt, muss der Versicherte zwar die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten selbst tragen, die Krankenkasse beteiligt sich daran aber mit Zuschüssen. Außerdem bezahlt sie die Behandlungen durch den Kurarzt vollständig und übernimmt zu 90 Prozent die Kosten für kurärztlich verordnete Kurmittel, etwa Moorpackungen und Trinkkuren. Der Patient muss dazu eine Zuzahlung von 10 Prozent leisten. Darüber hinaus fallen 10 Euro pro Verordnung beziehungsweise Rezept an. Versicherte unter 18 Jahre müssen nichts dazuzahlen.
Die Zuschüsse legen die Kassen in ihren Satzungen fest (siehe Tabelle). Sie betragen maximal 16 Euro pro Kurtag. Für chronisch kranke Kleinkinder, die nicht älter als fünf sind, zahlen sie bis zu 25 Euro pro Kurtag.
Manche Versicherer zahlen einen pauschalen Betrag für die gesamte Kur. Beispielsweise unterstützt die Techniker Krankenkasse ihre Mitglieder mit einem Betrag von 100 Euro.
Kasse |
Maximaler Zuschuss für Erwachsene |
Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder |
|
(Euro pro Tag) |
(Euro, pauschal) |
(Euro pro Tag) |
|
AOK Baden-Württemberg |
16 |
– |
25 |
AOK Bayern |
16 |
– |
25 |
Barmer |
0 |
– |
21 |
BKK Mobil Oil |
13 |
– |
21 |
IKK Classic |
131 |
– |
21 |
IKK Südwest |
13 |
– |
21 |
Knappschaft |
– |
1001 |
25 |
SBK |
16 |
– |
25 |
TK |
– |
1002 |
25 |
Stand: 1 Juni 2017
Wir bilden die zwei mitgliederstärksten Kassen jeder Kassenart (Ersatzkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen) und die Knappschaft ab. Sortierung nach Alphabet. Angaben laut Satzungen.
- 1
- Zuschuss wird gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Tage dauert.
- 2
- Zuschuss wird gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Tage dauert.
Befreiung von Zuzahlungen
Für gesetzlich Krankenversicherte besteht die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Das gilt auch bei ambulanten Vorsorgeleistungen. Das Gesetz sieht eine Belastungsgrenze vor. Diese ist erreicht, wenn der Versicherte im laufenden Jahr mindestens 2 Prozent des Familienbruttoeinkommens ausgegeben hat. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent. Wer zu viel bezahlt hat, bekommt sogar etwas zurück.
Privatversicherte brauchen Zusatztarif
Privat Krankenversicherte sollten ihren Vertrag sehr genau prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherer Kuren finanziert.
Ist keine Kostenübernahme geregelt und hat der Versicherte auch keinen Kurkostentarif, muss er die Kur selbst bezahlen. Kurkostentarife sehen entweder eine Erstattung der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder ein pauschales Tagegeld vor.
Kur als außergewöhnliche Belastung
Kosten, für die die Krankenkasse nicht aufkommt, können Patienten als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Dafür muss die Reise nachweislich der Abwendung einer konkreten Gesundheitsgefahr dienen. Die Heilbehandlung muss unter ärztlicher Kontrolle stattfinden.
Hat die gesetzliche Krankenkasse die Kur bewilligt, geht das Finanzamt davon aus, dass der MDK die medizinische Notwendigkeit der Kur bereits im Vorfeld geprüft und anerkannt hat. Ein Attest vom Amtsarzt ist dann nicht erforderlich.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?