
Swieradow-Zdroj (Bad Flinsberg) ist bekannt für Radonquellen. © mauritius images / Bart Pro / Alamy
Mit der Bewilligung einer Kur übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für jeden Tag des Aufenthalts. Dieser beträgt maximal 16 Euro am Tag.
Wird eine ambulante Vorsorgekur genehmigt, muss der Versicherte zwar die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten selbst tragen, die Krankenkasse beteiligt sich daran aber mit Zuschüssen. Außerdem bezahlt sie die Behandlungen durch den Kurarzt vollständig und übernimmt zu 90 Prozent die Kosten für kurärztlich verordnete Kurmittel, etwa Moorpackungen und Trinkkuren. Der Patient muss dazu eine Zuzahlung von 10 Prozent leisten. Darüber hinaus fallen 10 Euro pro Verordnung beziehungsweise Rezept an. Versicherte unter 18 Jahre müssen nichts dazu zahlen.
Zuschüsse pauschal oder bis zu 16 Euro pro Tag
Die Zuschüsse legen die Kassen in ihren Satzungen fest . Sie betragen maximal 16 Euro pro Kurtag. Für chronisch kranke Kleinkinder, die nicht älter als fünf sind, zahlen sie bis zu 25 Euro pro Kurtag.
Manche Versicherer zahlen einen pauschalen Betrag für die gesamte Kur. Beispielsweise unterstützt die Techniker Krankenkasse ihre Mitglieder mit einem Betrag von 100 Euro. Wie viel Zuschuss Ihre eigene Krankenkasse zu einer Kur beisteuert, erfahren Sie in unserem unserer Datenbank zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Befreiung von Zuzahlungen
Für gesetzlich Krankenversicherte besteht die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Das gilt auch bei ambulanten Vorsorgeleistungen. Das Gesetz sieht eine Belastungsgrenze vor. Diese ist erreicht, wenn der Versicherte im laufenden Jahr mindestens 2 Prozent des Familienbruttoeinkommens ausgegeben hat. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent. Wer zu viel bezahlt hat, bekommt sogar etwas zurück.
Privatversicherte brauchen Zusatztarif
Privat Krankenversicherte sollten ihren Vertrag sehr genau prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherer Kuren finanziert.
Ist keine Kostenübernahme geregelt und hat der Versicherte auch keinen Kurkostentarif, muss er die Kur selbst bezahlen. Kurkostentarife sehen entweder eine Erstattung der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder ein pauschales Tagegeld vor.
Kur als außergewöhnliche Belastung
Kosten, für die die Krankenkasse nicht aufkommt, können Patienten als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Dafür muss die Reise nachweislich der Abwendung einer konkreten Gesundheitsgefahr dienen. Die Heilbehandlung muss unter ärztlicher Kontrolle stattfinden.
Hat die gesetzliche Krankenkasse die Kur bewilligt, geht das Finanzamt davon aus, dass der Medizinische Dienst die medizinische Notwendigkeit der Kur bereits im Vorfeld geprüft und anerkannt hat. Ein Attest vom Amtsarzt ist dann nicht erforderlich.
-
- Ausgelaugt? Erschöpft? Dann sollten Sie eine Kur beantragen. Die Krankenkassen zahlen etwas dazu, wenn der Arzt die medizinische Erforderlichkeit bescheinigt.
-
- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
-
- 28 Millionen Menschen gehen laut einer Allensbach-Umfrage in Deutschland ab und zu in eine Therme. Doch wie sieht es mit den gesundheitlichen Wirkungen aus? Was müssen...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?