Einfach zur Kur

Kasse zahlt für Vorsorgekur

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Einfach zur Kur - Vom Antrag bis zur Erholung

Swieradow-Zdroj (Bad Flins­berg) ist bekannt für Radonquellen. © mauritius images / Bart Pro / Alamy

Mit der Bewil­ligung einer Kur über­nehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für jeden Tag des Aufenthalts. Dieser beträgt maximal 16 Euro am Tag.

Wird eine ambulante Vorsorgekur genehmigt, muss der Versicherte zwar die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt­kosten selbst tragen, die Krankenkasse beteiligt sich daran aber mit Zuschüssen. ­Außerdem bezahlt sie die Behand­lungen durch den Kurarzt voll­ständig und über­nimmt zu 90 Prozent die Kosten für kurärzt­lich verordnete Kurmittel, etwa Moor­packungen und Trinkkuren. Der Patient muss dazu eine Zuzahlung von 10 Prozent leisten. Darüber hinaus fallen 10 Euro pro Verordnung beziehungs­weise Rezept an. Versicherte unter 18 Jahre müssen nichts dazu zahlen.

Zuschüsse pauschal oder bis zu 16 Euro pro Tag

Die Zuschüsse legen die Kassen in ihren Satzungen fest . Sie betragen maximal 16 Euro pro Kurtag. Für chro­nisch kranke Klein­kinder, die nicht älter als fünf sind, zahlen sie bis zu 25 Euro pro Kurtag.

Manche Versicherer zahlen einen pauschalen Betrag für die gesamte Kur. Beispiels­weise unterstützt die Techniker Krankenkasse ihre Mitglieder mit einem Betrag von 100 Euro. Wie viel Zuschuss Ihre eigene Krankenkasse zu einer Kur beisteuert, erfahren Sie in unserem unserer Datenbank zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Befreiung von Zuzah­lungen

Für gesetzlich Kranken­versicherte besteht die Möglich­keit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Das gilt auch bei ambulanten Vorsorgeleistungen. Das Gesetz sieht eine Belastungs­grenze vor. Diese ist erreicht, wenn der Versicherte im laufenden Jahr mindestens 2 Prozent des Familien­brutto­einkommens ausgegeben hat. Für chro­nisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent. Wer zu viel bezahlt hat, bekommt sogar etwas zurück.

Privatversicherte brauchen Zusatz­tarif

Privat Krankenversicherte sollten ihren Vertrag sehr genau prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherer Kuren finanziert.

Ist keine Kosten­über­nahme geregelt und hat der Versicherte auch keinen Kurkosten­tarif, muss er die Kur selbst bezahlen. Kurkosten­tarife sehen entweder eine Erstattung der nachgewiesenen medizi­nischen Kosten oder ein pauschales Tagegeld vor.

Kur als außergewöhnliche Belastung

Kosten, für die die Krankenkasse nicht aufkommt, können Patienten als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Dafür muss die Reise nach­weislich der Abwendung einer konkreten Gesund­heits­gefahr dienen. Die Heilbe­hand­lung muss unter ärzt­licher Kontrolle statt­finden.

Hat die gesetzliche Krankenkasse die Kur bewil­ligt, geht das Finanz­amt davon aus, dass der Medizi­nische Dienst die medizi­nische Notwendig­keit der Kur bereits im Vorfeld geprüft und anerkannt hat. Ein Attest vom Amts­arzt ist dann nicht erforderlich.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2017 um 14:08 Uhr
Privat Versicherte

@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)

Südhof am 11.10.2017 um 16:02 Uhr
Und Privat Versicherte?

Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?

tinne am 26.06.2017 um 22:44 Uhr
Krebs NRW, AHB, Privatversicherte

Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2017 um 14:28 Uhr
Rentner

@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)

Antefix am 21.06.2017 um 12:47 Uhr
Reha für Rentner ?

Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?