Kasse zahlt für Vorsorgekur

Swieradow-Zdroj (Bad Flinsberg) im Isergebirge ist bekannt für Mineralien- und Radonquellen, sein Heilklima und Torfvorkommen.
Wird eine ambulante Vorsorgekur genehmigt, muss der Versicherte zwar die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten selbst tragen, die Krankenkasse beteiligt sich daran aber mit Zuschüssen. Außerdem bezahlt sie die Behandlungen durch den Kurarzt vollständig und übernimmt zu 90 Prozent die Kosten für kurärztlich verordnete Kurmittel, etwa Moorpackungen und Trinkkuren. Der Patient muss dazu eine Zuzahlung von 10 Prozent leisten. Darüber hinaus fallen 10 Euro pro Verordnung beziehungsweise Rezept an. Versicherte unter 18 Jahre müssen nichts dazuzahlen.
Die Zuschüsse legen die Kassen in ihren Satzungen fest (siehe Tabelle). Sie betragen maximal 16 Euro pro Kurtag. Für chronisch kranke Kleinkinder, die nicht älter als fünf sind, zahlen sie bis zu 25 Euro pro Kurtag.
Manche Versicherer zahlen einen pauschalen Betrag für die gesamte Kur. Beispielsweise unterstützt die Techniker Krankenkasse ihre Mitglieder mit einem Betrag von 100 Euro.
Kasse | Maximaler Zuschuss für Erwachsene | Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder | |
(Euro pro Tag) | (Euro, pauschal) | (Euro pro Tag) | |
Kasse | Maximaler Zuschuss für Erwachsene | Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder | |
(Euro pro Tag) | (Euro, pauschal) | (Euro pro Tag) | |
AOK Baden-Württemberg | 16 | – | 25 |
AOK Bayern | 16 | – | 25 |
Barmer | 0 | – | 21 |
BKK Mobil Oil | 13 | – | 21 |
IKK Classic | 131 | – | 21 |
IKK Südwest | 13 | – | 21 |
Knappschaft | – | 1001 | 25 |
SBK | 16 | – | 25 |
TK | – | 1002 | 25 |
Stand: 1 Juni 2017
Wir bilden die zwei mitgliederstärksten Kassen jeder Kassenart (Ersatzkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen) und die Knappschaft ab. Sortierung nach Alphabet. Angaben laut Satzungen.
- 1 Zuschuss wird gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Tage dauert.
- 2 Zuschuss wird gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Tage dauert.
Befreiung von Zuzahlungen
Für gesetzlich Krankenversicherte besteht die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Das gilt auch bei ambulanten Vorsorgeleistungen. Das Gesetz sieht eine Belastungsgrenze vor. Diese ist erreicht, wenn der Versicherte im laufenden Jahr mindestens 2 Prozent des Familienbruttoeinkommens ausgegeben hat. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent. Wer zu viel bezahlt hat, bekommt sogar etwas zurück.
Privatversicherte brauchen Zusatztarif
Privat Krankenversicherte sollten ihren Vertrag sehr genau prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherer Kuren finanziert.
Ist keine Kostenübernahme geregelt und hat der Versicherte auch keinen Kurkostentarif, muss er die Kur selbst bezahlen. Kurkostentarife sehen entweder eine Erstattung der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder ein pauschales Tagegeld vor.
Kur als außergewöhnliche Belastung
Kosten, für die die Krankenkasse nicht aufkommt, können Patienten als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Dafür muss die Reise nachweislich der Abwendung einer konkreten Gesundheitsgefahr dienen. Die Heilbehandlung muss unter ärztlicher Kontrolle stattfinden.
Hat die gesetzliche Krankenkasse die Kur bewilligt, geht das Finanzamt davon aus, dass der MDK die medizinische Notwendigkeit der Kur bereits im Vorfeld geprüft und anerkannt hat. Ein Attest vom Amtsarzt ist dann nicht erforderlich.