
Die Natur-Sole in Bad Harzburg entspringt einer 840 Meter tiefen Quelle. © Lookphotos / Karl Johaentges
Einen Schritt weiter als die ambulante Vorsorgekur geht die stationäre. Der Versicherte lässt sich in einer anerkannte Kureinrichtung versorgen und behandeln.
Dauer
Die Kur dauert in der Regel drei Wochen. Für diese Zeit ist der Versicherte arbeitsunfähig geschrieben, muss also keine Urlaubstage einsetzen. Eine weitere Kur kann er nach vier Jahren beantragen.
Voraussetzungen
- Die stationäre Vorsorgekur hat ebenso wie die ambulante das Ziel, ernsthafte Krankheiten zu verhindern. Der Antragsteller muss zum Beispiel entweder gesundheitlich so geschwächt sein, dass er bald krank zu werden droht. Oder er hat bereits gesundheitliche Beschwerden, die mithilfe der Kur gelindert werden sollen. Dabei geht es oft um chronische Erkrankungen, deren Verlauf positiv beeinflusst werden soll.
- Für die stationäre Vorsorgekur gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Ein Aufenthalt in der Kurklinik kommt nur in Betracht, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen oder wegen persönlicher oder beruflicher Umstände nicht durchgeführt werden können.
- Die behandelnde Ärztin verordnet die Kur, Patient und Arzt beantragen sie gemeinsam bei der Krankenkasse. Ebenso wie bei der ambulanten Vorsorgekur haben der Patient oder die Patientin keinen Rechtsanspruch auf einen Kuraufenthalt.
Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kurarzt und Kurmittel wie Physiotherapie oder Massagen vollständig. Auch die Kosten für die Unterbringung in der Kurklinik und die dortige Verpflegung tragen die Krankenkassen. Der Versicherte zahlt lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag und 10 Prozent seiner Fahrtkosten selbst – mindestens 5, höchstens 10 Euro.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?