Nach einem Unfall, einer Operation oder einer schweren Erkrankung wieder auf die Beine kommen und alltags- beziehungsweise arbeitstauglich werden – darum geht es in erster Linie bei der Reha. Der Arzt verordnet sie im Gegensatz zu den Vorsorgekuren, wenn die Krankheit bereits eingetreten ist. Die Reha soll schwerwiegende Spätfolgen, Behinderungen oder eine Verschlimmerung der Krankheit vermeiden. Bei der stationären Reha wird der Patient in der Kureinrichtung nicht nur behandelt, sondern wohnt auch dort – Verpflegung inklusive.
Dauer
Die Reha dauert regelmäßig drei Wochen. Der Versicherte kann sie alle vier Jahre beantragen. Aus dringenden medizinischen Gründen kann der Abstand zwischen zwei Rehas kürzer sein.
Voraussetzungen
Bei der Reha kann es um körperliche oder seelische Erkrankungen gehen, die den Versicherten dauerhaft im Alltag einschränken könnten oder es bereits tun.
Den Antrag auf eine Rehamaßnahme muss der Versicherte entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das hängt davon ab, ob die Reha den Weg zurück ins Arbeitsleben ebnen soll. Rentner und Hausfrauen zum Beispiel wenden sich an die Krankenversicherung, Arbeitnehmer an die Rentenversicherung. Geht es um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung gefragt.
Die Leistungen der Krankenkassen sind in Stufen geregelt: Die Kasse bewilligt die stationäre Reha nur, wenn zunächst eine ambulante Krankenbehandlung und in Folge eine ambulante Rehaleistung nicht den gewünschten Behandlungserfolg erzielen.
Kosten
Die Kosten für die Reha trägt entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung. Die Kosten werden voll übernommen. Der Versicherte zahlt 10 Euro pro Tag als Eigenanteil.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?