Die Anforderungen des Alltags wachsen vielen Eltern über den Kopf. Mehr als 100 000 von ihnen gehen jährlich zur Kur.
Dauer
Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen, in denen der Versicherte krankgeschrieben ist. Alle vier Jahre können Eltern eine weitere Kur beantragen.
Voraussetzungen
- Alle gesetzlich versicherten Mütter und Väter, die für den Alltag Kraft tanken müssen, können eine Kur beantragen. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Kindern zu fahren, können ihre Auszeit aber auch allein nehmen, im Rahmen einer reinen Mütter- oder Väterkur.
- Vorsorgekuren für Eltern sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt: Jeder dort Versicherte, der Kinder erzieht und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf einen dreiwöchigen Kuraufenthalt.
- Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mit seiner Gesundheit zu kämpfen hat – zum Beispiel mit dem Rücken, den Atemwegen oder der Psyche.
- Die Krankenkasse prüft auch, mit welchen Belastungen die Mütter oder Väter im Alltag zu tun haben: etwa dem Spagat zwischen Arbeit und Kindererziehung oder dem Druck, unter dem Alleinerziehende stehen, weil sie allein für die Familie verantwortlich sind.
- Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt bei den Kuren für Eltern nicht. Mütter und Väter müssen nicht erst zu Hause alle ambulanten Maßnahmen – zum Beispiel Physiotherapien oder Kurse zur Stressreduzierung – ausschöpfen, um zur Kur fahren zu dürfen.
Kosten
Die Kosten für die Kur übernimmt die Krankenkasse – auch für mitreisende Kinder. Diese dürfen ihre Eltern begleiten, wenn sich zu Hause niemand um sie kümmern kann. Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag, Kinder nichts.
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- Ausgelaugt? Erschöpft? Dann sollten Sie eine Kur beantragen. Die Krankenkassen zahlen etwas dazu, wenn der Arzt die medizinische Erforderlichkeit bescheinigt.
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- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?