Einfach zur Kur

Vorsorgekur für Eltern

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Die Anforderungen des Alltags wachsen vielen Eltern über den Kopf. Mehr als 100 000 von ihnen gehen jähr­lich zur Kur.

Dauer

Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen, in denen der Versicherte krank­geschrieben ist. Alle vier Jahre können Eltern eine weitere Kur beantragen.

Voraus­setzungen

  • Alle gesetzlich versicherten Mütter und Väter, die für den Alltag Kraft tanken müssen, können eine Kur beantragen. Sie haben die Möglich­keit, gemeinsam mit ihren Kindern zu fahren, können ihre Auszeit aber auch allein nehmen, im Rahmen einer reinen Mütter- oder Väterkur.
  • Vorsorgekuren für Eltern sind Pflicht­leis­tungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt: Jeder dort Versicherte, der Kinder erzieht und die medizi­nischen Voraus­setzungen erfüllt, hat Anspruch auf einen dreiwöchigen Kurauf­enthalt.
  • Voraus­setzung ist, dass der Antrag­steller mit seiner Gesundheit zu kämpfen hat – zum Beispiel mit dem Rücken, den Atemwegen oder der Psyche.
  • Die Krankenkasse prüft auch, mit welchen Belastungen die Mütter oder Väter im Alltag zu tun haben: etwa dem Spagat zwischen Arbeit und Kinder­erziehung oder dem Druck, unter dem Allein­erziehende stehen, weil sie allein für die Familie verantwort­lich sind.
  • Der Grund­satz „ambulant vor stationär“ gilt bei den Kuren für Eltern nicht. Mütter und Väter müssen nicht erst zu Hause alle ambulanten Maßnahmen – zum Beispiel Physio­therapien oder Kurse zur Stress­reduzierung – ausschöpfen, um zur Kur fahren zu dürfen.

Kosten

Die Kosten für die Kur über­nimmt die Krankenkasse – auch für mitreisende Kinder. Diese dürfen ihre Eltern begleiten, wenn sich zu Hause niemand um sie kümmern kann. Versicherte zahlen einen Eigen­anteil von 10 Euro pro Tag, Kinder nichts.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2017 um 14:08 Uhr
Privat Versicherte

@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)

Südhof am 11.10.2017 um 16:02 Uhr
Und Privat Versicherte?

Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?

tinne am 26.06.2017 um 22:44 Uhr
Krebs NRW, AHB, Privatversicherte

Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2017 um 14:28 Uhr
Rentner

@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)

Antefix am 21.06.2017 um 12:47 Uhr
Reha für Rentner ?

Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?