Einfach zur Kur

Stationäre Vorsorgekur für pflegende Angehörige

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Einfach zur Kur - Vom Antrag bis zur Erholung

Heilendes schwefelhaltiges Thermal­wasser gibt es in Bad Füssing. © Lookphotos / age fotostock

Pflegende Angehörige haben die Möglich­keit, sich im Rahmen einer Kur für den Alltag zu stärken . Die Kur soll ihnen dabei helfen, lang­fristig gesund zu bleiben.

Erschöpfung, Schlafstörungen, Rücken­schmerzen

Ende 2021 gab es in Deutsch­land knapp 5 Millionen Pflegebedürftige, etwa 2,55 Millionen von ihnen wurden zu Hause allein durch Angehörige versorgt. Viele Pflegende versuchen, diese Aufgabe best­möglich in den eigenen Alltag einzugliedern. Die Verantwortung für einen hilfebedürftigen Menschen, erzeugt einen Druck, der oft zulasten der eigenen Gesundheit geht. Eine Kur kann helfen, die Gesundheit zu erhalten oder wieder­herzu­stellen.

Dauer

Der Kurauf­enthalt dauert im Regelfall drei Wochen. Der Versicherte ist für diese Zeit krank­geschrieben. Der Angehörige kann so lange etwa im Rahmen einer Kurz­zeit­pflege betreut werden. Nach vier Jahren ist eine erneute Kosten­über­nahme möglich.

Voraus­setzungen

  • Wie bei den anderen Vorsorgekuren geht es in erster Linie darum, eine ernst­hafte Erkrankung des Versicherten zu verhindern. Eine Kur ist also möglich, wenn der pflegende Angehörige gesundheitlich ange­schlagen ist – seelisch oder körperlich. Wichtig ist es, der Krankenkasse deutlich zu machen, dass es sich um Probleme handelt, die in Zusammen­hang mit der Pflege stehen.
  • Die stationäre Kur kommt nur in Betracht, wenn sämtliche ambulanten Behand­lungen und Maßnahmen am Wohn­ort nicht ausreichen, um die Gesundheit wieder­herzu­stellen.

Kosten

Die Kranken­versicherung über­nimmt die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie für die ärzt­liche Behand­lung und die Kurmittel. Versicherte zahlen einen Eigen­anteil von 10 Euro pro Tag.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2017 um 14:08 Uhr
Privat Versicherte

@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)

Südhof am 11.10.2017 um 16:02 Uhr
Und Privat Versicherte?

Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?

tinne am 26.06.2017 um 22:44 Uhr
Krebs NRW, AHB, Privatversicherte

Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2017 um 14:28 Uhr
Rentner

@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)

Antefix am 21.06.2017 um 12:47 Uhr
Reha für Rentner ?

Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?