
Heilendes schwefelhaltiges Thermalwasser gibt es in Bad Füssing. © Lookphotos / age fotostock
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Kur für den Alltag zu stärken . Die Kur soll ihnen dabei helfen, langfristig gesund zu bleiben.
Erschöpfung, Schlafstörungen, Rückenschmerzen
Ende 2021 gab es in Deutschland knapp 5 Millionen Pflegebedürftige, etwa 2,55 Millionen von ihnen wurden zu Hause allein durch Angehörige versorgt. Viele Pflegende versuchen, diese Aufgabe bestmöglich in den eigenen Alltag einzugliedern. Die Verantwortung für einen hilfebedürftigen Menschen, erzeugt einen Druck, der oft zulasten der eigenen Gesundheit geht. Eine Kur kann helfen, die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Dauer
Der Kuraufenthalt dauert im Regelfall drei Wochen. Der Versicherte ist für diese Zeit krankgeschrieben. Der Angehörige kann so lange etwa im Rahmen einer Kurzzeitpflege betreut werden. Nach vier Jahren ist eine erneute Kostenübernahme möglich.
Voraussetzungen
- Wie bei den anderen Vorsorgekuren geht es in erster Linie darum, eine ernsthafte Erkrankung des Versicherten zu verhindern. Eine Kur ist also möglich, wenn der pflegende Angehörige gesundheitlich angeschlagen ist – seelisch oder körperlich. Wichtig ist es, der Krankenkasse deutlich zu machen, dass es sich um Probleme handelt, die in Zusammenhang mit der Pflege stehen.
- Die stationäre Kur kommt nur in Betracht, wenn sämtliche ambulanten Behandlungen und Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen, um die Gesundheit wiederherzustellen.
Kosten
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie für die ärztliche Behandlung und die Kurmittel. Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag.
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- Ausgelaugt? Erschöpft? Dann sollten Sie eine Kur beantragen. Die Krankenkassen zahlen etwas dazu, wenn der Arzt die medizinische Erforderlichkeit bescheinigt.
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@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)
Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?
Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.
@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)
Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?